da die Grössen der Richtlinien bei Heilmitteln auch noch von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich ist hier mal ein Beispiel zur Berechnung.
Zitat
Liebe Patienten!
Aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen sind mit den gesetzlichen Krankenkassen/-
verbänden neue Richtgrößen für Heilmittel beschlossen worden und am 01. Januar 2006
in Kraft getreten. Diese Richtgrößen geben einen konkreten Geldbetrag an, den die Ärzte
pro Patient im Quartal für Verordnungen zur Verfügung haben. Bei Überschreitung dieser
Richtgrößen haften „unwirtschaftlich“ verordnende Ärzte für die Mehrkosten entweder mit
einem Abzug von ihrem Honorar oder sie müssen in einem aufwendigen
Prüfungsverfahren alle Verordnungen detailliert begründen.
Die Geldbeträge für die Heilmittel sind sehr knapp bemessen. Nach dem Willen der
politisch Verantwortlichen sollen für die Krankenkassen Einsparpotentiale ausgeschöpft
und zukünftige Mehrkosten für Heilmittel verhindert werden.
Für eine Allgemeinarztpraxis in der Stadt gelten folgende Richtgrößen:
Heilmittel
Mitglieder 7,23 € Familienversicherte 7,73 € Rentner 17,17 €
Konkret bedeuten diese Richtgrößen, dass Heilmittelanwendungen (Krankengymnastik,
Lymphdrainage, Ergotherapie, Massagen, Sprachtherapie) für einen Patienten nur dann
mit dem vorgegebenen Praxis-Budget vereinbar sind, wenn genügend andere Patienten
der Arztpraxis in demselben Quartal keine entsprechenden Verordnungen benötigen.
So kostet z.B. eine einzelne krankengymnastische Behandlung ca. 13,00 €. Um für einen
Patienten eine Verordnung von 6x Krankengymnastik ausstellen zu können, müssen
78,00 € im Budget zur Verfügung stehen, d.h. es müssen weitere 10 Patienten (oder 4
Rentner) in der Arztpraxis behandelt werden, die in dem Quartal keine Heilmittel-
Verordnung erhalten. Ein schwerkranker Patient, der regelmäßig 2x pro Woche
Krankengymnastik benötigt, belastet das Budget mit ca. 340,00 €, so dass dann sogar 45
Patienten (oder 19 Rentner) ohne Verordnung zur Verfügung stehen müssen.
In Anbetracht dieser Vorgaben bitten wir um Ihr Verständnis, wenn wir nur das verordnen
können, was nach den Richtlinien für den Behandlungserfolg notwendig, wirtschaftlich
und ausreichend ist.
Aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen sind mit den gesetzlichen Krankenkassen/-
verbänden neue Richtgrößen für Heilmittel beschlossen worden und am 01. Januar 2006
in Kraft getreten. Diese Richtgrößen geben einen konkreten Geldbetrag an, den die Ärzte
pro Patient im Quartal für Verordnungen zur Verfügung haben. Bei Überschreitung dieser
Richtgrößen haften „unwirtschaftlich“ verordnende Ärzte für die Mehrkosten entweder mit
einem Abzug von ihrem Honorar oder sie müssen in einem aufwendigen
Prüfungsverfahren alle Verordnungen detailliert begründen.
Die Geldbeträge für die Heilmittel sind sehr knapp bemessen. Nach dem Willen der
politisch Verantwortlichen sollen für die Krankenkassen Einsparpotentiale ausgeschöpft
und zukünftige Mehrkosten für Heilmittel verhindert werden.
Für eine Allgemeinarztpraxis in der Stadt gelten folgende Richtgrößen:
Heilmittel
Mitglieder 7,23 € Familienversicherte 7,73 € Rentner 17,17 €
Konkret bedeuten diese Richtgrößen, dass Heilmittelanwendungen (Krankengymnastik,
Lymphdrainage, Ergotherapie, Massagen, Sprachtherapie) für einen Patienten nur dann
mit dem vorgegebenen Praxis-Budget vereinbar sind, wenn genügend andere Patienten
der Arztpraxis in demselben Quartal keine entsprechenden Verordnungen benötigen.
So kostet z.B. eine einzelne krankengymnastische Behandlung ca. 13,00 €. Um für einen
Patienten eine Verordnung von 6x Krankengymnastik ausstellen zu können, müssen
78,00 € im Budget zur Verfügung stehen, d.h. es müssen weitere 10 Patienten (oder 4
Rentner) in der Arztpraxis behandelt werden, die in dem Quartal keine Heilmittel-
Verordnung erhalten. Ein schwerkranker Patient, der regelmäßig 2x pro Woche
Krankengymnastik benötigt, belastet das Budget mit ca. 340,00 €, so dass dann sogar 45
Patienten (oder 19 Rentner) ohne Verordnung zur Verfügung stehen müssen.
In Anbetracht dieser Vorgaben bitten wir um Ihr Verständnis, wenn wir nur das verordnen
können, was nach den Richtlinien für den Behandlungserfolg notwendig, wirtschaftlich
und ausreichend ist.
Ein perfides System was sich diese Brüder da ausgedacht haben.

Harro