THEMA DER WOCHE: Ärztliche Zweitmeinung bei medizinischer Behandlung in Praxis und Klinik
Der Koalitionsvertrag der Bundesregierung sieht vor:
Vor Operationen sollen Patienten künftig regelhaft die Möglichkeit haben, eine Zweitmeinung bei einem weiteren Facharzt oder Krankenhaus einzuholen.
Diese Meinung predigen seriöse Ärzte seit Jahrzehnten, allerdings nicht nur vor Operationen. Aber wer berät den Patienten bei der Suche nach einer kompetenten Zweitmeinung? Behandelnder Arzt? Haus- oder Allgemeinarzt? Krankenkasse? Patientenhilfsgruppen? Freunde oder ehemalige Patienten?
Das Berufsrecht „(Muster-) Berufsordnung für die in Deutschland tätigen Ärztinnen und Ärzte“ (Stand 2011) verbietet nicht nur die entgeltliche, sondern auch die unentgeltliche Empfehlung oder Verweisung auf anderer Ärzte, Apotheken, Heil- und Hilfsmittelerbringer und sonstiger Anbieter gesundheitlicher Leistungen – es sei denn, es gibt hierfür einen hinreichenden Grund.
Ein Arzt darf – so der BGH in seiner Entscheidung vom 13.01.2011 (I ZR 111/08) – nicht von sich aus Empfehlungen aussprechen. Nur wenn der Patient aus eigenem Antrieb um eine Empfehlung bittet, etwa weil er keinen geeigneten Anbieter kennt, ist es dem Arzt erlaubt, dem Patienten einen Anbieter zu empfehlen. Diese Empfehlungen sind nicht immer unproblematisch, teilweise können es subjektive Meinungen sein; sie können von persönlichen Verhältnissen zwischen den Ärzten bestimmt sein. Manche Ärztevereine nutzen das Instrument der Patientenzuweisung als Druckmittel gegenüber anderen Ärzten oder gegenüber Krankenhäusern.
In letzter Zeit berichten mir viele Patienten sogar von Drohungen und Beschimpfungen, wenn Sie den aktiven Empfehlungen der Ärzte nicht nachgehen. Ich denke, dass wir das Instrument der ärztlichen Zweitmeinung dringend fördern müssen und hierfür aber neutrale Institutionen brauchen. Diese müssen Fakten sammeln und viele einzelne Qualitätsparameter ausarbeiten, damit die Patienten wirklich eine kompetente Zweitmeinung bekommen,die nicht durch wirtschaftliche oder persönliche Gründe motiviert ist.
Dr. Al-Hami
Quelle: DR. AL-HAMI SEITEN in Fuldaerzeitung vom 26.05.2014