die Rahmenvereinbarungen für Reha-Training sind rigoros geändert worden
es gilt nur noch folgendes als Reha-Training
5.1 Rehabilitationssportarten sind:
* Gymnastik,
* Leichtathletik,
* Schwimmen,
* Bewegungsspiele in Gruppen,
ausgeschlossen sind:
Vom Rehabilitationssport und Funktionstraining ausgeschlossen sind Maßnahmen,
* die vorrangig oder ausschließlich auf Beratung und Einübung von Hilfsmitteln abzielen (z. B. Rollstuhlkurse),
* die vorrangig oder ausschließlich Selbstverteidigungsübungen und Übungen aus dem Kampfsportbereich umfassen,
* die Übungen an technischen Geräten, die zum Muskelaufbau oder zur Ausdau-ersteigerung dienen (z. B. Sequenztrainingsgeräte, Geräte mit Seilzugtechnik, Hantelbank, Arm-/Beinpresse, Laufband, Rudergerät, Crosstrainer), beinhalten.
Eine Ausnahme stellt insoweit das Training auf Fahrradergometern in Herzgruppen dar
Die komplette Vereinbarung hier zum Download als PDF.
Grüssle Harro

PS. Damit ist die Finanzierung eines Fitnessclubs mit Geräten praktisch ausgeschlossen!!