Hallo Andrea,
ich z.B. hatte diese Einverständniserklärung damals
nicht unterschrieben.
Man weiß nie, wie eine Reha-Maßnahme verläuft, noch weniger weiß man, ob in dem Reha-Bericht alles so wiedergegeben wird, wie es tatsächlich ablief.
Daher wollte ich für mich zumindestens die Möglichkeit einräumen, eventuelle Unstimmigkeiten zuerst und vor allen alleine mit der Reha-Anstalt und der BfA zu klären, bevor noch andere Stellen einen Bericht in die Hände bekommen - Selbst wenn es korrigierte Berichte gibt, der erste ggf. falsche Bericht prägt sich auch bei Stellen mit ein, sind ja auch nur Menschen dort.
Aber Achtung:
In der Reha, zumeist bei der Aufnahmeuntersuchung wirst Du danach gefragt, ob ein Bericht an Deine Krankenkasse gehen darf. Will man konsequent sein, sollte man dies auch verneinen.
Und um auch weiterhin ein kooperatives Mitglied der Krankenkasse zu bleiben (man hat ja auch gewisse Mitwirkungspflichten), wenn alle Berichte da sind, alles in Deinem Sinne ist, dann kannst/solltest Du der KK eine Kopie davon zusenden.
Alles Gute für den Reha-Aufenthalt

Strub