
ich brauche mal eure meinung.
folgendes,ich habe ja nach der reha eine MTT verordnung erhalten,wo ja auch drin steht,wenn man es nicht beibehält,also regelmäßig hingeht,einem dadurch später,wenn man das also abricht,und man dann später mal was bekommen soll,z.b .neuer rehaantzrag,das man dann benachteiligt werden kann.
Nun ist es so das ich in der Rehaklinik vor Ort in der ich diese MTT durchführe nicht mit klar komme

Deshalb wolte ich ganz gerne das rezept verfallen lassen,und dann in meinem fitnessstudio(die wesentlich bessere und auch neuere geräte haben,und dort gibt es auch 2Physiotherapeuten,also richtige aufsicht vorhanden)mein training weitermachen.in dem studio bin ich seit 6jahren und mache dort seit 1,5jahren muskeltraining,bzw rückentraining.
nun wollte ich bei meiner rentenkasse mal anfragen wie die das sehen.
gestern erzählte mir eine bekannte deren mann auch so eine verordnung erhalten hat,das der in einer physiopraxis sein mtt machen darf,obwohl die nicht auf der adressenliste stand die man erhält wp man trainieren soll,sie hat mir dann erzählt das man das auch selbst aussuchen kann.....


bin mal gespannt auf eure antworten....
lg
nordfriese