Levana
26 Mär 2015, 21:25
Hallo zusammen,
meine ambulante Rehabilitation beginnt im Mai.
Mein Arbeitgeber, bzw. das BEM hat mich heute total verunsichert.
Mir wurde heute gesagt, dass ich "unbedingt" arbeitsunfähig die Reha antreten soll, da es während der Reha einfacher wäre, eine Verlängerung zu bekommen, falls med. Notwendig.
Außerdem sei das Übergangsgeld höher als das Krankengeld und überhaupt. Und ich sollte mir überlegen nach der Reha eine WE einzugehen. Ob ich danach direkt voll arbeiten kann, weiß ich jetzt noch nicht. Bin einfach verunsichert.
Muss das sein? Ich bin sehr oft AU wegen dem Unfall und dem Schaden danach und hoffe, dass mir die Reha hilft. Ich komme ja auch über die Entgeltfortzahlung. Im Moment beiße ich mir die Zähne zusammen und bin seit Dienstag wieder arbeitsfähig.
Was haltet ihr von der Aussage?
Grüße
Levana
An'chen
27 Mär 2015, 07:37
Hallo Levana,
hmmm, dass sowas von Deinem Arbeitgeber kommt würde mich auch verunsichern.
Also das Übergangsgeld ist geringer als das Krankengeld. Wenn man ein Kind zu Hause hat ist es nahezu identisch aber trotzdem geringfügig weniger. Würde uns so gesagt.
Wie es mit Verlängerung aussieht, wenn man nicht AU wäre, weiß ich nicht. Letztendlich denke ich, dass der Therapieverlauf entscheidend ist und ob der Träger eine Verlängerung auch zahlen würde.
Bei der Wiedereingliederung ist es so, dass sie über die Reha eingeleitet werden kann, du sie aber innerhalb von 4 Wochen beginnen musst. Du bleibst dann weiter AU. Bekommst dein Geld von der Rentenversicherung, wenn die der Träger ist (korrigiert mich bitte, wenn ich was falsch verstanden habe). So hat der Chef keine Lohnkosten, aber du stehst ihm im Rahmen der Stunden, die du leisten darfst zur Verfügung.
Hmmm... hoffe ich hab keinen Quatsch geschrieben, aber so hab ich es von der Sozialarbeiterin im Seminar verstanden.
LG An'chen
Sabine1968
27 Mär 2015, 09:10
Guten Morgen,
Also das Übergangsgeld war etwas mehr, der Unterschied so ca drei Euro pro Tag.
Wenn Dein Arbeitgeber BEM durchführt muss er alles dokumentieren. Er muss dann auch Wiedereingliederung vorschlagen, weil jeder Langzeitkranke darauf einen Anspruch hat. Tut er dies nicht, macht er einen Verfahrensfehler. Beispiel: Langzeitkranker wird irgendwann wegen Erkrankung gekündigt, weil er wiederholt längere Zeiten krank war. Dann kommt die Frage wie der Arbeitgeber unterstützt hat und welche Hilfestellungen geboten wurden. Kann er nun nicht nachweisen, dass auch eine WE angeboten wurde, fliegt ihm je nach Richter die Kündigung um die Ohren.
Ich bin übrigens arbeitsunfähig in die Reha und genauso arbeitsunfähig nach Hause, trotzdem gab es keine Verlängerung. Da kann man nie nach gehen.
Denk nicht zu viel über Deinen Arbeitgeber nach und mach das was Dir gut tut, denn Du musst noch eine Weile mit Deinem Körper leben.
Sabine
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