ich bin eben mal durchs Internet gesurft und auf den unten stehenden Anhang gestoßen.
hierbei geht es um die Kostenübernahmen von PRT's und Facetteninfiltrationen, welche sich wohl ab dem 4. Quartal 2013 geändert haben.
Los geht es auf den Seiten 5-6 sowie dem Anhang, nebst Schaubild auf Seite 24, Quelle:kvn.de
Verstehe ich es richtig, dass die Facetteninfiltrationen immer von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen werden und es bei z. B. PRT's einen "individuellen" Spielraum gibt, wonach aber auch entschieden werden kann, dass der Patient diese selbst tragen muss, obwohl es medizinisch angezeigt wäre?
Harro, vielleicht kannst du da ja mal bitte drüber schauen, bist ja sehr versiert in solchen Sachen und kannst mir vielleicht beim Verständnis helfen. Alle anderen dürfen sich auch gerne austoben

Freue mich auf eure Interpretationen und Erklärungen.
Gruß Karin