hallo,
ein Arzt darf nie und nimmer behaupten, dass sein Budget erschöpft ist..und er deshalb medizinisch notwendige Behandlungen nicht verordnet.
Du solltest mal versuchen, dass von ihm schriftlich zu bekommen...
da wird er sich weigern...
der Arzt ist verpflcihtet, dem Patienten das notwendige und wirtschaftliche zu verordnen...
wenn sein Budget erschöpft ist (was er in der Form noch gar nicht wissen kann, weil es diese Informationen von der KV erst im nächsten Jahr gibt)..dann darf es ihn trotzdem nicht daran hindern, dir die VO auszustellen..
im übrigen würde der Arzt erst in Regreß genommen werden, wenn er seine Richtgröße für die Verordnungen von Physiotherapie um 25 % übersteigt...
und dazu bekommt er rechtzeitig eine Info: Achtung, dein Richtgrößenwert ist um 15 % überschritten..prüfe dein VO-Verhalten...erst ab 25 % muß er mit Regreß rechnen..
http://www.hausmed.de/gesund-leben/physiot...iche-verordnungund hier die Heilmittelrichtlinien dazu...
http://www.g-ba.de/downloads/62-492-532/He...11-05-19_bf.pdfhier wird beschrieben, in welchem Umfang und bei welchen Erkrankungen verschiedene Heilmittel abgegeben werden dürfen...bzw. verordnet..
wenn dein HA sich weiterhin weigert, dann suche einen Orthopäden oder einen Arzt für Schmerzmedizin auf, deren Budget bzw. Richtgröße ist wesentlich höher, als bei einem HA...
@Jürgen...
außerhalb des Regelfalles bedeutet nicht, dass die VO nicht auf das Buget angerechnet wird...
der Regelfall besagt: bei Erkrankung X darf bis zu 3 x 6 KG verordnet werden...
das wäre der Regelfall...
wenn der Arzt aber nun meint, das war noch nicht genug, da muß noch mehr gemacht werden...
dann darf er "außerhalb des Regelfalles" verordnen...ebenfalls noch zusätzlich bis zu 3 x 6 KG...
bei einigen KK muss diese VO "außerhalb des Regelfalles" bewilligt werden ..bei den Ersatzkassen (BARMER,DAK; TK,) muß keine Bewilligung erfolgen, diese KK haben das Bewilligungsverfahren ausgesetzt...damit kann der Patient einfach auch mit der VO "außerhalb des Regelfalles" weiterhin zu seinem Physiotherapeuten gehen...
also bitte nicht Heilmittelverordnung, Regelfall und außerhalb des Regelfalles vermischen...