Bankgeheimnis wird 2005 abgeschafft - voller Kontozugang für Behörden

Im Zuge des „Gesetzes zur Förderung der Steuerehrlichkeit“ wird ab dem 1. April 2005 in Deutschland die ursprünglich zur Terrorbekämpfung gedachte automatische Abfrage von Bankkonten auch anderen Behörden möglich gemacht.

Neben den Finanzämtern können dann auch Bundesagentur für Arbeit, Sozialämter oder BAföG-Stellen flächendeckend Kontostand, Aktienbestände oder Geldbewegungen abrufen.

Bis zum 31. März 2005 gilt noch das „Gesetz zur Förderung der Steuerehrlichkeit“, welches die nachträgliche Angabe von nicht versteuertem Einkommen ermöglicht, bevor dann das Finanzamt ab dem 1. April selber auf den Konten nachsehen kann.

Quelle: focus.msn.de shortnews.stern.de/