Newsletter Februar 2012
2012-02-15 09:25:41

Lieber Bandi [NAME]
Unser 10järiges Banditreffen findet in Castrop-Rauxel vom 14.09. bis 16.09. 2012 statt
Liebe Bandis,
unser 10jähriges Banditreffen werden Harro und ich in Castrop-Rauxel ausrichten.
Hier könnt ihr unter dem Betreff "Banditreffen" das Hotelzimmer buchen:
Tel.: 02305/3582-0
Fax.: 02305/3582-98
Mail: info@eurostar-hotel.de
Die Zimmerpreise:
Einzelzimmer inkl. Frühstück 64,- €
Doppelzimmer inkl. Frühstück 85,- €
Achtung:
Stornierungen sind 1 Monat vorher kostenlos, 2 Wochen vorher 50 %, 1 Woche vorher 80 %.
2 Stornierungen sind bis zum Anreisetag kostenlos.
und hier könnt ihr euch das Hotel ansehen: www.eurostar-hotel.de
Weitere Infos über die Gestaltung des Wochenendes folgen.
Liebe Grüße und in freudiger Erwartung
Harro und Heidi so wie das Team von www.diebandscheibe.de
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Bandscheiben: Mehr Knorpelzellen durch Sport
München (netdoktor.de) - Körperliche Bewegung hat offenbar positive Auswirkungen auf das Gewebe der Bandscheiben. Das haben schwedische Forscher der Universität Göteburg auf dem aktuellen Jahrestreffen der "International Society for the Study of the Lumbar Spine" berichtet.
Ratten, die sich zusätzlich zu ihrer normalen Aktivität eine Stunde pro Tag auf einem Laufband bewegten, hatten demnach mehr neue Zellen in ihren Bandscheiben gebildet als ihre trainingslosen Artgenossen. "Körperliche Aktivität ist bereits ein wichtiger Teil in der Behandlung von Rückenschmerzen. Allerdings weiß niemand so genau, welche spezielle Wirkung die Bewegung auf die Bandscheiben hat und wie viel davon die optimale Dosis ist", sagt Björn Rydevik, Orthopäde am Sahlgrenska Institut.
Das Forschungsteam will die Untersuchungen am Tiermodell jetzt fortsetzen. Ziel ist es herauszufinden, ob körperliche Bewegung dem Verschleiß von Bandscheiben vorbeugen kann und ob die Aktivität auch Wirkungen zeigt, wenn die Rückenprobleme bereits bestehen. (kr)
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Skoliose: Neue OP-Methode für junge Patienten
Göttingen (dapd). Jungen Patienten mit Wirbelsäulenverkrümmungen, sogenannten Skoliosen, kann künftig mit deutlich weniger Operationen als bislang geholfen werden. In Göttingen setzten Mediziner in einem neuen Verfahren weltweit erstmals Magnetstäbe zur Begradigung der Wirbelsäule ein, die nicht wie sonst üblich direkt an der Wirbelsäule befestigt sind, wie die Universitätsmedizin am Donnerstag mitteilte.
Die Stäbe sind den Angaben zufolge an Becken und Rippen verankert und können mittels eines starken Magneten von außen an das Wachstum des Patienten angepasst werden, ohne die Wirbelsäule zu sehr zu belasten. Zudem werden mit dieser Methode im Schnitt vier bis fünf Operationen zur Verlängerung der Stäbe gespart.
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Opioide können Schmerzgedächtnis löschen
Forscher haben eine wichtige Entdeckung gemacht, die möglicherweise die Behandlung von Patienten mit chronischen Schmerzen verändern wird: Opioide löschen das Schmerzgedächtnis im Rückenmark dauerhaft.
Im Laborversuch konnten sie mit einer hoch dosierten Gabe von Opioiden (morphinähnliche Substanzen) das Schmerzgedächtnis, das für chronische Schmerzen verantwortlich ist, löschen.
Schmerzen sind stets unangenehm, und trotzdem als Warnsignal unverzichtbar, um den Körper auf Gefahr hinzuweisen und auf diese Weise zu schützen. Neben dem akuten Schmerz als normaler Reaktion des Körpers, gibt es auch den chronischen Schmerz, der bestehen bleibt, wenn der Auslöser der normalen Schmerzreaktion längst nicht mehr vorhanden ist. Über längere Zeit andauernder akuter Schmerz führt dabei zu zellulären Veränderungen an den Synapsen, den Verbindungen zwischen den Nervenzellen im Rückenmark. Über die so genannte synaptische Potenzierung bildet sich eine „Gedächtnisspur“, die sich als Schmerzgedächtnis im Rückenmark ausbildet. Genau diese Gedächtnisspur im Rückenmark lässt sich durch Opioide wieder löschen.
Opioide werden erfolgreich in der Langzeittherapie von Schmerzen eingesetzt. Sie lindern Schmerzen, solange sie dem Körper zugeführt werden. Bislang war es jedoch nicht gelungen, damit auch die Ursachen von Schmerzen zu beheben.
Die aktuellen Untersuchungen sind an Versuchstieren in tiefer Narkose durchgeführt worden. Dabei werden Schmerzfasern kontrolliert erregt und die Gedächtnisbildung im Rückenmark aufgezeichnet. Das vollständige Absetzen von Opioiden kann Schmerzen verursachen. Die Forscher haben nun gezeigt, dass eine hohe Dosis von Opioiden einen ebenso starken Effekt erzielt. Sie konnten nachweisen, dass eine hoch dosierte Kurzzeittherapie Veränderungen an den Synapsen verursacht, die die zelluläre Gedächtnisspur im Rückenmark löschen kann.
Studien mit chronischen Schmerzpatienten sind in Planung. Wenn sich der wissenschaftliche Ansatz dort bestätigt, könnte dies einen Paradigmenwechsel in der Schmerztherapie bedeuten, indem in Zukunft Schmerzen nicht mehr nur symptomatisch behandelt, sondern die Ursachen von chronischen Schmerzen, die Ausbildung des Schmerzgedächtnisses im Rückenmark, beseitigt werden können.
Quelle: news.doccheck.com
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Familienministerin will Babyklappengesetz
BERLIN (dpa). Bundesfamilienministerin Kristina Schröder (CDU) will Babyklappen und anonyme Geburten auf eine rechtliche Grundlage stellen.
In der "Hannoverschen Allgemeinen Zeitung" kündigte die Ministerin ein Gesetz an, um rechtliche Grauzonen zu beenden. So soll die Identität der Mutter auf deren Wunsch für einen Zeitraum von etwa zehn Jahren geheim bleiben.
Erst nach Ablauf dieses Zeitraums wolle man den Kindern die Chance geben, "ihre eigene Identität festzustellen", sagte Schröder.
Die FDP-Familienpolitikerin Miriam Gruß bezeichnete ein entsprechendes Gesetz als überfällig.
Ein Ministeriumssprecher räumte allerdings ein, dass es für die Umsetzung der Pläne noch keinen Zeitplan gibt. Man sei erst am Anfang, und es müssten noch schwierige juristische Fragen geklärt werden.
Vor diesem Hintergrund kritisierten die Grünen, dass Schröder derartige Vorschläge nur für ihre eigene PR nutze. Immer wieder kündige die Ministerin neue Gesetze an, doch die Entwürfe aus ihrer Schublade landeten nie auf dem Parlamentstisch.
Einer aktuellen Studie zufolge wurden seit 1999 bundesweit fast 1000 Kinder in Babyklappen abgelegt oder anonym geboren.
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Blutdruck senken bringt Lebenszeit
Blutdrucksenkung verlängert das Leben von Hypertonikern. Erstmals konnten US-Forscher jetzt aufdecken: Jeder Monat, in dem der Blutdruck gesenkt wird, beschert zusätzlichliche Lebenszeit.
Blutdruck: Ihn zu senken, erhöht die Lebenserwartung.
NEW BRUNSWICK (ob). Durch medikamentöse Blutdrucksenkung konnte in placebokontrollierten Studien, die in der Regel nicht länger als fünf Jahre dauerten, die Inzidenz tödlicher und nicht tödlicher kardiovaskulärer Ereignisse deutlich reduziert werden.
In einigen Fällen ist die Nachbeobachtung der Studienteilnehmer nach Abschluss der Studien fortgesetzt worden. Gezeigt werden konnte, dass der Überlebensvorteil der aktiv behandelten Verumgruppe auch in der Phase der prolongierten Nachbeobachtung, in der allen Teilnehmern eine blutdrucksenkende Therapie empfohlen worden war, erhalten blieb ("Legacy-Effekt").
Unklar ist aber nach wie vor, ob und in welchem Maße aus der Blutdrucksenkung auf lange Sicht eine wirkliche Verlängerung des Lebens resultiert. Die zur Beantwortung nötigen Langzeitdaten aus Blutdrucksenkerstudien fehlten bislang.
Der SHEP-Studiengruppe verdanken wir, dass es solche Daten jetzt erstmals gibt (JAMA 2011; 306: 2588).
Eine placebokontrollierte Hypertonie-Studie wie SHEP (Systolic hypertension in the Elderly Program) wäre heute aus ethischen Gründen nicht mehr möglich. Damals - Studienbeginn war im März 1984 - stand aber auf der Tagesordnung, den klinischen Nutzen von Blutdrucksenkern im Vergleich mit Placebo erst noch unter Beweis zu stellen.
Mehr als 4700 ältere Hypertoniker mit isolierter systolischer Hypertonie (ISH) sind im Schnitt 4,5 Jahre lang mit dem Diuretikum Chlortalidon (bei Bedarf zusätzlich Atenolol) oder Placebo behandelt worden.
158 Tage länger leben
Als Folge der im Studienverlauf erzielten Blutdrucksenkung - die Blutdruckwerte lagen in dieser Zeit im Mittel bei 143/78 mmHg (Verum) und 155/72 mmHg (Placebo) - wurde die Inzidenz von kardiovaskulären Ereignissen signifikant reduziert.
Allerdings ergaben weder bei der kardialen Mortalität noch bei der Gesamtmortalität signifikante Unterschiede zwischen beiden Gruppen. Nach Abschluss der Studie wurde allen Teilnehmern die blutdrucksenkende Behandlung ans Herz gelegt.
Für die aktuelle Studie hat die SHEP-Gruppe anhand eines Sterberegisters (National Death Index) alle Todesfälle unter den Studienteilnehmern und deren Ursache bis zum Stichtag 31. Dezember 2006 ermittelt. Die Dauer der Nachbeobachtung, vom Zeitpunkt der Randomisierung an gerechnet, betrug damit knapp 22 Jahre.
Die Bilanz bezüglich des Gewinns an Lebenszeit: In der Studie antihypertensiv behandelte Patienten lebten im Schnitt 158 Tage länger als Patienten der Placebogruppe, ohne von einem tödlichen kardiovaskulären Ereignis betroffen zu sein.
Bei Berücksichtigung von Todesfällen jeglicher Ursache belief sich der Überlebensvorteil auf 105 zusätzliche Tage Lebenszeit.
Lebensverlängerung auch im Alter
Nach Berechnungen der SHEP-Autoren resultiert daraus folgende Formel: Mit jedem Monat, den ein Hypertoniker unter kontinuierlicher antihypertensiver Therapie verbringt, erhöht sich die Lebenszeit, die er ohne eine tödliche kardiovaskuläre Komplikation verbringt, um einen zusätzlichen Tag.
Die Lebenszeit ohne Eintreten eines tödlichen Ereignisses jeglicher Ursache verlängert sich jeweils um einen halben Tag.
Um den Gewinn an Lebenszeit zu dokumentieren, haben die SHEP-Untersucher noch eine zweite Berechnung angestellt. Sie verglichen auch die Zeitspannen, innerhalb derer 30 Prozent aller Studienteilnehmer gestorben waren (70. Perzentile der Überlebensrate).
Ergebnis: Gemessen an der kardiovaskulären Mortalität wurde dieser Zeitpunkt bei den Patienten der ursprünglichen Verumgruppen im Vergleich zu jenen der Placebogruppe erst 1,4 Jahre später erreicht (17,8 versus 16,4 Jahre). Gemessen an der Gesamtmortalität verlängerte sich die Zeitspanne um rund ein halbes Jahr (11,5 versus 11,0 Jahre).
Zu bedenken ist, dass die beobachtete Lebensverlängerung bei Patienten erreicht wurde, die zu Therapiebeginn bereits im Schnitt 72 Jahre alt waren. Bei einem noch früheren Start der antihypertensiven Therapie könnte der Überlebensvorteil noch größer sein.
Auch zeigt die Analyse der SHEP-Forscher, dass der lebensverlängernde Effekt mit der Güte der Blutdruckeinstellung, gemessen am Erreichen der systolischen Zielwerte, größer wurde.
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Pflegereform in den Startlöchern
Das vergangene "Jahr der Pflege" war keines. Doch langsam nimmt die Koalition Fahrt auf. Gesundheitsminister Bahr legt einen ersten Entwurf vor und verspricht mehr Geld für Demenzkranke - und Ärzte.
BERLIN (sun/af). Pflegebedürftige mit Demenz, die zu Hause versorgt werden, erhalten ab 1. Januar 2013 mehr Geld. Das hat Gesundheitsminister Daniel Bahr am Mittwoch angekündigt. Für Ärzte sehen die Reformentwürfe mehr Honorar bei Heimbesuchen vor.
Von den ersten Reformschritten profitieren sollen rund 500.000 zu Hause betreute Pflegebedürftige, die an Demenz erkrankt sind, und deren Angehörige, sagte Bahr bei der Vorstellung des Arbeitsentwurfs zu einer gesetzlichen Neuregelung der Pflegeversicherung.
Ziel sei es, Pflegebedürftigen so lange wie möglich ein Leben in den eigenen vier Wänden zu ermöglichen, sagte Bahr.
Zum Teil kräftig aufgestockt werden sollen die Pflegesätze der Pflegestufen null bis zwei, und zwar sowohl das Pflegegeld als auch die Pflegesachleistungen.
200 Euro Extra bei Demenz
Auf bis zu 320 Euro steigen demnach die Sätze für die Betreuung von Demenzkranken ohne Pflegestufe (Pflegestufe 0). Die Pflegegeldsätze der Pflegestufen eins und zwei werden um 70 beziehungsweise 85 Euro auf 305 und 525 Euro erhöht. Dazu können dann noch bis zu 200 Euro Demenzzuschlag kommen.
Nicht nur das Pflegegeld, das für die Betreuung durch Familienangehörige gezahlt wird, soll steigen. Auch für die Pflegesachleistungen soll es mehr geben. Sie umfassen die ambulante Betreuung durch professionelle Pflegedienste.
In der Pflegestufe 0 soll es künftig dafür gleich 225 Euro mehr im Monat geben. Die bisherige Gesetzeslage ließ höchstens 200 Euro im Monat zu. Künftig können es also 425 Euro werden.
Etwas schwächer wird der Zuwachs in den Pflegestufen eins und zwei ausfallen. In der Pflegestufe eins sind bis zu 865 Euro möglich (heute 650 Euro), in der Pflegestufe zwei bis zu 1450 Euro (heute 1300 Euro).
Beitragserhöhung verplant
Die Regierung erhöht dafür den Beitrag zur sozialen Pflegeversicherung ab 2013 um 0,1 Prozentpunkte auf 2,05 Prozent des gesetzlichen Bruttolohnes (Kinderlose 2,3 Prozent). Das solle etwa 1,1 Milliarden Euro jährlich einbringen, hat Gesundheitsminister Daniel Bahr angekündigt.
Verbesserungen soll es auch bei der Kurzzeitpflege geben. Während Pflegebedürftige kurzfristig stationär behandelt werden, soll künftig die Hälfte des Pflegegeldes an die pflegenden Angehörigen weiter ausgezahlt werden.
Damit sollen sich mehr Angehörige für eine Auszeit vom Beruf entscheiden können, sagte der gesundheitspolitische Sprecher der Unionsfraktion Jens Spahn der "Ärzte Zeitung".
Die aus der Beitragserhöhung ab 2013 erwarteten 1,1 Milliarden Euro seien damit verplant.
Scharfe Kritik kam aus der Opposition. Es gebe keine qualitative Verbesserung der Betreuung, lautete der Kernvorwurf.
"Man drückt den Betroffenen mehr Geld in die Hand und überlässt sie sich selbst", sagte die SPD-Politikerin Carola Reimann der "Ärzte Zeitung".
Gegen mehr Geld für die Pflege sei nichts einzuwenden. Es fehle aber die Unterfütterung durch qualitative Ansätze wie Tagesangebote für Demenzkranke sowie die Unterstützung der pflegenden Angehörigen, sagte Reimann.
Benachteiligung bleibt
Die pflegepolitische Sprecherin der Linkspartei, Kathrin Senger-Schäfer, attestierte der Koalition, dass sie nur "von der Wand bis zur Tapete" denke.
Bahr lenke vom "Grundproblem des fachlich veralteten und zu engen Pflegebegriffs" ab, sagte sie mit Blick auf die "marginalen Verbesserungen" bei Demenzkranken ohne Pflegestufe.
Senger-Schäfer: "Bahr wird damit eine pflegepolitische Baustelle hinterlassen." Zukunftsweisende Pflegepolitik sehe anders aus.
"Das reicht noch lange nicht aus", reagierte die Präsidentin des Sozialverbandes VdK Deutschland, Ulrike Mascher. "An der grundsätzlichen Benachteiligung von Menschen mit Demenz und ihren Angehörigen im System der Pflegeversicherung ändert dieser Vorstoß nichts."
Was die Neuregelungen nach Einführung des geplanten neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs tatsächlich kosten könnten, darüber wird noch spekuliert.
Pflege-Riester oder Steuererleichterung
"Es wird nicht kostenneutral gehen", sagte der Sprecher des GKV-Spitzenverbandes Florian Lanz der "Ärzte Zeitung". Menschen, die heute Leistungen bezögen, bräuchten Bestandsschutz und dürften durch eine neue Bewertungs- und Einstufungssystematik nicht schlechter gestellt werden.
Im Jahr 2011 hat die Pflegeversicherung 20,43 Milliarden Euro ausgegeben.280 Millionen davon flossen in die Betreuung von Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz (Pflegestufe 0). Im Jahr zuvor hatte dieser Betrag noch bei 190 Millionen Euro gelegen.
Zusätzlich sollen gesetzlich Versicherte die Möglichkeit erhalten, Pflegeleistungen privat abzusichern. Diese private Vorsorge soll der Staat fördern, haben die Koalitionäre verabredet.
Unklar bleibt aber auch nach den Ankündigungen von Mittwoch, ob es direkte Zuschüsse nach dem Modell "Riesterrente" geben soll oder lediglich die Möglichkeit, Versicherungsbeiträge von der Steuer abzusetzen.
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"Mindestens haltbar" nicht bei Medizin!
Datum vorbei, Arznei entsorgen
Die Hausapotheke sollte regelmäßig kontrolliert werden - vor allem der Datumsstempel der Medikamente. Hierbei handelt es sich nämlich nicht um ein Mindesthaltbarkeitsdatum, sondern um ein tatsächliches Verfallsdatum.
Medikamente aus der Hausapotheke sollten nach Ablauf des Verfallsdatums nicht mehr verwendet werden. Anders als bei Lebensmitteln handelt es sich dabei nicht um ein Mindesthaltbarkeitsdatum, sondern um ein tatsächliches Verfallsdatum, wie die Barmer GEK in Wuppertal mitteilte. Im besten Fall haben diese Arzneien dann ihre Wirkung verloren, im schlimmsten Fall bewirken sie sogar das Gegenteil. So könnten Salben, deren Verfallsdatum überschritten sei, zu Hautreizungen führen.
Auch Verbandszeug hat ein Verfallsdatum. So können beispielsweise Pflaster ihre Klebefähigkeit verlieren und Druckverbände unsteril werden. Besondere Vorsicht ist nach Angaben der Kasse bei Medikamenten geboten, die nach Anbruch nur eine bestimmte Zeit haltbar sind.
Das ist oft bei Tropfen oder Säften der Fall. Hier sollte unbedingt das Datum der ersten Anwendung auf der Flasche vermerkt werden, empfehlen die Experten. Abgelaufene Medikamente dürfen zwar rein rechtlich in den Hausmüll gegeben werden, sie sollten aber in der Apotheke abgegeben werden. Dort werden sie als Sondermüll behandelt und entsprechend entsorgt.
Quelle: N-TV; AFP
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Studie: Massage hilft bei Muskelverletzung
Washington/Hamilton (dpa) - Eine Massage nach anstrengendem Training kann die Heilung der verletzten Muskeln ankurbeln. Das geht aus einer Studie von kanadischen Forschern hervor.
Kanadische Forscher haben das Muskelgewebe von elf gesunden Männern untersucht. Sie kamen zu dem Ergebnis, dass durch eine Massage Entzündungszeichen gehemmt und Stoffe entstanden seien, die Muskelzellen bei der Produktion von neuen Mitochondrien helfen. Mitochondrien gelten als die Kraftwerke der Zelle.
Justin Crane und Kollegen von der McMaster-Universität in Hamilton sehen in ihrer Studie einen Beleg für die subjektiv empfundene Besserung von Beschwerden nach Massagen, beispielsweise bei Sportlern oder Menschen mit Muskelproblemen. Sie präsentieren die Ergebnisse im US-Fachjournal "Science Translational Medicine".
Die Teilnehmer unterzogen sich einem Radfahr-Training, das sie an ihre Grenzen brachte. Die Haut über den beiden vorderen Oberschenkelmuskeln wurde mit Öl eingerieben, aber nur ein Bein für zehn Minuten massiert. Anschließend wurden von beiden Oberschenkelmuskeln (Musculus quadriceps femoris) Gewebeproben entnommen. Dies erfolgte 2,5 Stunden später noch einmal.
Durch die Massage wurden die ermüdeten Muskeln jedoch nicht von Milchsäure (Laktat) "gereinigt", wie früher oft angenommen wurde. Milchsäure galt lange als Auslöser von Muskelkater. Inzwischen gehen Forscher jedoch davon aus, dass die Muskelschmerzen durch feinste Verletzungen im Gewebe ausgelöst werden.
Quelle: web.de
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Aus für kostenlose private Auslandsreise-Krankenpolice
Berlin/München. Gesetzliche Krankenkassen dürfen ihren Versicherten nur noch bis Jahresende eine kostenlose private Auslandsreise-Krankenversicherung mit weltweiter Geltung anbieten. Anstoß daran genommen hat nach einem "Focus"-Bericht das Bundesversicherungsamt als Kassenaufsicht.
Das Bundesgesundheitsministerium teile dessen Rechtsauffassung, sagte ein Ministeriumssprecher am Samstag.
Nach seinen Worten dürfen gesetzliche Kassen einen erweiterten Auslands-Krankenschutz nicht als eigene Leistung anbieten. Für das kostenlose Angebot einzelner Kassen gebe es daher "keine gesetzliche Ermächtigung". Nach Darstellung des Magazins kommen derzeit mehr als zwei Millionen Versicherte in den Genuss der kostenlosen, nun aber beanstandeten Zusatzversicherung.
Der normale Auslandskrankenschutz der gesetzlichen Kassen gilt nur für EU-Länder und Staaten, mit denen ein Sozialversicherungsabkommen besteht. Aber auch dort kann es vorkommen, dass Kassenpatienten für medizinische Behandlungen zusätzlich zur Kasse gebeten werden. In solchen Fällen helfen private Zusatzpolicen: Sie kosten extra, gelten weltweit und bezahlen im Notfall auch den Rücktransport nach Deutschland.
Quelle: (dpa)
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Gericht stärkt Behindertenrechte
Das Bundessozialgericht (BSG) hat die Rechte von Menschen mit Behinderung gestärkt. Körperbehinderten dürfen nicht aus Kostengründen Fahrten zu Freunden verweigert werden, nur weil diese mehr als 35 Kilometer entfernt wohnen, heißt es in einer Entscheidung des BSG in Kassel. (AZ: B 8 SO 9/10 R)
Damit wiesen die Richter ein Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom Februar 2010 zurück. Gerade für behinderte Menschen sei der Kontakt zu anderen besonders wichtig, so das Gericht.
Quelle: ARD Text
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Bonuszahlungen für Chefärzte
Medizinischer Erfolg wird zweitrangig
Immer mehr Chefärzte erhalten Bonuszahlungen für das Erreichen finanzieller Ziele. Bei der Bundesärztekammer und der Gewerkschaft Marburger Bund stößt das auf heftige Kritik: Für Ärzte zähle dadurch nicht mehr der medizinische, sondern der ökonomische Erfolg.
Pervertierung der Patientenversorgung: Der medizinische Erfolg ist zweitrangig.
Die Chefärzte in deutschen Kliniken geraten immer stärker unter Druck, nur noch medizinische Behandlungen durchzuführen, die sich finanziell lohnen. Wie Recherchen dieser Zeitung ergeben haben, orientieren sich die Gehälter vieler Chefärzte mittlerweile am Umsatz oder Gewinn ihrer Abteilung. Die Bundesärztekammer verurteilt diese Verträge als „höchst bedenklich“. Sie verstießen gegen das ärztliche Berufsethos und würden „Risiken für die Patientenversorgung“ bergen, teilte sie in einer Stellungnahme mit.
Die Verträge sehen eine Grundvergütung für die Chefärzte vor. Hinzu kommt eine Bonuszahlung für das Erreichen finanzieller Ziele, die von der Geschäftsführung des Krankenhauses vorgegeben werden. „Im Zeitraum von 1995 bis heute hat sich die Verbreitung von Bonusvereinbarungen von etwa fünf Prozent auf inzwischen fast 45 Prozent bei Neuverträgen erhöht“, sagt Experte Christian Näser vom Beratungsunternehmen Kienbaum. Er legt jährlich einen Report zu den Gehältern der Führungskräfte in deutschen Kliniken vor.
Vielen Medizinern ist die Entwicklung unangenehm. Der Präsident der Ärztekammer Berlin, Günther Jonitz, betrachtet sie mit großer Sorge: „Mit diesen Verträgen zählt nicht mehr der medizinische Erfolg der Chefärzte, sondern der ökonomische.“ Sie setzten Anreize, zum Beispiel freiwerdende Arztstellen nicht mehr zu besetzen, wodurch sich die Behandlung der Patienten potenziell verschlechtere. Das gesparte Geld sichere dem Chefarzt aber die Bonuszahlung. „Das ist unethisch“, sagt Jonitz. „Wenn ich ins Krankenhaus gehe, will ich, dass der Arzt nur mich und meine Krankheit im Blick hat.“
Die Gewerkschaft der Klinikärzte Marburger Bund bezeichnete die Boni als „höchst problematisch“. Der Vorsitzende des Vereins Demokratischer Ärztinnen und Ärzte, Wulf Dietrich, warnt: „Eine solche Koppelung kann dazu führen, dass unnötige Leistungen erbracht werden oder aber teure oder risikoreiche Interventionen unterbleiben.“
Einkommen sind gesunken
Für die Einkommen der Ärzte haben die Bonuszahlungen an Bedeutung gewonnen. Denn als es die Bonuszahlungen noch nicht gab, hätten die Chefärzte insgesamt besser verdient, so Gehaltsexperte Näser. Damals konnten sie Einnahmen aus der Behandlung von Privatpatienten zu ihren Gunsten abrechnen. Die Differenz zwischen alten und neuen Gehälter ist enorm: „Der Einkommensabschlag kann im Extremfall bis zu 100.000 Euro betragen“, sagt Näser.
Für die Krankenhausleitungen sind die Bonuszahlungen von erheblicher Bedeutung. Sie schränken damit die Wahrscheinlichkeit ein, dass Chefärzte mit dem größtmöglichen Aufwand versuchen, möglichst viele Patienten zu heilen, ohne auf die Kosten zu achten. Für die Geschäftsführung ist das wichtig, da die gesetzlichen Krankenkassen nur noch Pauschalen bezahlen entsprechend des üblichen Aufwands für die Behandlung einer Krankheit. Wenn die Kliniken die Gesundheit eines Menschen innerhalb dieser Budgets nicht wiederherstellen können, gehen die zusätzlich anfallenden Kosten zu ihren Lasten. Dieses Vergütungssystem hat die rot-grüne Regierung 2004 eingeführt.
In den Krankenhäusern wird deshalb inzwischen penibel darauf geachtet, dass die Budgets nicht überschritten werden. Manche Pauschalen sind auch so bemessen, dass Überschüsse erzielt werden können. Die Boni für die Ärzte können deshalb auch dazu führen, dass Chefärzte ihre Mitarbeiter anweisen, nur noch Patienten mit lukrativen Krankheiten aufzunehmen und andere abzuwimmeln. „Pervertierung der Patientenversorgung“, nennt Ärztepräsident Jonitz dieses System.
Quelle: Frankfurter Rundschau
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Massage nicht auf Kassenkosten
Der Gesetzgeber hat alternativen Therapien einen besonderen Stellenwert eingeräumt, um sie zu fördern. Doch eine automatische Kostenübernahme bedeutet das noch lange nicht, wie nun ein Landessozialgericht entschieden hat.
Massage: Nicht unbedingt und sofort Kassenleistung.
DARMSTADT (mwo). Heilmittel der anthroposophischen Medizin werden trotz deren Anerkennung als "besondere Therapierichtung" nicht automatisch von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt.
Auch sie benötigen eine positive Bewertung des Gemeinsamen Bundesausschusses (GBA), wie das Hessische Landessozialgericht (LSG) in Darmstadt in einem am Donnerstag (2. Februar) veröffentlichten Urteil entschied.
Konkret lehnten die Richter die Kostenübernahme für die anthroposophische "rhythmische Massage" ab, weil der GBA diese noch nicht bewertet habe.
Damit wies das LSG die Klage einer 77-jährigen Frau aus Marburg ab. Ihr Arzt hatte ihr die rhythmischen Massagen gegen Rheuma verordnet. Rezept und Rechnungen reichte sie bei ihrer Krankenkasse ein. Die lehnte eine Kostenerstattung allerdings ab.
Kein Systemversagen
Bei der in den 1920er Jahren von der anthroposophischen Ärztin Ita Wegman entwickelten rhythmischen Massage sollen die Flüssigkeitsströme im Körper angeregt und so die Selbstheilungskräfte gefördert werden.
Die Behandlung ist bereits seit Jahrzehnten fester Bestandteil der anthroposophischen Medizin.
Im Streitfall wertete die Krankenkasse die rhythmische Massage dennoch als "neue Behandlungsmethode", weil der GBA sie noch nicht bewertet habe.
Mit seinem am 24. November 2011 verkündeten Urteil gab das LSG nun der Krankenkasse recht. Ohne positive Bewertung durch den GBA müssten die gesetzlichen Kassen die rhythmische Massage nicht bezahlen.
Dass der Ausschuss die Methode noch nicht bewertet habe, sei auch nicht als "Systemversagen" zu werten, das in Ausnahmefällen zu einer Leistungspflicht der Kasse führen kann.
Denn als Ersatz stünden "zahlreiche andere Heilmittel" zur Verfügung, insbesondere klassische Massagen und Krankengymnastik.
Az.: L 8 KR 93/10
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Zucker so giftig wie Tabak?
Süße Sachen sind genau so gefährlich wie Zigaretten und Schnaps. Das meinen jedenfalls Ärzte aus Kalifornien - und fordern Zuckerverbote und drastische Steuern.
SAN FRANCISCO (eis). "Zucker ist ähnlich gesundheitsschädlich und suchtfördernd wie Alkohol und Tabak", betonen Ärzte um Professor Robert Lustig von der Universität von Kalifornien in San Francisco (Nature 2012; 482: 27).
Der Konsum sollte daher genauso besteuert und kontrolliert werden wie bei den herkömmlichen Genussmitteln. In den letzten 50 Jahren habe sich der Verzehr von Zucker verdreifacht, so die Ärzte.
Es gebe einen direkten Zusammenhang zu Adipositas, Bluthochdruck und Diabetes. Der Pädiater und Adipositas-Experte plädiert dafür, gesüßte Lebensmittel und Getränke zu besteuern, den Verkauf während der Schulstunden zu begrenzen und die Abgabe an Kinder bis zu einem bestimmten Alter zu verbieten.
Solche Regeln einzuführen, bedeute einen schweren Kampf gegen eine starke Zucker-Lobby. Aber auch Rauchverbote in öffentlichen Räumen, Airbags in Autos oder Kondomautomaten in öffentlichen Toiletten seien gegen große Widerstände eingeführt worden und heute als wichtige Gesundheitsmaßnahme anerkannt.
Auch die British Heart Foundation spricht sich für die Besteuerung ungesunder Lebensmittel aus, berichtet BBC-News. Abgaben auf Fett, Salz und Zucker in Kombination mit Subventionen auf Obst und Gemüse könnten zu einer gesünderen Ernährung führen, so die Stiftung.
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Wir wünschen allen Geburtstagskindern im Monat März alles Gute,
Gesundheit und Glück für das neue Lebensjahr.
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Daten und Fakten:
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Bandscheiben: Mehr Knorpelzellen durch Sport
München (netdoktor.de) - Körperliche Bewegung hat offenbar positive Auswirkungen auf das Gewebe der Bandscheiben. Das haben schwedische Forscher der Universität Göteburg auf dem aktuellen Jahrestreffen der "International Society for the Study of the Lumbar Spine" berichtet.
Ratten, die sich zusätzlich zu ihrer normalen Aktivität eine Stunde pro Tag auf einem Laufband bewegten, hatten demnach mehr neue Zellen in ihren Bandscheiben gebildet als ihre trainingslosen Artgenossen. "Körperliche Aktivität ist bereits ein wichtiger Teil in der Behandlung von Rückenschmerzen. Allerdings weiß niemand so genau, welche spezielle Wirkung die Bewegung auf die Bandscheiben hat und wie viel davon die optimale Dosis ist", sagt Björn Rydevik, Orthopäde am Sahlgrenska Institut.
Das Forschungsteam will die Untersuchungen am Tiermodell jetzt fortsetzen. Ziel ist es herauszufinden, ob körperliche Bewegung dem Verschleiß von Bandscheiben vorbeugen kann und ob die Aktivität auch Wirkungen zeigt, wenn die Rückenprobleme bereits bestehen. (kr)
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Skoliose: Neue OP-Methode für junge Patienten
Göttingen (dapd). Jungen Patienten mit Wirbelsäulenverkrümmungen, sogenannten Skoliosen, kann künftig mit deutlich weniger Operationen als bislang geholfen werden. In Göttingen setzten Mediziner in einem neuen Verfahren weltweit erstmals Magnetstäbe zur Begradigung der Wirbelsäule ein, die nicht wie sonst üblich direkt an der Wirbelsäule befestigt sind, wie die Universitätsmedizin am Donnerstag mitteilte.
Die Stäbe sind den Angaben zufolge an Becken und Rippen verankert und können mittels eines starken Magneten von außen an das Wachstum des Patienten angepasst werden, ohne die Wirbelsäule zu sehr zu belasten. Zudem werden mit dieser Methode im Schnitt vier bis fünf Operationen zur Verlängerung der Stäbe gespart.
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Opioide können Schmerzgedächtnis löschen
Forscher haben eine wichtige Entdeckung gemacht, die möglicherweise die Behandlung von Patienten mit chronischen Schmerzen verändern wird: Opioide löschen das Schmerzgedächtnis im Rückenmark dauerhaft.
Im Laborversuch konnten sie mit einer hoch dosierten Gabe von Opioiden (morphinähnliche Substanzen) das Schmerzgedächtnis, das für chronische Schmerzen verantwortlich ist, löschen.
Schmerzen sind stets unangenehm, und trotzdem als Warnsignal unverzichtbar, um den Körper auf Gefahr hinzuweisen und auf diese Weise zu schützen. Neben dem akuten Schmerz als normaler Reaktion des Körpers, gibt es auch den chronischen Schmerz, der bestehen bleibt, wenn der Auslöser der normalen Schmerzreaktion längst nicht mehr vorhanden ist. Über längere Zeit andauernder akuter Schmerz führt dabei zu zellulären Veränderungen an den Synapsen, den Verbindungen zwischen den Nervenzellen im Rückenmark. Über die so genannte synaptische Potenzierung bildet sich eine „Gedächtnisspur“, die sich als Schmerzgedächtnis im Rückenmark ausbildet. Genau diese Gedächtnisspur im Rückenmark lässt sich durch Opioide wieder löschen.
Opioide werden erfolgreich in der Langzeittherapie von Schmerzen eingesetzt. Sie lindern Schmerzen, solange sie dem Körper zugeführt werden. Bislang war es jedoch nicht gelungen, damit auch die Ursachen von Schmerzen zu beheben.
Die aktuellen Untersuchungen sind an Versuchstieren in tiefer Narkose durchgeführt worden. Dabei werden Schmerzfasern kontrolliert erregt und die Gedächtnisbildung im Rückenmark aufgezeichnet. Das vollständige Absetzen von Opioiden kann Schmerzen verursachen. Die Forscher haben nun gezeigt, dass eine hohe Dosis von Opioiden einen ebenso starken Effekt erzielt. Sie konnten nachweisen, dass eine hoch dosierte Kurzzeittherapie Veränderungen an den Synapsen verursacht, die die zelluläre Gedächtnisspur im Rückenmark löschen kann.
Studien mit chronischen Schmerzpatienten sind in Planung. Wenn sich der wissenschaftliche Ansatz dort bestätigt, könnte dies einen Paradigmenwechsel in der Schmerztherapie bedeuten, indem in Zukunft Schmerzen nicht mehr nur symptomatisch behandelt, sondern die Ursachen von chronischen Schmerzen, die Ausbildung des Schmerzgedächtnisses im Rückenmark, beseitigt werden können.
Quelle: news.doccheck.com
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Familienministerin will Babyklappengesetz
BERLIN (dpa). Bundesfamilienministerin Kristina Schröder (CDU) will Babyklappen und anonyme Geburten auf eine rechtliche Grundlage stellen.
In der "Hannoverschen Allgemeinen Zeitung" kündigte die Ministerin ein Gesetz an, um rechtliche Grauzonen zu beenden. So soll die Identität der Mutter auf deren Wunsch für einen Zeitraum von etwa zehn Jahren geheim bleiben.
Erst nach Ablauf dieses Zeitraums wolle man den Kindern die Chance geben, "ihre eigene Identität festzustellen", sagte Schröder.
Die FDP-Familienpolitikerin Miriam Gruß bezeichnete ein entsprechendes Gesetz als überfällig.
Ein Ministeriumssprecher räumte allerdings ein, dass es für die Umsetzung der Pläne noch keinen Zeitplan gibt. Man sei erst am Anfang, und es müssten noch schwierige juristische Fragen geklärt werden.
Vor diesem Hintergrund kritisierten die Grünen, dass Schröder derartige Vorschläge nur für ihre eigene PR nutze. Immer wieder kündige die Ministerin neue Gesetze an, doch die Entwürfe aus ihrer Schublade landeten nie auf dem Parlamentstisch.
Einer aktuellen Studie zufolge wurden seit 1999 bundesweit fast 1000 Kinder in Babyklappen abgelegt oder anonym geboren.
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Blutdruck senken bringt Lebenszeit
Blutdrucksenkung verlängert das Leben von Hypertonikern. Erstmals konnten US-Forscher jetzt aufdecken: Jeder Monat, in dem der Blutdruck gesenkt wird, beschert zusätzlichliche Lebenszeit.
Blutdruck: Ihn zu senken, erhöht die Lebenserwartung.
NEW BRUNSWICK (ob). Durch medikamentöse Blutdrucksenkung konnte in placebokontrollierten Studien, die in der Regel nicht länger als fünf Jahre dauerten, die Inzidenz tödlicher und nicht tödlicher kardiovaskulärer Ereignisse deutlich reduziert werden.
In einigen Fällen ist die Nachbeobachtung der Studienteilnehmer nach Abschluss der Studien fortgesetzt worden. Gezeigt werden konnte, dass der Überlebensvorteil der aktiv behandelten Verumgruppe auch in der Phase der prolongierten Nachbeobachtung, in der allen Teilnehmern eine blutdrucksenkende Therapie empfohlen worden war, erhalten blieb ("Legacy-Effekt").
Unklar ist aber nach wie vor, ob und in welchem Maße aus der Blutdrucksenkung auf lange Sicht eine wirkliche Verlängerung des Lebens resultiert. Die zur Beantwortung nötigen Langzeitdaten aus Blutdrucksenkerstudien fehlten bislang.
Der SHEP-Studiengruppe verdanken wir, dass es solche Daten jetzt erstmals gibt (JAMA 2011; 306: 2588).
Eine placebokontrollierte Hypertonie-Studie wie SHEP (Systolic hypertension in the Elderly Program) wäre heute aus ethischen Gründen nicht mehr möglich. Damals - Studienbeginn war im März 1984 - stand aber auf der Tagesordnung, den klinischen Nutzen von Blutdrucksenkern im Vergleich mit Placebo erst noch unter Beweis zu stellen.
Mehr als 4700 ältere Hypertoniker mit isolierter systolischer Hypertonie (ISH) sind im Schnitt 4,5 Jahre lang mit dem Diuretikum Chlortalidon (bei Bedarf zusätzlich Atenolol) oder Placebo behandelt worden.
158 Tage länger leben
Als Folge der im Studienverlauf erzielten Blutdrucksenkung - die Blutdruckwerte lagen in dieser Zeit im Mittel bei 143/78 mmHg (Verum) und 155/72 mmHg (Placebo) - wurde die Inzidenz von kardiovaskulären Ereignissen signifikant reduziert.
Allerdings ergaben weder bei der kardialen Mortalität noch bei der Gesamtmortalität signifikante Unterschiede zwischen beiden Gruppen. Nach Abschluss der Studie wurde allen Teilnehmern die blutdrucksenkende Behandlung ans Herz gelegt.
Für die aktuelle Studie hat die SHEP-Gruppe anhand eines Sterberegisters (National Death Index) alle Todesfälle unter den Studienteilnehmern und deren Ursache bis zum Stichtag 31. Dezember 2006 ermittelt. Die Dauer der Nachbeobachtung, vom Zeitpunkt der Randomisierung an gerechnet, betrug damit knapp 22 Jahre.
Die Bilanz bezüglich des Gewinns an Lebenszeit: In der Studie antihypertensiv behandelte Patienten lebten im Schnitt 158 Tage länger als Patienten der Placebogruppe, ohne von einem tödlichen kardiovaskulären Ereignis betroffen zu sein.
Bei Berücksichtigung von Todesfällen jeglicher Ursache belief sich der Überlebensvorteil auf 105 zusätzliche Tage Lebenszeit.
Lebensverlängerung auch im Alter
Nach Berechnungen der SHEP-Autoren resultiert daraus folgende Formel: Mit jedem Monat, den ein Hypertoniker unter kontinuierlicher antihypertensiver Therapie verbringt, erhöht sich die Lebenszeit, die er ohne eine tödliche kardiovaskuläre Komplikation verbringt, um einen zusätzlichen Tag.
Die Lebenszeit ohne Eintreten eines tödlichen Ereignisses jeglicher Ursache verlängert sich jeweils um einen halben Tag.
Um den Gewinn an Lebenszeit zu dokumentieren, haben die SHEP-Untersucher noch eine zweite Berechnung angestellt. Sie verglichen auch die Zeitspannen, innerhalb derer 30 Prozent aller Studienteilnehmer gestorben waren (70. Perzentile der Überlebensrate).
Ergebnis: Gemessen an der kardiovaskulären Mortalität wurde dieser Zeitpunkt bei den Patienten der ursprünglichen Verumgruppen im Vergleich zu jenen der Placebogruppe erst 1,4 Jahre später erreicht (17,8 versus 16,4 Jahre). Gemessen an der Gesamtmortalität verlängerte sich die Zeitspanne um rund ein halbes Jahr (11,5 versus 11,0 Jahre).
Zu bedenken ist, dass die beobachtete Lebensverlängerung bei Patienten erreicht wurde, die zu Therapiebeginn bereits im Schnitt 72 Jahre alt waren. Bei einem noch früheren Start der antihypertensiven Therapie könnte der Überlebensvorteil noch größer sein.
Auch zeigt die Analyse der SHEP-Forscher, dass der lebensverlängernde Effekt mit der Güte der Blutdruckeinstellung, gemessen am Erreichen der systolischen Zielwerte, größer wurde.
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Pflegereform in den Startlöchern
Das vergangene "Jahr der Pflege" war keines. Doch langsam nimmt die Koalition Fahrt auf. Gesundheitsminister Bahr legt einen ersten Entwurf vor und verspricht mehr Geld für Demenzkranke - und Ärzte.
BERLIN (sun/af). Pflegebedürftige mit Demenz, die zu Hause versorgt werden, erhalten ab 1. Januar 2013 mehr Geld. Das hat Gesundheitsminister Daniel Bahr am Mittwoch angekündigt. Für Ärzte sehen die Reformentwürfe mehr Honorar bei Heimbesuchen vor.
Von den ersten Reformschritten profitieren sollen rund 500.000 zu Hause betreute Pflegebedürftige, die an Demenz erkrankt sind, und deren Angehörige, sagte Bahr bei der Vorstellung des Arbeitsentwurfs zu einer gesetzlichen Neuregelung der Pflegeversicherung.
Ziel sei es, Pflegebedürftigen so lange wie möglich ein Leben in den eigenen vier Wänden zu ermöglichen, sagte Bahr.
Zum Teil kräftig aufgestockt werden sollen die Pflegesätze der Pflegestufen null bis zwei, und zwar sowohl das Pflegegeld als auch die Pflegesachleistungen.
200 Euro Extra bei Demenz
Auf bis zu 320 Euro steigen demnach die Sätze für die Betreuung von Demenzkranken ohne Pflegestufe (Pflegestufe 0). Die Pflegegeldsätze der Pflegestufen eins und zwei werden um 70 beziehungsweise 85 Euro auf 305 und 525 Euro erhöht. Dazu können dann noch bis zu 200 Euro Demenzzuschlag kommen.
Nicht nur das Pflegegeld, das für die Betreuung durch Familienangehörige gezahlt wird, soll steigen. Auch für die Pflegesachleistungen soll es mehr geben. Sie umfassen die ambulante Betreuung durch professionelle Pflegedienste.
In der Pflegestufe 0 soll es künftig dafür gleich 225 Euro mehr im Monat geben. Die bisherige Gesetzeslage ließ höchstens 200 Euro im Monat zu. Künftig können es also 425 Euro werden.
Etwas schwächer wird der Zuwachs in den Pflegestufen eins und zwei ausfallen. In der Pflegestufe eins sind bis zu 865 Euro möglich (heute 650 Euro), in der Pflegestufe zwei bis zu 1450 Euro (heute 1300 Euro).
Beitragserhöhung verplant
Die Regierung erhöht dafür den Beitrag zur sozialen Pflegeversicherung ab 2013 um 0,1 Prozentpunkte auf 2,05 Prozent des gesetzlichen Bruttolohnes (Kinderlose 2,3 Prozent). Das solle etwa 1,1 Milliarden Euro jährlich einbringen, hat Gesundheitsminister Daniel Bahr angekündigt.
Verbesserungen soll es auch bei der Kurzzeitpflege geben. Während Pflegebedürftige kurzfristig stationär behandelt werden, soll künftig die Hälfte des Pflegegeldes an die pflegenden Angehörigen weiter ausgezahlt werden.
Damit sollen sich mehr Angehörige für eine Auszeit vom Beruf entscheiden können, sagte der gesundheitspolitische Sprecher der Unionsfraktion Jens Spahn der "Ärzte Zeitung".
Die aus der Beitragserhöhung ab 2013 erwarteten 1,1 Milliarden Euro seien damit verplant.
Scharfe Kritik kam aus der Opposition. Es gebe keine qualitative Verbesserung der Betreuung, lautete der Kernvorwurf.
"Man drückt den Betroffenen mehr Geld in die Hand und überlässt sie sich selbst", sagte die SPD-Politikerin Carola Reimann der "Ärzte Zeitung".
Gegen mehr Geld für die Pflege sei nichts einzuwenden. Es fehle aber die Unterfütterung durch qualitative Ansätze wie Tagesangebote für Demenzkranke sowie die Unterstützung der pflegenden Angehörigen, sagte Reimann.
Benachteiligung bleibt
Die pflegepolitische Sprecherin der Linkspartei, Kathrin Senger-Schäfer, attestierte der Koalition, dass sie nur "von der Wand bis zur Tapete" denke.
Bahr lenke vom "Grundproblem des fachlich veralteten und zu engen Pflegebegriffs" ab, sagte sie mit Blick auf die "marginalen Verbesserungen" bei Demenzkranken ohne Pflegestufe.
Senger-Schäfer: "Bahr wird damit eine pflegepolitische Baustelle hinterlassen." Zukunftsweisende Pflegepolitik sehe anders aus.
"Das reicht noch lange nicht aus", reagierte die Präsidentin des Sozialverbandes VdK Deutschland, Ulrike Mascher. "An der grundsätzlichen Benachteiligung von Menschen mit Demenz und ihren Angehörigen im System der Pflegeversicherung ändert dieser Vorstoß nichts."
Was die Neuregelungen nach Einführung des geplanten neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs tatsächlich kosten könnten, darüber wird noch spekuliert.
Pflege-Riester oder Steuererleichterung
"Es wird nicht kostenneutral gehen", sagte der Sprecher des GKV-Spitzenverbandes Florian Lanz der "Ärzte Zeitung". Menschen, die heute Leistungen bezögen, bräuchten Bestandsschutz und dürften durch eine neue Bewertungs- und Einstufungssystematik nicht schlechter gestellt werden.
Im Jahr 2011 hat die Pflegeversicherung 20,43 Milliarden Euro ausgegeben.280 Millionen davon flossen in die Betreuung von Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz (Pflegestufe 0). Im Jahr zuvor hatte dieser Betrag noch bei 190 Millionen Euro gelegen.
Zusätzlich sollen gesetzlich Versicherte die Möglichkeit erhalten, Pflegeleistungen privat abzusichern. Diese private Vorsorge soll der Staat fördern, haben die Koalitionäre verabredet.
Unklar bleibt aber auch nach den Ankündigungen von Mittwoch, ob es direkte Zuschüsse nach dem Modell "Riesterrente" geben soll oder lediglich die Möglichkeit, Versicherungsbeiträge von der Steuer abzusetzen.
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"Mindestens haltbar" nicht bei Medizin!
Datum vorbei, Arznei entsorgen
Die Hausapotheke sollte regelmäßig kontrolliert werden - vor allem der Datumsstempel der Medikamente. Hierbei handelt es sich nämlich nicht um ein Mindesthaltbarkeitsdatum, sondern um ein tatsächliches Verfallsdatum.
Medikamente aus der Hausapotheke sollten nach Ablauf des Verfallsdatums nicht mehr verwendet werden. Anders als bei Lebensmitteln handelt es sich dabei nicht um ein Mindesthaltbarkeitsdatum, sondern um ein tatsächliches Verfallsdatum, wie die Barmer GEK in Wuppertal mitteilte. Im besten Fall haben diese Arzneien dann ihre Wirkung verloren, im schlimmsten Fall bewirken sie sogar das Gegenteil. So könnten Salben, deren Verfallsdatum überschritten sei, zu Hautreizungen führen.
Auch Verbandszeug hat ein Verfallsdatum. So können beispielsweise Pflaster ihre Klebefähigkeit verlieren und Druckverbände unsteril werden. Besondere Vorsicht ist nach Angaben der Kasse bei Medikamenten geboten, die nach Anbruch nur eine bestimmte Zeit haltbar sind.
Das ist oft bei Tropfen oder Säften der Fall. Hier sollte unbedingt das Datum der ersten Anwendung auf der Flasche vermerkt werden, empfehlen die Experten. Abgelaufene Medikamente dürfen zwar rein rechtlich in den Hausmüll gegeben werden, sie sollten aber in der Apotheke abgegeben werden. Dort werden sie als Sondermüll behandelt und entsprechend entsorgt.
Quelle: N-TV; AFP
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Studie: Massage hilft bei Muskelverletzung
Washington/Hamilton (dpa) - Eine Massage nach anstrengendem Training kann die Heilung der verletzten Muskeln ankurbeln. Das geht aus einer Studie von kanadischen Forschern hervor.
Kanadische Forscher haben das Muskelgewebe von elf gesunden Männern untersucht. Sie kamen zu dem Ergebnis, dass durch eine Massage Entzündungszeichen gehemmt und Stoffe entstanden seien, die Muskelzellen bei der Produktion von neuen Mitochondrien helfen. Mitochondrien gelten als die Kraftwerke der Zelle.
Justin Crane und Kollegen von der McMaster-Universität in Hamilton sehen in ihrer Studie einen Beleg für die subjektiv empfundene Besserung von Beschwerden nach Massagen, beispielsweise bei Sportlern oder Menschen mit Muskelproblemen. Sie präsentieren die Ergebnisse im US-Fachjournal "Science Translational Medicine".
Die Teilnehmer unterzogen sich einem Radfahr-Training, das sie an ihre Grenzen brachte. Die Haut über den beiden vorderen Oberschenkelmuskeln wurde mit Öl eingerieben, aber nur ein Bein für zehn Minuten massiert. Anschließend wurden von beiden Oberschenkelmuskeln (Musculus quadriceps femoris) Gewebeproben entnommen. Dies erfolgte 2,5 Stunden später noch einmal.
Durch die Massage wurden die ermüdeten Muskeln jedoch nicht von Milchsäure (Laktat) "gereinigt", wie früher oft angenommen wurde. Milchsäure galt lange als Auslöser von Muskelkater. Inzwischen gehen Forscher jedoch davon aus, dass die Muskelschmerzen durch feinste Verletzungen im Gewebe ausgelöst werden.
Quelle: web.de
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Aus für kostenlose private Auslandsreise-Krankenpolice
Berlin/München. Gesetzliche Krankenkassen dürfen ihren Versicherten nur noch bis Jahresende eine kostenlose private Auslandsreise-Krankenversicherung mit weltweiter Geltung anbieten. Anstoß daran genommen hat nach einem "Focus"-Bericht das Bundesversicherungsamt als Kassenaufsicht.
Das Bundesgesundheitsministerium teile dessen Rechtsauffassung, sagte ein Ministeriumssprecher am Samstag.
Nach seinen Worten dürfen gesetzliche Kassen einen erweiterten Auslands-Krankenschutz nicht als eigene Leistung anbieten. Für das kostenlose Angebot einzelner Kassen gebe es daher "keine gesetzliche Ermächtigung". Nach Darstellung des Magazins kommen derzeit mehr als zwei Millionen Versicherte in den Genuss der kostenlosen, nun aber beanstandeten Zusatzversicherung.
Der normale Auslandskrankenschutz der gesetzlichen Kassen gilt nur für EU-Länder und Staaten, mit denen ein Sozialversicherungsabkommen besteht. Aber auch dort kann es vorkommen, dass Kassenpatienten für medizinische Behandlungen zusätzlich zur Kasse gebeten werden. In solchen Fällen helfen private Zusatzpolicen: Sie kosten extra, gelten weltweit und bezahlen im Notfall auch den Rücktransport nach Deutschland.
Quelle: (dpa)
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Gericht stärkt Behindertenrechte
Das Bundessozialgericht (BSG) hat die Rechte von Menschen mit Behinderung gestärkt. Körperbehinderten dürfen nicht aus Kostengründen Fahrten zu Freunden verweigert werden, nur weil diese mehr als 35 Kilometer entfernt wohnen, heißt es in einer Entscheidung des BSG in Kassel. (AZ: B 8 SO 9/10 R)
Damit wiesen die Richter ein Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom Februar 2010 zurück. Gerade für behinderte Menschen sei der Kontakt zu anderen besonders wichtig, so das Gericht.
Quelle: ARD Text
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Bonuszahlungen für Chefärzte
Medizinischer Erfolg wird zweitrangig
Immer mehr Chefärzte erhalten Bonuszahlungen für das Erreichen finanzieller Ziele. Bei der Bundesärztekammer und der Gewerkschaft Marburger Bund stößt das auf heftige Kritik: Für Ärzte zähle dadurch nicht mehr der medizinische, sondern der ökonomische Erfolg.
Pervertierung der Patientenversorgung: Der medizinische Erfolg ist zweitrangig.
Die Chefärzte in deutschen Kliniken geraten immer stärker unter Druck, nur noch medizinische Behandlungen durchzuführen, die sich finanziell lohnen. Wie Recherchen dieser Zeitung ergeben haben, orientieren sich die Gehälter vieler Chefärzte mittlerweile am Umsatz oder Gewinn ihrer Abteilung. Die Bundesärztekammer verurteilt diese Verträge als „höchst bedenklich“. Sie verstießen gegen das ärztliche Berufsethos und würden „Risiken für die Patientenversorgung“ bergen, teilte sie in einer Stellungnahme mit.
Die Verträge sehen eine Grundvergütung für die Chefärzte vor. Hinzu kommt eine Bonuszahlung für das Erreichen finanzieller Ziele, die von der Geschäftsführung des Krankenhauses vorgegeben werden. „Im Zeitraum von 1995 bis heute hat sich die Verbreitung von Bonusvereinbarungen von etwa fünf Prozent auf inzwischen fast 45 Prozent bei Neuverträgen erhöht“, sagt Experte Christian Näser vom Beratungsunternehmen Kienbaum. Er legt jährlich einen Report zu den Gehältern der Führungskräfte in deutschen Kliniken vor.
Vielen Medizinern ist die Entwicklung unangenehm. Der Präsident der Ärztekammer Berlin, Günther Jonitz, betrachtet sie mit großer Sorge: „Mit diesen Verträgen zählt nicht mehr der medizinische Erfolg der Chefärzte, sondern der ökonomische.“ Sie setzten Anreize, zum Beispiel freiwerdende Arztstellen nicht mehr zu besetzen, wodurch sich die Behandlung der Patienten potenziell verschlechtere. Das gesparte Geld sichere dem Chefarzt aber die Bonuszahlung. „Das ist unethisch“, sagt Jonitz. „Wenn ich ins Krankenhaus gehe, will ich, dass der Arzt nur mich und meine Krankheit im Blick hat.“
Die Gewerkschaft der Klinikärzte Marburger Bund bezeichnete die Boni als „höchst problematisch“. Der Vorsitzende des Vereins Demokratischer Ärztinnen und Ärzte, Wulf Dietrich, warnt: „Eine solche Koppelung kann dazu führen, dass unnötige Leistungen erbracht werden oder aber teure oder risikoreiche Interventionen unterbleiben.“
Einkommen sind gesunken
Für die Einkommen der Ärzte haben die Bonuszahlungen an Bedeutung gewonnen. Denn als es die Bonuszahlungen noch nicht gab, hätten die Chefärzte insgesamt besser verdient, so Gehaltsexperte Näser. Damals konnten sie Einnahmen aus der Behandlung von Privatpatienten zu ihren Gunsten abrechnen. Die Differenz zwischen alten und neuen Gehälter ist enorm: „Der Einkommensabschlag kann im Extremfall bis zu 100.000 Euro betragen“, sagt Näser.
Für die Krankenhausleitungen sind die Bonuszahlungen von erheblicher Bedeutung. Sie schränken damit die Wahrscheinlichkeit ein, dass Chefärzte mit dem größtmöglichen Aufwand versuchen, möglichst viele Patienten zu heilen, ohne auf die Kosten zu achten. Für die Geschäftsführung ist das wichtig, da die gesetzlichen Krankenkassen nur noch Pauschalen bezahlen entsprechend des üblichen Aufwands für die Behandlung einer Krankheit. Wenn die Kliniken die Gesundheit eines Menschen innerhalb dieser Budgets nicht wiederherstellen können, gehen die zusätzlich anfallenden Kosten zu ihren Lasten. Dieses Vergütungssystem hat die rot-grüne Regierung 2004 eingeführt.
In den Krankenhäusern wird deshalb inzwischen penibel darauf geachtet, dass die Budgets nicht überschritten werden. Manche Pauschalen sind auch so bemessen, dass Überschüsse erzielt werden können. Die Boni für die Ärzte können deshalb auch dazu führen, dass Chefärzte ihre Mitarbeiter anweisen, nur noch Patienten mit lukrativen Krankheiten aufzunehmen und andere abzuwimmeln. „Pervertierung der Patientenversorgung“, nennt Ärztepräsident Jonitz dieses System.
Quelle: Frankfurter Rundschau
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Massage nicht auf Kassenkosten
Der Gesetzgeber hat alternativen Therapien einen besonderen Stellenwert eingeräumt, um sie zu fördern. Doch eine automatische Kostenübernahme bedeutet das noch lange nicht, wie nun ein Landessozialgericht entschieden hat.
Massage: Nicht unbedingt und sofort Kassenleistung.
DARMSTADT (mwo). Heilmittel der anthroposophischen Medizin werden trotz deren Anerkennung als "besondere Therapierichtung" nicht automatisch von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt.
Auch sie benötigen eine positive Bewertung des Gemeinsamen Bundesausschusses (GBA), wie das Hessische Landessozialgericht (LSG) in Darmstadt in einem am Donnerstag (2. Februar) veröffentlichten Urteil entschied.
Konkret lehnten die Richter die Kostenübernahme für die anthroposophische "rhythmische Massage" ab, weil der GBA diese noch nicht bewertet habe.
Damit wies das LSG die Klage einer 77-jährigen Frau aus Marburg ab. Ihr Arzt hatte ihr die rhythmischen Massagen gegen Rheuma verordnet. Rezept und Rechnungen reichte sie bei ihrer Krankenkasse ein. Die lehnte eine Kostenerstattung allerdings ab.
Kein Systemversagen
Bei der in den 1920er Jahren von der anthroposophischen Ärztin Ita Wegman entwickelten rhythmischen Massage sollen die Flüssigkeitsströme im Körper angeregt und so die Selbstheilungskräfte gefördert werden.
Die Behandlung ist bereits seit Jahrzehnten fester Bestandteil der anthroposophischen Medizin.
Im Streitfall wertete die Krankenkasse die rhythmische Massage dennoch als "neue Behandlungsmethode", weil der GBA sie noch nicht bewertet habe.
Mit seinem am 24. November 2011 verkündeten Urteil gab das LSG nun der Krankenkasse recht. Ohne positive Bewertung durch den GBA müssten die gesetzlichen Kassen die rhythmische Massage nicht bezahlen.
Dass der Ausschuss die Methode noch nicht bewertet habe, sei auch nicht als "Systemversagen" zu werten, das in Ausnahmefällen zu einer Leistungspflicht der Kasse führen kann.
Denn als Ersatz stünden "zahlreiche andere Heilmittel" zur Verfügung, insbesondere klassische Massagen und Krankengymnastik.
Az.: L 8 KR 93/10
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Zucker so giftig wie Tabak?
Süße Sachen sind genau so gefährlich wie Zigaretten und Schnaps. Das meinen jedenfalls Ärzte aus Kalifornien - und fordern Zuckerverbote und drastische Steuern.
SAN FRANCISCO (eis). "Zucker ist ähnlich gesundheitsschädlich und suchtfördernd wie Alkohol und Tabak", betonen Ärzte um Professor Robert Lustig von der Universität von Kalifornien in San Francisco (Nature 2012; 482: 27).
Der Konsum sollte daher genauso besteuert und kontrolliert werden wie bei den herkömmlichen Genussmitteln. In den letzten 50 Jahren habe sich der Verzehr von Zucker verdreifacht, so die Ärzte.
Es gebe einen direkten Zusammenhang zu Adipositas, Bluthochdruck und Diabetes. Der Pädiater und Adipositas-Experte plädiert dafür, gesüßte Lebensmittel und Getränke zu besteuern, den Verkauf während der Schulstunden zu begrenzen und die Abgabe an Kinder bis zu einem bestimmten Alter zu verbieten.
Solche Regeln einzuführen, bedeute einen schweren Kampf gegen eine starke Zucker-Lobby. Aber auch Rauchverbote in öffentlichen Räumen, Airbags in Autos oder Kondomautomaten in öffentlichen Toiletten seien gegen große Widerstände eingeführt worden und heute als wichtige Gesundheitsmaßnahme anerkannt.
Auch die British Heart Foundation spricht sich für die Besteuerung ungesunder Lebensmittel aus, berichtet BBC-News. Abgaben auf Fett, Salz und Zucker in Kombination mit Subventionen auf Obst und Gemüse könnten zu einer gesünderen Ernährung führen, so die Stiftung.
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Wir wünschen allen Geburtstagskindern im Monat März alles Gute,
Gesundheit und Glück für das neue Lebensjahr.
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