Hallo,
Ich bin seit 20.01.20 krankgeschrieben. Nach 6 Wochen bekomme ich mein Krankengeld von der Krankenkasse. Ich bin zur Zeit noch bis zum 08.06.20 krankgeschrieben.
Im Januar habe ich gleichzeitig einen Reha-Antrag gestellt.
Heute kam, dass ich am 02.06.20 meine Rehabilitation antreten soll und würde bis voraussichtlich 23.06.20 dauern.
Nun meine Fragen.
Muss ich mich am 08.06.20 nochmal krankschreiben lassen oder bin ich in dieser Zeit automatisch
arbeitsunfähig ? Eventuell Übergangsgeld ? Wo beantragen? Muss ich die Zuzahlung von täglich 10 €
leisten, obwohl ich im Krankengeld bin?
Danke für eine Antwort.
Liebe Grüße
Lorena