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Bandscheiben-Forum > Wirbelsäulen-Forum
Sabrina80
Hallo!
Bin neu hier und habe eine wichtige Frage. winke.gif

Es geht dabei nicht um mich als vielmehr um meine Mutter die ziemlich Stress hat mit der KK.
Es ist so das meine Mutter schon seit 2 Jahren einen MRT bestätigten Bandscheibenvorfall hat und Morphium verschrieben bekommt um einigermaßen mit den Schmerzen "leben" zu können!
Nun ist sie von einem Arzt zum anderen gelaufen und sie nimmt keiner so richtig ernst und auch die Berichte über den Bandscheibenvorfall und sie ist wegen Depressionen in Behandlung.
Nun ist ein Termin anberaumt worden ob sie Krankengeld bekommt oder nicht soll ein Gutachter (MDK) entscheiden.
Dieser Gutachter ist aber nicht am Wohnort sondern im 1h entfernten Ort obwohl es einen MDK vor Ort gibt.
Sie ist nicht in der Lage sich in ein Auto zu setzen und dort hin zu fahren, da sie rechtlich gesehen auch nicht abgesichert ist, wenn ihr was passieren würde, da sie mit 1. Morphium kein Fahrzeug führen darf und auch durch ein Antidepressiva, wo es ausdrücklich drin steht.
Nun die netten Antworten der KK. "Haben sie denn niemanden der sie hinfahren kann" oder "Warum können Sie nicht selber fahren".Zeigt doch echt wieder die Intelligenz dieser Leute.
Da ich mich rechtlich ein wenig auskenne und auch aus dem Gesundheitswesen komme kann ich da echt nur die Hände über dem Kopf zusammen schlagen, wenn ich so was höre. roechel.gif
Wie sieht es eigentlich aus damit, wenn ich der KK sagen würde das eine Begleitperson (Krankentransport) gebe und die ja auch diesen beauftragen können, meine Mutter zu begleiten?! Ist denn ein Familienmitglied verpflichtet alles stehen und liegen zu lassen, nur damit die KK nicht zahlen muss? (Nicht das es keiner machen würde aus der Familie, aber rein aus beruflichen Gründen geht es nicht)
Ich denke das die KK sich nur aus seiner Pflicht entbinden will und nicht zahlen will.
Was kann ich gegen den Termin beim MDK machen, wenn meinen Mutter noch krank geschrieben ist?
Ist es die gleiche gesetzliche Regelung wie beim AA? schulterzuck.gif
Ich würde mich freuen ein par Antworten zu bekommen.

Grüße,

Sabrina
Thergana
Hallo Sabrina,

herzlich willkommen im Bandscheibenforum winke.gif

Zum Fall von Deiner Mutter würde ich Dir und ihr dringend empfehlen, wegen diesem Gutachtertermin nochmal sinnvollerweise beim behandelnden Arzt vorstellig zu werden. Wenn dieser Arzt es ebenfalls für bedenklich hält, daß Deine Mutter eine Stunde lang unter Morphium im Straßenverkehr teilnimmt, dann habt ihr gute Karten. Wenn Deine Mutter allerdings ohne ihren Arzt widerspricht, dann schaut es etwas schlechter aus. Wir sind hier in Deutschland, und da glaubt ein Fachmann einem anderen Fachmann deutlich mehr als ein Fachmann einem Laien. Habe ich selbst in den letzten Wochen bei einer Unstimmigkeit mit dem MDK leidvoll erfahren.

Ein vernünftiger Arzt wird dem Gutachtertermin auch gleich widersprechen. Der kann auch ggfs. bei der Krankenkasse anrufen und auf einen wohnortnahen Vorort-Termin bestehen. Wenn Deine Mutter solch einen vernünftigen Arzt hat, dann seid guter Dinge. Eventuell kann es Deiner Mutter ggfs. zugemutet werden, öffentliche Verkehrsmittel zu benutzen. Doch dazu sollte der behandelnde Arzt seine Zustimmung geben zwinkert.gif

Liebe Grüße
Thergana
Bobbylein
Hallo Sabrina!

Bei mir wurde immer nur nach Aktenlage entschieden. Der MdK hat sich voll und ganz auf die Berichte meines Arztes gestützt.

Zur Begutachtung des Arbeitsamtes hingegen mußte ich persönlich erscheinen. Die gute Dame hat mich daraufhin als Berufsunfähig eingestuft, was mir beim Rentenantrag sehr geholfen hat.

Ich denke, wenn du mit dem behandelnden Arzt zusammenarbeitest wird eine Lösung gefunden. Ich denke nicht, das man deine Mutter( bei fehlender fahrtüchtigkeit) zu diesem Termin zwingen kann. Also auf zum Doc und ein Attest oder sowas fordern.

Lieben Gruß von Bobby
Sabrina80
Hallo!

Danke erstmal für Eure Antworten.
Ich habe mit dem Vorgesetzten der Sachbearbeiterin geredet und dieses Gespräch funktionierte sehr gut.
Sie muss bei Vorlage dieser Bescheinigung nicht erscheinen.
Und noch eines zu dem Morphium.
Es ist grundsätzlich verboten, denn wenn was passiert muss keine Versicherung einspringen. Rechtlich gesehen.

Also danke nochmal. rolleyes.gif

Grüße,

Sabrina
Hansi
Hallo Sabrina,

du hast absolut recht. Dies ist im § 315 c Strafgesetzbuch geregelt und gilt selbst dann, wenn sie ein Attest von einem Schmerzdoc hat, welcher das Fahren unter Medis, welche im § 24 StVG festgehalten sind, erlaubt.
§ 24 Straßenverkehrsgesetz beinhaltet eine Ordnungswidrigkeit, während der § 315 C Strafgesetzbuch eine Straftat als gegeben annimmt, wenn Du am Straßenverkehr teilnimmst ohne Dich fit dazu zu fühlen. Und wenn etwas passiert, warst Du eben nicht fit. So einfach ist das ein Attest auszuhebeln, da immer der Fahrzeugführer selbst die letzte Entscheidung treffen muss.

Hansi winke.gif
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Angepasst von Shaun Harrison
Übersetzt und modifiziert von Fantome et David, Lafter