hallo Silvia,
das liegt am Indikationsschlüssel - dananch muss lt. Heilmittelrichtlinie verordnet werden - meist 3 x 6 Verodnungen -
bei der privaten - wie es da ist - weiss ich nicht - aber bei den gesetztlichen ist es so.
Dann gibt es nocht die Möglichkeit "verordnungen ausserhalb des Regelfalls - damit können die 6 Monate Pause welche normalerweise vorgeschrieben ist - überbrücken (sofern der Arzt mitspielt.)