Hallo Whoppi,
ich möchte mich den Anmerkungen vom Kater Oskar gerne anschließen.
Vor der OP ist der Hersteller Eigentümer der Sache und veräußert sein Medizindprodukt an die Klinik, die dieses Eigentum auf den Patienten überträgt.
Alle Implantate unterliegen dem Medizinproduktegesetz.
Mit Einbau des Implantates in deinen Körper bis du Eigentümer an dem Medizinprodukt geworden und hast somit die rechtliche Verfügungsgwalt über die " Sache".
Das betrifft auch die Entnahme eines Implantates und dessen Verbleib, wenn dieses dauerhaft mit dem Körper verbunden war.
Rechtliche Vorschriften außer im BGB und im Medzinproduktegesetzt habe ich bisher noch nicht gefunden.
Wie der Kater schon meinte, wenn es um einen Rechtsstreit geht, der sich noch anbahnt, solltest du das vorab durch eine rechtsgeschäftliche Willenserklärung schriftlich erklären.
Inhaltlich sollte daraus hervorgehen, dass du von deiner Verfügungsgewalt gebrauch machst und das entnommene Implantat in deinem Eigentum verbleibt und ausgehändigt wird.
Vorab würde ich mir das schriftlich bestätigen lassen und im Aufklärungsbogen zur OP auch vermerken lassen.
ich hab auch was gefunden
Quelle: Deutsche Gesellschaft für Sterilgutversorgung e. V.Ich würde da nichts dem Zufall überlassen.
Es sollen schon Pferde vor der Apotheke g..

... haben.
Toi Toi
viele Grüße
paul42