gute Nachricht für alle Telekomkunden.
Zitat ARD Tageschau:
Urteil des Kölner Landgerichts
"Drosselkom" ist unzulässig
Die Deutsche Telekom darf nach einer Entscheidung des Kölner Landgerichts die Surfgeschwindigkeit bei Pauschaltarifen nicht einschränken. Eine entsprechende Vertragsklausel erklärten die Richter für unzulässig. Das Urteil betreffe sowohl die ursprünglich angekündigte Drosselung auf 384 Kilobit als auch diejenige auf 2 Megabit pro Sekunde.
Bei "Flatrate" keine Einschränkungen
Die Telekom sorgte mit ihrem Vorhaben für viele Ärger unter Internet-Nutzern.
Damit gab das Gericht einer Klage der Verbraucherzentrale NRW statt. Mit dem Begriff Flatrate verbinde der Kunde bei Internetzugängen über das Festnetz einen Festpreis für eine bestimmte Surfgeschwindigkeit und rechne nicht mit Einschränkungen, begründete die Zivilkammer des Gerichts ihre Entscheidung.
Quelle: http://www.tagesschau.de/inland/gericht-te...sselung100.html
Allerdings ist das Urteil noch nicht rechtskräftig. Eine Stellungnahme der Telekom gibt es zur Stunde noch nicht.
In diesem Sinne, Harro
