Moin moin,
auch wenn es in der Praxis so gemacht wird dürfte es illegal sein.
Etwas anderes ist es wenn der eine Doc eine Verordung wegen HWS Beschwerden rausgibt,
der andere wegen LWS Beschwerden, das ist korrekt so und ein legaler Weg.
Auch etwas anderes dürfte es sein wenn beide mit dem Argument der "Verordnungen ausserhalb des Regelfalls"
arbeiten, denn werden die Heilmittelrichtlinien nicht unterlaufen.
Auszug einer KV
Zitat
Daher soll regelmäßig mit den mitbehandelnden Kollegen das Vorstellungsintervall besprochen und festgelegt
werden. Auch die Problematik der unbemerkten Doppelverordnung und Bevorratung der Patienten
mit Arzneimitteln kann so vermieden werden.
Es war auch eine zeitlang so usus Heilmittelverordnungen zu benutzen um an kostenlose/kostengünstige osteopatische
Behandlungen ran zu kommen.
Jetzt ist die Staatsanwaltschaft hinterher wegen Abrechnungsbetruges.