michaelp75
26 Dez 2017, 21:59
Zuerst einmal ein nettes Hallo in die Runde.
Ich würde mich freuen, wenn mir jemand mit Informationen oder ähnliches weiterhelfen könnte.
Ich hatte vor 15 Jahren einen Bandscheibenvorfsll LWS 4/5. Dieser wurde nicht operiert. Vor ca. 2 Jahren bin ich dann nochmal zur Reha gefahren. Diese wurde von mir beantragt und dann auch genehmigt. Vor ungefähr 4 Monaten bekam ich beim Heben eines Gewichtes von ca. 30 KG einen fürchterlichen Schmerz wieder an der LWS. Musste die Arbeit beenden und direkt ins Krankenhaus, weil ich wieder mit einem Bandscheibenvorfsll gerechnet habe. Dieser hatte sich nicht bestätigt. Bin bis jetzt 4 Monate krank geschrieben, weil ich noch nicht einmal die einfachsten Tätigkeiten verrichten kann. Spülmaschine aus- bzw. einräumen, Getränkekisten tragen etc. Als Diagnose wurde folgendes Bescheinigt: Chronische LWS, Lumboischialagie und Spynalathrose. Bis jetzt KG etc hinter mir. Jetzt soll ich zur Schmerztherapie. Als ich vor Monaten beim MDK war meinte der, KG, Reha Sport, Schmerztherapie und während dieser Antrag auf Reha stellen. Heisst das, dass ich nicht mehr in meinen Beruf zurück kann? Schweres Heben und vor bücken muss ich dort täglich. Was kommt jetzt auf mich zu? Würde diese Reha so was wie Rentenantrag bedeuten? Hab da so etwas komisches gelesen. Gibt es da etwas mit beruflicher Reha oder Arbeitsamt? Habe da mal eine BU Versicherung abgeschlosse, was bedeutet das denn? Sorry für diese Fragen, aber weiss da echt nicht mehr was ich machen soll.
Pimbo71
28 Dez 2017, 09:49
Hallo Michael
30 Kilos sind auch ein wenig viel zum Heben. Da hast Du Dich wohl gewaltig übernommen. Leider kann ich Dir auf Deine Fragen keine Antwort geben, da ich aus der Schweiz komme und da wieder alles anders ist.
Den Beruf aufgeben, muss nicht zwingend sein, wenn es Dir denn wieder besser geht. Aber so wie Du beschreibst, geht es Dir momentan überhaupt nicht gut.
Gute Besserung wünsche ich Dir.
Liebe Grüsse
Pimbolina
michaelp75
14 Feb 2018, 16:01
Scheint wohl ein etwas schwieriger Fall zu sein, weil ich "soviel" Antworten erhalte. War vor kurzem wieder beim MDK und alles beim alten.
NAJA, bald geht's endlich zur Schmerztherapie und dann schaun mer mal.
Sandoma
14 Feb 2018, 18:54
Hallo Michael,
zum konkreten antworten, bräuchte ich einfach ein paar Fakten mehr.
Ein Reha-Antrag (Antrag auf Teilhabe am Arbeitsleben) bedeutet auf keinen Fall gleich Verrentung.
Je nachdem, wie lange du bei der Rentenversicherung eingezahlt hast, ist entweder die Rentenversicherung oder die Agentur für Arbeit zuständig (Faustregel 15 Beitragsjahre = Zuständigkeit Rentenversicherung, es spielen aber noch andere Faktoren eine Rolle). Wenn das ganze am Arbeitsplatz passiert ist, kommt evtl. auch noch die Berufsgenossenschaft in Frage.
Dann ist neben deinem ausgeübten Beruf auch noch dein erlernter Beruf wichtig. Durch ein ärztliches Gutachten des Reha-Trägers wird festgestellt, ob du deinen Beruf noch ausüben kannst und welche Rahmenbedingungen berücksichtigt werden müssen. Ich sage mal: Pförtner-Nebeneingang (hab ich mal in einem gutachten der Rentenversicherung gelesen) geht meistens noch. Ist aber alles auch vom Alter abhängig.
Zur privaten Berufsunfähigkeitsversicherung kann ich dir gar nichts sagen.
Viele Grüße
Silke
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