Hallo Bobby,
das ist ein elendiges Thema, was normalerweise ganze Bücher füllen würde. Von der
rechtlichen Seite ist es so, daß ein Benutzer im Prinzip Musikstücke runterladen kann, sofern sie zum runterladen angeboten werden. Gegen das Gesetz ist es jedoch, wenn der Benutzer selbst Musikstücke zum weiteren Tausch anbietet. Rein theoretisch könntest Du die Tausch-Software legal nutzen und Files zum download freigeben und auch selbst runterladen.
Ein wichtiger Knackpunkt sind die Rechte. Jeder Käufer erwirbt mit dem Kauf einer Audio-CD auch das Recht, die CD hören zu dürfen. Diese Rechte erhältst Du - im Falle des Beweises - bei MP3s aus Musiktauschbörsen in aller Regel nicht. So daß im schlimmsten Fall der Nutzer in der Pflicht steht, die entsprechenden Rechte nachzukaufen. Meist verbunden mit einer Geldstrafe. Eine Haftstrafe braucht ein Amateur-Privattauscher jedoch nicht zu befürchten. Dies trifft nur auf gewerbsmässige Händler zu, die solcherart Daten in Großmengen gegen teuer Geld verkaufen. Hier hat die Werbung der Musikindustrie etwas zu dick aufgetragen.
Die Musikindustrie wollte alle weltweiten Tauschbörsen gesetzlich verbieten lassen, da hier der größte Umschlag von kopierrechtlich geschütztem Material stattfindet. Diesem Wunsch kamen die Gesetzgeber jedoch nicht nach. Denn WAS die Benutzer in den Börsen tauschen, bleibt den Benutzern überlassen. Rein theoretisch kann dort fast alles getauscht werden. Ob ein MP3-File z.B. als Life-Aufzeichnung vom ortsansässigen Männergesangsverein nun selbst hergestellt ist und in einer Tauschbörse legal zum Tausch-Download angeboten wird (und dadurch die industriellen Copyrights nicht verletzt werden), bleibt jedem Nutzer selbst überlassen. Ebenso verhält es sich z.B. bei einem selbst erstellten MP3-Hörbuch Deiner selbst erstellten Kurzgeschichte. Oder dem Syntie-Freak, der seine Eigenkomposition wie eine "Freeware" über die Tauschbörse verbreiten will (so entand übrigens der Hit "Ab in den Süden"). Fazit: So lange Du die alleinigen Rechte hast, kannst Du damit machen, was Du willst.
Im September des Jahres 2003 wurde das Urheberrecht gesetzlich so verschärft, so daß nicht mal mehr Privatkopien von Musiktiteln getauscht werden dürfen. Die Folge war: die Musikindustrie freute sich, die Anwender haben massenhaft genörgelt. Wie ich jedoch erst umlängst läuten gehört habe, soll diese Novelle für reine Privatkopien jetzt wieder ent-schärft werden (tatsächlich!), die entsprechenden Vorlagen sind laut dem Heise-Verlag schon in Arbeit. Wann diese Entschärfung allerdings kommen wird, das bleibt abzuwarten.
Wissenswertes und interessantes hierzu:
- Bei manchen CDs ist der Kopierschutz so ausgeklügelt, daß die legal erworbenen CDs auf mancherlei Geräte nicht mehr abspielbar waren. In diesem Fall kann die CD beim Hersteller kostenlos umgetauscht werden. Die Musikindustrie hat deswegen in der Vergangenheit bereits ein Haufen Geld drauf gelegt.
- Unternehmen, die ihren Kunden öffentlich Musik zur Unterhaltung anbieten (z.B. eine Tankstelle, ein Supermarkt oder ein Restaurant), und obendrauf offiziell bei der GEZ gemeldet sind und entsprechende Gebühren bezahlen, sind von weiteren gesetzlichen Einschränkungen befreit. Diese Unternehmen dürfen (bislang) noch immer offiziell und ohne Einschränkungen auch kopierrechtlich geschützte MP3s runterladen und zum Hören bereitstellen, was das Zeug hält. Die GEMA-Rechte haben sie mit der gewerblichen GEZ-Mehrgebühr bereits entrichtet.
Grüßchen

Thergana