mittlerweile gibt es wohl mehrere Urteile wegen Krankengeldbezug innerhalb der EU
Krankengeld fließt auch bei Urlaubsreise
Krankenkassen sind zur Zahlung bei Arbeitsunfähigkeit verpflichtet, wenn der Urlaub in ein EU-Land führt.
Bei vorliegenden AU- und Arztbescheinigungen
Kasse darf Krankengeld während Auslandsurlaub nicht verweigern
Während des Bezugs von Krankengeld dürfen Kranke Urlaub machen, sofern dies der Genesung nicht schadet.
Dabei bleibt der Anspruch auf Krankengeld bestehen, wenn die Reise in ein anderes EU-Land führt,
wie das Sozialgericht (SG) Karlsruhe in einem aktuell veröffentlichten Urteilentschied.
SG: Fehlerhaft ausgeübtes Ermessen der Krankenkasse
Die Krankenkasse habe ihr Ermessen fehlerhaft ausgeübt, da sie die möglichen Vorteile eines Erholungsurlaubs für den Kläger nicht genügend berücksichtigt habe.
Sozialgericht Würzburg am 13.12.2016 (S 6 KR 511/16)
Sozialgericht Karlsruhe Az.: (S 4 KR 2398/17)
Eins noch, selbst eine Reise in die Karibik kann die Kasse nicht verweigern, wenn der behandelnde Arzt sein Okay gibt,
denn auch dort gehören Inseln zur EU, wie ca. 20 andere Gebiete kreuz und quer in der Welt.
EU Recht geht vor deutschem Sozialrecht!
Wenn bei dem Kranken die Arbeitsunfähigkeit durch den Arzt in Deutschland festgestellt worden ist und auch während des Urlaubs vorliege,
ist für eine Ablehnung durch die Krankenkasse kein Raum mehr.
In diesem Sinne "juten Urlaub" Harro
