Hallo Shanti,
also wenn Du im Arbeitsleben stehst, ist die BFA zunächst einmal für die Reha zuständig.
Jetzt ist meine Frage, wie lautet die Begründung der Ablehnung?
Im Jahre 2003 hat die BFA auch bei mir die Reha zunächst abgelehnt und zwar war die Begründung: Eine physiotherapeutische Behandlung könne vor Ort erfolgen.
So, dann hat mein Hausarzt einen Widerspruch verfasst und eine "erhebliche Gefährdung der Erwerbsfähigkeit" attestiert. Ausserdem hat er die Rückmeldungen der Physiotherapie beigelegt und dazu geschrieben, dass ich zweimal wöchentlich Therapie bekomme und das seit damals 13 Jahren (zwischendrin wurden zwar immer mal kurze Pausen eingelegt, jedoch seit 2001 nahtlos).
Dieses Schreiben vom HA habe ich beim VDK abgegeben und die Vollmacht zum Widerspruch erteilt. Mein Widerspruch bezog sich dann voll auf das Schreiben meines HA.
Die BFA hat mich zur Beurteilung zu einem Ihrer Gutachter geschickt, der meinem Anliegen eine stationäre Reha anzutreten und dem Widerspruch meines HA in vollem Maße rechtgegeben hat. Auch er diagnostizierte, dass durch eine stationäre Reha versucht werden könne die erhebliche Gefährdung meiner Arbeitsfähigkeit aufzuhalten (muss dazu sagen, dass ich keinerlei Krankentage nachzuweisen hatte und von daher war es wohl recht unverständlich für die BFA, dass eine erhebliche Gefährdung vorliegen würde). Innerhalb einer Woche bekam ich den positiven Bescheid.
Ich war anschließend vier Wochen zur Reha!
Dieses sehr komplexe Gutachten und der anschließende Rehabericht reichte ich beim Versorgungsamt ein, um die Neufestsetzung des GdB zu beantragen.
Und siehe da, ohne weitere Prüfung erhielt ich einen GdB von nun 40% auf Dauer (vorher waren es lediglich 20%).
Ja mir hat es gezeigt, dass man doch versuchen sollte zu kämpfen und bei mir hat sich dieser Kampf doppelt gelohnt
Was kann Dir also passieren, ausser einen Termin beim Gutachter anzunehmen. Ich denke Du kannst nur gewinnen, denn verloren hast Du doch bereits schon!
Viel Erfolg!

parvus