Hallo,
Ich kann nicht genau sagen, wie es geregelt wird, wenn Du eine Verlängerung ablehnst.
Ich vermute mal, dass die Verlängerung damit begründet wird, dass Dein Gesundheitszustand noch nicht so gut ist und er durch eine Verlängerung der Reha weiter verbessert werden kann. Wenn es in der Prognose eventuell so weit geht, dass Du jetzt AU aber nach ner Verlängerung als "geheilt" entlassen werden könntest, kann man Dir wohl mangelnde Mitwirkungspflicht vorwerfen. Das kann sich wohl bis zum Krankengeld oder anderer Sozialleistungen auswirken.
Eventuell kannst Du ja mal was dazu schreiben, aus welchem Grund Du abbrechen bzw. nicht verlängern möchtest

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Ich denke, was Nadine hier schreibt ist zwar richtig, aber es ist ne ganz andere Voraussetzung.
Auch ich habe eine Verlängerung "abgelehnt" aber das, nachdem ich schon 11 Wochen -nach geplanter 3-wöchiger Behandlungsdauer- in der Maßnahme war. Auch ich wurde allerdings, genau wie Nadine, von meiner Psychologin GEFRAGT, ob ich einer weiteren Verlängerung zustimme und meine Begründung, dass ich so stabil sei, das ich nun mal die gesicherte Umgebung der Klinik verlassen müsse, wurde akzeptiert. Dies obwohl ich damals -entgegen meinem Willen/Wunsch- nicht als arbeitsfähig entlassen wurde.
Weis nicht, ob es Dir weiter hilft und denke, dass sich hier auch noch "Profis" melden, die sich in Rechtsfragen auskennen, aber schau mal
hierLG, Kater Oskar