Hilfe - Suche - Mitglieder - Kalender
Komplette Version Inkongruenz zwischen Vorbefund und aktuellem MRT

Bandscheiben-Forum > HWS-Forum
Dorle2017
Guten Morgen, liebe Leidensgefährten wink.gif
Seit einigen Monaten stöbere ich hier durch die informativen Seiten und finde es ganz toll, das man sich austauschen kann hinsichtlich unserer jeweiligen, individuellen Erfahrungen. Ein großes Dankeschön an die Betreiber und Moderatoren !
Nun zu mir, ich bin 62 Jahre alt/jung , lebe mit meinem Mann und unseren geliebten Vierbeinern im schönem Rheingau / Hessen.
Im Dez. 2015 konnte ich mich eines Morgens nicht mehr richtig bewegen, geschweige laufen.... Krumm wie ein Flitzebogen sozusagen, irre Schmerzen im Lendenwirbel-Bereich bis in das linke Bein, ähnlich wie Messerstiche, gleichzeitig Kribbeln im linken Fuß.
Wie so oft passieren solche Sachen ja meist am Wochenende, so auch bei mir, ab zum Notarzt, der verpasste mir eine Kortisonspritze in den Lendenbereich, IBU 600, Novalgin etc..

Keine Besserung, am Wochenanfang gleich zu meinem Hausarzt, das Spiel wiederholte sich, wieder eine Spritze. Weiterhin unerträgliche Schmerzen, Liegen war absolut unmöglich. Endlich setzte ich mich mit einer Rücken-Klinik in RLP in Verbindung, bekam schnell einen Termin, es wurde eine CD gemacht, geröngt, kurzes Gespräch mit dem zuständigen Neuro-Chirurgen, Diagnose BSV LWK 4/5 li. Eine Woche nach Vorstellung wurde ich operiert. Resultat, ich konnte zumindest wieder gerade stehen und laufen, welche Erleichterung ! Schmerzen hatte ich allerdings noch immer. Nach 5 Tagen Aufendhalt wurde ich entlassen, weiterhin nahm ich IBU 600. Im Januar 2016 waren die Schmerzen, welche über Hüfte, Po bis zum Knie gingen so heftig, das ich in der Klinik anrief und um einen Termin bat. Erneut wurde gerömgt.. Ergebnis : "Ja, da ist etwas nachgerutscht ( Rezitiv-BSV ), wir können sie in drei Tagen operieren"
Ich war erst einmal fassungslos und fragte nach Alternativen, lange Rede kurzer Sinn, ich absolvierte eine CT-gesteuerte Facettengelenks-infiltration, einmalig ..als gezielte Schmerz-Therapie.... leider auch ohne Erfolg.

Während ich mich nun Zuhause Tag und Nacht herumquälte und sämtliche Krimis im Nachtprogramm schaute ( schlafen kann ich schlecht wegen der schmerzhaften Liege-Position ), vereinbarte ich einen neuen Termin, zwecks Einholung einer Zweitmeinung, in einem mir sehr empfohlenen Krankenhaus in Koblenz.
Gott sei Dank, bekam ich dort recht kurzfristig einen Termin. Mein Mann und ich waren total überwältigt über den dortigen Ablauf und den superfreundlichen, fürsorglichen Umgang !
Ich wurde wirklich "richtig auf den Kopf gestellt", intensive, gewissenhafte Untersuchung durch den sehr freundlichen Neuro-Chirurgen, anschließend ein MRT.
Das anschließende ausführliche Aufklärungs- Gespräch, unter Einbeziehung und Anschauung der erstellten Bilder, kam dann Verwirrendes zutage .... blink.gif
Ich zitiere den Befund :
"auswärtiges CT-LWS v. 26.1.16 zeigt erweiterte interlaminäre Fensterung LW5/SW1 links, NPP LW 4/5 links - somit Inkongruenz zwischen Vorbefunden und auswärtigen CT-LWS
MRT-LWS von heute -/+ KM zeigt medio-links-lateralen NPP LW 4/5 mit Affektion von L5 und S1 links bei Z.n. Fensterung LW5 / SW1 links "
Auf gut deutsch : Es stellte sich durch das neue MRT heraus, dass die "verkehrte Region" operiert wurde !! "
Der Arzt wies mich darauf hin, das ich wohl Rechtsansprüche, Schmerzensgeld etc erheben kann, er sprach sehr offen mit uns und zitierte auch den berühmten Satz aus " Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus aber in ihrem Fall sollte was geschehen etc etc "

Nun denn, so schaut es derzeit bei mir aus, bin verwirrt, ängstlich und auch verärgert, denn es ist davon auszugehen, das der "Fehler" bei der zweiten Kontrolluntersuchung bemerkt wurde, diesen aber nicht eingestand. Soweit der Stand der Dinge.
Am 30. März liegt nun meine zweite LWS OP an, welche ich in Koblenz vornehmen lasse, von dem Neuro-Chirurgen meines Vertrauens, der mich so gut beraten und die Fehler aufgedeckt hat. Dies muss ich jetzt erst einmal alles gut überstehen, das ist das Wichtigste und dann schaut man weiter.
Liebe Grüße und gute Besserung allen hier !! streicheln.gif
Dorle2017
Keiner da, dem so etwas schon mal passiert ist ?? huh.gif
paul42
Hallo Dorle2017

Willkommen im Forum wink.gif

Dein Ärger ist verständlich, aber wie du selbst schon geschrieben hast, bringt es dir momentan leider nicht die Linderung deiner Beschwerden.
Es wäre besser du konzentrierst dich zunächst auf die OP und im Anschluss daran auf die Genesung.

Alles andere kommt danach.

Wenn wirklich das falsche Segment operiert wurde ist das sicherlich ein
Behandlungsfehler der einen Schadensersatzanspruch begründen kann. stirnklopf.gif vogel.gif

Wenn du dagegen vorgehen möchtest, solltest du dir rechtliche Hilfe mit ins Boot nehmen. sonst168.gif

Wenn du Mitglied im Sozialverband Deutschland eV oder beim VdK bist, oder wirst kannst du dort unabhängige Rechtsberatung bekommen.
Die Gehälter der Anwälte werden dort durch die Solidargemeinschaft ihrer Mitgliederbeiträge finanziert und die eigene Beteiligung an entstehenden Kosten ist bis in die letzte Instanz erträglich.
Klick mich
Grundsätzlich ist es so, wer Klage erhebt ist in der Beweispflicht.

Von einem RA für Medizinrecht würde ich aber Abstand nehmen. Viele von denen denken nur daran wie sie ihre Gebühren nach Hause bringen.
Entweder zahlt die Gegenseite oder Du wenn dir die Klage um dir Ohren fliegt.
Eine Rechtschutzversicherung entlastet dich zwar bei den Kosten, ist aber keine wirkliche Motivation für den Antwalt.

Recht bekommt der, der sein Recht substantiiert vorträgt.
Was ein RA für Medizinrecht verdient richtet sich nach der Gebührenordnung für Rechtsanwälte und Notare.
Berechnungsgrundlage ist dazu der mögliche Streitwert.

So ein Rechtsstreit gegen den Arzt, bzw. mit der Haftpflichtversicherung der Ärzte ist kein Spaziergang, lass dich also bitte im Vorfeld ausführlich aufklären was alles an Unterlagen für eine Beweisführung notwendig ist.

Dem zur Folge macht es Sinn wenn du alles dokumentieren kannst. Besorge dir dazu alle Untersuchung- und bildgebene Befunde, sowie den OP-Bericht der ersten OP.
Das gilt natürlich auch für alle Befunde die noch kommen werden und diese fortlaufend zu dokumentieren um seinen Anspruch ohne Lücke plausibel vorzutragen. Also kopiere dir alle Befunde, Rezepte und Verordnungen.

Wenn du alles beisammen hast, kannst du nach Absprache mit deinem Rechtsbeistand auch deine KK mit ins Boot nehmen.
Die Krankenkassen haben schließlich dafür die Kosten getragen und natürlich auch ein Interesse überflüssige Kosten wieder reinzuholen und geltend zu machen.

Für die anstehende OP drücke ich dir die Daumen. smilie_up.gif

alles Gute
paul42


Dies ist eine "Lo-Fi"-Version unseres Inhalts. Zur kompletten Version mit mehr Informationen, Formatierungen und Bildern bitte hier klicken .
Invision Power Board © 2001-2025 Invision Power Services, Inc.
Angepasst von Shaun Harrison
Übersetzt und modifiziert von Fantome et David, Lafter