Newsletter Februar 2013
2013-02-20 09:27:19

Lieber Bandi [NAME]
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Urteil: Kassen müssen freie Medikamente nicht bezahlen
Krankenkassen sind nicht dazu verpflichtet, die Kosten für nicht verschreibungspflichtige Medikamente zu übernehmen. Das entschied das Bundesverfassungsgericht in einem am Mittwoch veröffentlichten Beschluss.
Die Belastung der Versicherten stehe in einem angemessenem Verhältnis zu dem Ziel, die Kosten im Gesundheitswesen zu dämmen. Die gesetzlichen Krankenkassen müssten nicht alles bezahlen, was "an Mitteln zur Erhaltung oder Wiederherstellung der Gesundheit verfügbar ist" (Aktenzeichen: 1 BvR 69/09).
Damit hatte die Beschwerde eines 1934 geborenen Versicherten keinen Erfolg. Der Kläger leidet an einer chronischen Atemwegserkrankung, die sein Hausarzt dauerhaft mit einem schleimlösenden Medikament behandelt. Das kostet im Monat 28,80 Euro. Die Krankenkasse lehnte eine Übernahme der Kosten trotz ärztlicher Verschreibung ab.
Zu Recht, wie das Bundesverfassungsgericht nun entschied. Der Ausschluss verschreibungsfreier Medikamente aus dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherungen sei mit dem Grundgesetz vereinbar. Zumutbare Eigenleistungen der Versicherten könnten verlangt werden. Zudem sei gewährleistet, dass für Medikamente, die als Therapiestandard bei schwerwiegender Erkrankung anerkannt sind, die Krankenkasse ausnahmsweise die Kosten übernimmt.
Schließlich habe der Gesetzgeber Regelungen getroffen, um die Belastung von chronisch Kranken durch die Kosten für Medikamente in Grenzen zu halten. Auch ein besonderer Härtefall liege nicht vor. Der Beschwerdeführer habe nichts dazu vorgetragen, dass es in seinem Fall "sozial nicht vertretbar ist, eine sich für ihn ergebende Belastung von 28,80 Euro monatlich zu tragen", befand das Gericht. (dpa)
Quelle: VDK.de
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Studie Fördert Fast Food Allergien?
Ulm (RPO). Pommes und Hamburger machen nicht nur dick, sondern womöglich auch krank. Eine internationale Forschergruppe hat herausgefunden, dass Fast Food die Entwicklung von Asthma, Heuschnupfen und allergischen Hautausschlägen fördern könnten.
Die zugrunde liegenden Daten wurden bei der weltweit größten epidemiologischen Untersuchung unter Kindern und Jugendlichen, der "International Study of Asthma and Allergies in childhood" (ISAAC), erhoben. Die Ergebnisse wurden aktuell auf der Homepage des Fachjournals "Thorax" veröffentlicht.
Halbe Million Kinder untersucht
Für die Studie wurden etwa eine halbe Million Kinder und Jugendliche in 51 Ländern zu Essverhalten und Erkrankungen befragt. Die Datensammlung umfasst auch Informationen über sportliche Aktivitäten, Fernsehkonsum, allgemeines Bildungsniveau und etwaigen Nikotingenuss der Mütter.
"Seit einigen Jahrzehnten beobachten wir in Industrienationen eine Zunahme von Krankheiten wie Asthma, Heuschnupfen oder Hautausschlägen. Jetzt häufen sich diese gesundheitlichen Probleme auch in weniger entwickelten Ländern, und wir fragen nach Ursachen. Unter anderem hat im gleichen Zeitraum der Verzehr von Fast Food zugenommen", sagt Gabriele Nagel von der Universität in Ulm.
"Neben einem hohen Anteil an gesättigten Fettsäuren, Zucker, Kohlenhydraten, Natrium sowie möglicherweise Konservierungsstoffen finden sich in Fast Food oft Trans-Fettsäuren. Gerade für Trans-Fette, die zum Beispiel auch in Margarine vorkommen, wird eine Verbindung mit Asthmaerkrankungen und Allergien angenommen", erklärt die Mitautorin der Studie.
Quelle: APD/anch
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Erleichterungen für Privatpatienten
Der Bundestag räumt Deutschlands neun Millionen Privatpatienten mehr Rechte ein. Die am späten Donnerstagabend verabschiedete Gesetzesnovelle sieht unter anderem eine Verlängerung der Kündigungsfristen vor, um den Versicherungswechsel zu erleichtern.
BERLIN (AFX) - Der Bundestag räumt Deutschlands neun Millionen Privatpatienten mehr Rechte ein. Die am späten Donnerstagabend verabschiedete Gesetzesnovelle sieht unter anderem eine Verlängerung der Kündigungsfristen vor, um den Versicherungswechsel zu erleichtern. Zudem kann ein Selbstbehalt in solchen Fällen gekündigt werden, in denen er keine Beitragssenkung für den Betroffenen zur Folge hat.
Ausdrücklich ins Gesetz aufgenommen wird ein Auskunftsanspruch über den Versicherungsschutz, damit der Patient frühzeitig weiß, ob die Kosten der geplanten Behandlung übernommen werden. Zudem sollen die Versicherten in der Regel Einblick in ihre Patientenakte nehmen dürfen, ohne dafür einen Anwalt oder einen anderen Arzt einschalten zu müssen.
Quelle: Stern.de
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Länger leben mit Fettpölsterchen
Einem langen Leben scheinen ein paar Kilo zu viel nicht abträglich zu sein. Ein US-Studie kommt jetzt sogar zu dem Ergebnis: Das genaue Gegenteil ist der Fall.
Von Beate Schumacher
HYATTSVILLE. Nicht nur bei Menschen mit chronischen Erkrankungen, auch in der Allgemeinbevölkerung stellt Übergewicht einen Überlebensvorteil dar.
Selbst bei einer Adipositas vom Grad 1 (BMI 30 bis 34,9 kg/m2) ist noch kein Verlust an Lebenszeit zu erwarten. Erst ab einer Adipositas vom Grad 2 (BMI ab 35 kg/m2) ist die Mortalität gegenüber Normalgewichtigen erhöht.
Das hat die bisher umfassendste Metaanalyse zum Thema ergeben (JAMA 2013; 309: 71). Dr. Katherine Flegal von den Centers for Disease Control and Prevention in Hyattsville (Maryland) und Kollegen haben dazu 97 prospektive Studien, vornehmlich aus den USA und Europa, mit mehr als 2,88 Millionen Menschen und über 270.000 Todesfällen ausgewertet.
Bei übergewichtigen Menschen war die Mortalität in den Studien um 6 Prozent niedriger als bei Patienten mit Normalgewicht (BMI von 18,5 bis 24,9 kg/m2).
Adipöse Menschen hatten zwar insgesamt eine um 18 Prozent höhere Sterberate, doch das erhöhte Risiko beschränkte sich auf Personen mit Adipositas vom Grad 2 und 3, mit einer um 29 Prozent höheren Mortalität.
Bei einer Adipositas vom Grad 1 war der Unterschied nicht signifikant. Auch wenn Alter, Raucherstatus und Art der BMI-Bestimmung - eigene Angabe oder Messung - berücksichtigt wurden, änderte dies praktisch nichts am Zusammenhang von Übergewicht und Adipositas mit der Lebenserwartung.
BMI taugt nur bedingt als Marker
Ähnliche Ergebnisse waren bereits in zwei älteren Metaanalysen zutage getreten. In beiden war die Mortalität nur bei adipösen, nicht aber bei übergewichtigen Menschen erhöht.
Für die jetzt festgestellte protektive Wirkung von Übergewicht gibt es mehrere Erklärungsansätze: Dicke Menschen werden im Krankheitsfall früher bei einem Arzt vorstellig, sie haben größere Chancen auf eine optimale Therapie, und/oder der höhere Körperfettanteil hat kardioprotektive Effekte bzw. dient als metabolische Reserve.
Ein Kommentar gibt zu bedenken, dass der BMI nur bedingt als Risikomarker tauge, weil in derselben BMI-Klasse Personen mit sehr unterschiedlicher Muskelmasse und Fettverteilung zusammengefasst werden.
Trotzdem konstatieren sie, dass "Übergewicht und geringgradige Adipositas bei chronischen Erkrankungen wie KHK und Diabetes sowie in höherem Alter offenbar schützend wirken".
Und selbst wenn keine chronische Erkrankung bestehe, könne zusätzliches Fettgewebe "Energiereserven liefern, die bei akuten katabolen Erkrankungen gebraucht werden, bei traumatischen Verletzungen nützliche mechanische Effekte haben oder andere, noch zu untersuchende gesundheitsförderliche Wirkungen ausüben".
Für die Praxis bedeute das, dass "wahrscheinlich nicht bei allen Patienten mit Übergewicht oder Grad-1-Adipositas, insbesondere nicht bei chronisch Kranken, eine Gewichtsreduktion notwendig ist".
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Eine Massage ist nicht nur gut fürs Wohlbefinden
sondern hilft auch geschädigten Muskeln bei der Heilung. Durch die knetenden Hände werden bestimmte Stoffe im Körper aktiviert, welche die Muskelentzündung reduzieren. Das zeigt eine aktuelle Studie.
Elf junge Männer erhielten entweder eine Massage oder keine Behandlung, nachdem ihre Oberschenkelmuskulatur gezielt durch ein intensives Sportrpogramm strapaziert worden war. Justin Crane und Team von der kanadischen McMaster-University entnahmen Gewebeproben aus dem Muskel, und zwar zu Beginn des Experiments, nach 10-minütiger Massage und erneut nach 2,5 Stunden Erholungszeit.
Schon kurz nach dieser Wohlfühlbehandlung wiesen die Forscher entzündungshemmende Signale an die Muskelzellen nach. Eine Massagetherapie dämpfe den Muskelschmerz nach den gleichen biologischen Mechanismen wie die meisten Schmerzmittel, glauben die Forscher - und damit könne sie auch eine wirksame Alternative zu Cremes, Gels, Pillen & Co sein.
Durch die Massage wurde außerdem die Fähigkeit der Muskelzellen verbessert, neue Mitochondrien zu bilden. Das sind die "Kraftwerke der Zellen", die für die Energieproduktion wichtig sind. So erholten sich die Muskeln von Athleten schneller und auch bei Patienten mit Muskel- und Skelettbeschwerden werde die Heilung gefördert.
Überraschend für die Forscher war, dass sich eine lang angenommene Hypothese als falsch herausstellte: Die Massage half nicht, die Milchsäure aus den Muskeln zu entfernen. Diese wird für die Muskelschmerzen verantwortlich gemacht. (im)
Quelle: www.netdoctor.de[B]
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Jeder Dritte fragt "Doktor Internet" um Rat
Köln. Das Internet als Gesundheitsratgeber: Mehr als ein Drittel der Bundesbürger nutzen einer Studie zufolge das Netz, um sich über medizinische Fragen zu informieren. Bei den Internetnutzern sind es sogar mehr als die Hälfte (63 Prozent).
Für die Untersuchung, die Medizinpsychologen der Universitäten Leipzig und Köln durchführten, wurden 2.411 Personen befragt. "Unsere Ergebnisse bestätigen, was wir bisher nur vermutet haben: Das Internet spielt eine nicht zu vernachlässigende Rolle als Gesundheitsratgeber", sagt Elmar Brähler, Leiter der Studie und Direktor der Abteilung für Medizinische Psychologie am Universitätsklinikum Leipzig.
Ärzte und Therapeuten müssten sich darauf einstellen, künftig häufiger auf durch Webangebote vorinformierte Patienten zu treffen, betont die Kölner Psychologin Christina Eichenberg. "Ihnen wird dabei die wichtige Aufgabe zukommen, selbst informiert zu sein und gute von unseriösen Quellen unterscheiden zu können."
Quelle: (dapd / Redaktion)
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Nasen triefen - Heuschnupfenzeit beginnt
Mönchengladbach (dpa) - Nasen triefen, Augen jucken: Die Heuschnupfenzeit hat begonnen. Hasel und Erle liegen bereits in der Luft. Die meisten Pollen verbreitet allerdings die Birke - und die kommt noch.
Fast im ganzen Bundesgebiet sind die Frühblüher Hasel und Erle bereits in der Luft. "Es ist aber noch kein starker Pollenflug", sagte Anja Schwalfenberg vom Deutschen Allergie- und Asthmabund (DAAB) in Mönchengladbach.
Etwa 20 Prozent der Bevölkerung entwickeln im Laufe ihres Lebens eine Pollenallergie. Besonders aggressiv sind die Blütenstäube der Birke, die später als Pollen von Erle und Hasel fliegen. Im vorigen Jahr sei der April der Birken-Monat gewesen, berichtete der Allergologe Horst Müsken aus Bad Lippspringe. Der Birkenbaum setze seine Pollen in sehr kurzer Zeit in großen Mengen frei. "Die Birke ist im Vormarsch", sagte Müsken, der auch im Vorstand der Stiftung Deutscher Polleninformationsdienst arbeitet .So habe die Birke 2011 einen Anteil von 50 Prozent an allen Pollen gehabt, 2012 seien es schon 59 Prozent gewesen.
Laut DAAB reagieren die meisten Allergiker auf Pollen von Gräsern und der Birke. Die Symptome reichen von schmerzhaft juckenden Augen, Dauerniesen, Schlafstörungen und Atemnot bis zu Bronchialasthma.
Quelle: web.de
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Kein Widerruf bei Probetraining im Fitnessstudio
Wer unüberlegt einen Vertrag unterzeichnet, muss diesen oft dennoch erfüllen. Das musste eine Frau erfahren, als sie sich von einem gerade geschlossenen Fitnessstudio-Vertrag wieder lösen wollte.
Neugierig geworden durch das Angebot eines Probetrainings in einem Fitnessstudio unterzeichnete eine Frau in München einen Vertrag für ein ganzes Jahr. Erst danach sah sie sich die Räume an – das Probetraining nahm sie nicht einmal wahr.
Tags darauf wollte sie den Vertrag widerrufen. Sie sei überrumpelt worden und das Geschäftsgebaren des Studios sei unseriös – deshalb habe sie ein Widerrufsrecht, argumentierte sie. Doch das Fitnessstudio forderte von ihr den Jahresbeitrag von knapp 600 Euro. Das Amtsgericht gab dem Studio Recht (Az.: 223 C 12655/12).
Es bestehe in diesem Fall kein Widerrufsrecht. Voraussetzungen etwa eines Haustürgeschäften lägen nicht vor, argumentierte das Gericht. Schließlich sei die Frau aktiv auf das Studio zugekommen.
Voraussetzungen für ein Widerrufsrecht
Ein Widerrufsrecht besteht beispielsweise, wenn der Verbraucher an seinem Arbeitsplatz, in seiner Privatwohnung oder bei einer Kaffeefahrten zu einem Vertragsabschluss gebracht werde. Der Gesetzgeber ist davon ausgegangen, dass er Verbraucher die in solchen Situationen zu einer Vereinbarung gebracht werden vor Überrumpelung schützen muss.
Ein Haustürgeschäft liegt immer dann vor, wenn ein Unternehmer und ein Verbraucher einen Vertrag abgeschlossen haben, der eine entgeltliche Leistung zum Gegenstand hat. Befindet sich der Verbraucher beim Vertragsabschluss in einer so genannten "Haustürsituation" genießt er besonderen Schutz. Das geht aus den Paragrafen 312 und 312a Bürgerliches Gesetzbuch hervor.
Schutz genießt ein Verbraucher nicht nur an der Wohnungs- oder Haustür. Vielmehr erstreckt er sich auf alle Situationen, in denen ein Unternehmer ihn in eine Überrumpelungssituation bringen kann. Der Gesetzgeber ist davon ausgegangen, dass selbst ein mündiger Verbraucher in einer solchen Situation nicht abschätzen kann, was Folgen und Risiken des Geschäfts sind.
Nicht immer ist der Verbraucher besonders schutzwürdig
Die Schutzbedürftigkeit entfällt immer dann, wenn der Verbraucher den Unternehmer selbst bestellt hat und auch klar war, weshalb der Besuches zustande kommt. Außerdem gilt der Verbraucher nicht als schutzwürdig, wenn die vertraglichen Leistungen sofort erbracht werden und zudem einen Kaufpreis von 40 Euro nicht übersteigen.
Im Fall der Frau gingen die Richter nicht von einer Überrumpelungssituation aus. Schließlich sei sie zum Fitnessstudio gegangen – nicht umgekehrt. Wenn jemand einfach nur zu schnell einen Vertrag abschließe, ohne sich vorher davon zu überzeugen, ob er diesen auch wirklich wolle, könne das nicht als Grund für einen Widerruf herangezogen werden.
Anders als beim Angebot einer kostenlosen Mitgliedschaft sei das Ziel des Probetrainings als Werbeaktion zudem klar erkennbar gewesen, schlossen die Richter. Das Urteil ist rechtskräftig.
Quelle: Welt.de
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Wir wünschen allen Geburtstagskindern im Monat März alles Gute,
Gesundheit und Glück für das neue Lebensjahr.
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Daten und Fakten:
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Einige Beiträge sind der Quelle: http://www.netdoktor.de entnommen.