Hilfe - Suche - Mitglieder - Kalender
Komplette Version Kur

Bandscheiben-Forum > Rehabilitation
ertyde
Hallo liebe Bandis,

ich hoffe, es gibt jemanden, der mir da weiterhelfen kann. Ich bin als Beamter 50% versichert. Also für eine Reha brauche ich die Genehmigung von Krankenkasse und Beihilfestelle. Der NC hielt eine Reha für dringend notwendig.
Jetzt hat die Beihilfe die Reha in einer Klinik als Anschlussheilbehandlung genemigt, aber die Krankenkasse nicht. Die Krankenkasse genehmigt "nur" eine Kur, weil sie da angeblich Geld sparen.
Für diese ganze Rechtssache musste ich jetzt schon wieder 3 Wochen warten und habe immer noch keinen Termin in einer Reha-Klinik. Irgendwann will ich aber wieder arbeiten.

Kann mir jemand erklären, was der Unterschied zwischen einer Kur und einer Reha (Anschlussheilbehandlung) ist???

Vielen DanK für evtl Hilfen.

PS: Bin jetzt sehr geknickt. Ein Lob mal wieder auf die sooooo erfolgreichen konservativen Maßnahmen. Möge man sie mit der Arbeit auch irgendwie umsetzen können. Bin jetzt schon seit 6 Wochen im Krankenstand und nichts rührt sich.
Harro
Moin moin ertyde
Zitat
Die Krankenkasse genehmigt "nur" eine Kur, weil sie da angeblich Geld sparen.

da du eine private KK hast sind die dort hinterlegten Versicherungsbedingungen gültig,
du musst mal nachschauen was dort alles aufgeführt ist.
Wenn eine AHB nicht aufgeführt geht es nicht, der Unterschied zwischen Reha und AHB ist marginal,
meines Erachtens ist das das gleiche.


LG Harro
Schnütchen
Hallo,

Ich hoffe ich weiss das jetzt richtig, aber meiner Meinung nach macht man eine AHB unmittelbar nach einer Op.
Eine Reha dagegen macht man später kinnkratz.gif
Was sagt denn deine KK, warum, wieso, weshalb?
Frag einfach nochmal nach, sonst eierst du ewig rum.

Gruss Ute
Stein
Hallo,
ich bin auch so versichert wie du!
Ich habe letztes Jahr eine ambulante AHB gemacht.
Im Vorfeld ist im Krankenhaus die Sozialarbeiterin gekommen, hat alles in die Wege geleitet und die Beihilfe und die private Krankenversicherung schriftlich informiert. Da es kurz vor Weihnachten war habe ich selber beide Kostenträger nochmal angerufen, ob alles eingegangen ist. Insgesamt hat es 1-2Wochen gedauert vom Erstkontakt der Sozialarbeiterin bis zum schriftlichen Bescheid beider Kostenträger. Die Beihilfe gibt einen festen Betrag pro Tag dazu. Wird dieser überschritten, muss du den rest selber zahlen. Die Klinkem die mit der Rentenversicherungen zusammenarbeiten, kommen eigentlich nicht über den bestimmten Satz, das sind eher die privaten Klinken. Dieses kannst du dir aber bei der Beihilfe und den Klinken nach fragen. Also ich hatte keine Probleme wegen der Genehmigung!
LG
Kater Oskar
Hallo und Guten Morgen,

Wie Ute schon erklärt hat, MUSS eine AHB im direkten Anschluss an einen Aufenthalt im KH erfolgen. Die Frist dafür beträgt wohl max. 14 Tage. Eine Reha kann -im Gegensatz zur AHB- auch zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen.

So ist es nach einer OP nach BSV meist nicht angeraten, sofort Rehamaßnahmen folgen zu lassen, da hier zunächst Ruhe angeraten wird und lediglich moderate Bewegungen über kurze Zeiten, halt möglichst mehrfach am Tag. Aber nicht, wie bei ner Reha, wo man über Stunden sein Programm durch zieht. Mir wurde damals vom NC direkt von der AHB abgeraten. Er begründete dies damit, dass etliche Patienten, welche die AHB nutzen, dann mit Rezidiv zurück auf den OP-Tisch kommen.

In Bezug auf die Reha als Beamter mit privater Versicherung hat Harro ja schon gesagt, musst Du in die Versicherungsbedingungen schauen. Ich weiß z.B., dass die Beihilfe eine Reha trägt, meine KK aber nicht. Diesbezüglich kannst Du auch mal

hier

schauen.

LG, Kater Oskar
Dies ist eine "Lo-Fi"-Version unseres Inhalts. Zur kompletten Version mit mehr Informationen, Formatierungen und Bildern bitte hier klicken .
Invision Power Board © 2001-2025 Invision Power Services, Inc.
Angepasst von Shaun Harrison
Übersetzt und modifiziert von Fantome et David, Lafter