oldlady
07 Nov 2013, 13:58
Hallo.
weiß nicht, ob das die richtige Rubrik hier dafür ist.
Kpmme gerade von meinem Orthopäden, der mir mitteilte, dass ab sofort zwar ein Schmerztherapeut
die PRT Spritzen verordnungen kann, aber man sie selbst zahlen muss.
Zudem dürfte nichtt mehr mit Kortison gespritzt werden!
Tolle Neuigkeiten!
LG
oldlady
andi69
07 Nov 2013, 14:28
Hallo Oldlady,
also ich habe im Juli diesen Jahres PRT Spritzen in die HWS bekommen,
und mußte sie nicht zahlen.
Bei mir war auch noch Kortison und ein BTM dabei.
LG Andrea
Trinchen
07 Nov 2013, 14:36
Hallo Oldlady,
ich habe im August und Oktober d.J. auch PRT von meinem Neurochirurgen bekommen (im Übrigen ohne Überweisung durch einen Schmerztherapeuten o.ä.).
Ich musste hierfür lediglich die 5,- € Rezeptgebühr in der Apotheke bezahlen.
Wie andi auch schon geschrieben hat, war bei mir ebenfalls Kortison enthalten - hatte mir nämlich den Beipackzettel mal durchgelesen
Alles Gute für Dich und
viele Grüße
Trinchen
oldlady
07 Nov 2013, 14:52
Hallo,
Ihr habt ja auch die Spritzen noch früher bekommen, diese Regelung, so laut meinem Orthopäden
gilt ab jetzt!!
Ebenso das mit dem Kortisonspritzen.
LG
oldlady
Moin moin zusammen,
da das Thema schon seit Anfang des Jahres bekannt ist gibts natürlich auch einen anderen Thread mit Info dazu
http://www.diebandscheibe.de/ibf/index.php?showtopic=53277Viel Spass beim lesen und bitte benutzt öfter die Suchfunktion
LG Harro
violac01
07 Nov 2013, 16:04
Hi,
nein das stimmt definitiv nicht.
Meine Mutter hat gerade gestern eine PRT Spritze bekommen (die übrigens super gewirkt hat) ... vom Schmerztherapeuten verordnet und da war 50mg Kortison drin und sie hat nichts dazubezahlt

und musste gar nichts zahlen (Kassenpatientin)
oldlady
07 Nov 2013, 17:03
Hallo violac,
mein Orthopäde hat auch gesagt, dass es bislang noch bezahlt wurde und ab j e t z t oder morgen oder übermorgen nicht mehr.
Denke nicht, dass mein Orthopäde mir da eine falsche Auskunft gab.
LG
oldlady
violac01
07 Nov 2013, 17:28
es ist sehr unwahrscheinlich, dass mitten im Monat sich so etwas ändert.
Vielleicht hat dein Orthopäde da etwas falsch verstanden.
Meine HNO Ärztin sagte auch mal zu mir: das und das darf sie nicht verschreiben... und ein anderer HNO machte es dann problemlos...
Erkundige dich doch einfach beim Schmerzarzt noch mal genauer.... doof ist aber sowieso, dass man meist lange auf einen solchen Termin warten muss.
Moin moin zusammen,
bitte bei den Tatsachen bleiben
Zitat
dass es bislang noch bezahlt wurde und ab j e t z t oder morgen oder übermorgen nicht mehr.
das heisst im Klartext das der Arzt Angst hat vor Regressansprüchen, denn an der Verordnungslage hat sich nichts geändert!
Zitat
FAKTENCHECK
Problem „Flaschenhals“: Seit dem 1. April ist es Pflicht, den Patienten über einen Arzt mit Zusatzbezeichnung Schmerztherapie bzw. über eine Schmerzambulanz einer CT-gestützten PRT zuzuführen, die an der Schmerztherapievereinbarung teilnehmen. Es gibt circa 1.500 Ärzte mit dieser Zusatzbezeichnung. Zudem dürfen diese im Rahmen der Vereinbarung GKV-seitig nicht mehr als 300 Patienten pro Quartal und Therapeut behandeln. Ein Orthopäde betreut im gleichen Zeitraum bis zu ca. 1.600 Patienten (Fachgruppendurchschnitt). Die PRT unter CT müssen gemäß Richtlinie (keine Leitlinie) in einem multimodalen Konzept eingebunden sein. KV-seitig ist multimodal nicht eindeutig definiert und die Honorierung nicht geklärt.
Off-Label-Use – zweierlei Maß: Beide Methoden, die CT- wie die nicht-CT-gestützte PRT, setzen für Injektionen an der Nervenwurzel in der Regel eine Mischung aus Lokalanästhetikum und Kortison ein. Dies unterliegt dem Off-Label-Use. Doch bei der CT-Methode tragen die Kassen zu ihren Lasten oftmals die Kosten, bei der klassischen Variante nicht.
Qualität der Injektionstechniken: Im Sinne der Strahlenhygiene zugunsten der Patienten schult alleine die IGOST als größte deutsche orthopädisch-unfallchirurgische Schmerzgesellschaft seit mehr als 15 Jahren in differenzierten Injektionskursen Fach- und Assistenzärzte in verschiedensten und bewährten Techniken, die der gebotenen Strahlenvermeidung Rechnung tragen.....................................
Off-Label-Use: Ein Leitfaden klärt auf, wie ohne Regressgefahr auch die PRT unter Einsatz von Kortison angewendet werden kann. Der Leitfaden wurde in Form eines Rundschreibens im Februar versandt und kann bei Bedarf nachbestellt werden: bvou(at)bvou.net.
Meine Bitte lasst euch nicht sofort vom Arzt ins Bockshorn jagen, sonder erkundigt euch bei
denn es ist anscheinend auch noch unterschiedlich welcher KK man angehört.
Denke nicht, dass mein Orthopäde mir da eine falsche Auskunft gab.