Hallo an alle,
ich habe vor 7 Wochen eine Prothese C4/5 bekommen sowie eine Versteifung C6/7.
Heute kam der Bescheid, daß mein Antrag auf medizinische Reha abgelehnt worden ist. Mit der Begründung daß die bei mir festgestellten Gesundheitsstörungen BS Prothese C4/5, Versteifung C6/7, chronisches WS-Syndrom und Schmerzkrankheit auf das Leistungsvermögen nicht so schwer wiegend sind.
Ich habe jetzt einen Widerspruchsbrief aufgesetzt:
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit lege ich Widerspruch ein auf die Ablehnung des Antrags auf medizinische Rehabilitation vom 09.08.2013.
Ihre Leitlinien beschreiben, daß krankheitsbedingte Funktions- und Fähigkeitsstörungen mit individuellen Auswirkungen auf die Leistungsfähigkeit im Erwerbsleben bestehen müssen.
Ich wurde am 03.07.2013 im OKM Markgröningen operiert.
Ich bekam eine Bandscheibenprothese C4/5 sowie eine Versteifung C6/7.
Das Leistungsvermögen wiegt gegen Ihre Aussagen sehr schwer:
1. Durch die Versteifung besteht eine sehr eingeschränkte Fähigkeit der Kopfbewegung.
2. Tätigkeiten über Schulterhöhe verursachen sofort heftige Schmerzen im Operationsgebiet sowie starke Kopfschmerzen und Kopfdruck, zB. beim Wäsche aufhängen oder beim Haare waschen und Föhnen (Tätigkeiten über Schulterhöhe sind vom Arzt untersagt).
3. Bei allem was schwerer wiegt als drei Kilo bekomme ich ebenso oben genannte Schmerzen, zB. beim Staubsaugen.
Wenn nicht einmal die einfachsten Dinge machbar sind, wie gehen Sie davon aus daß eine Reha NICHT zwingend erforderlich ist?
Sie können in diesem Fall nicht davon ausgehen daß noch keine 4 Jahre um sind, sondern Sie müssen im Gegenteil davon ausgehen daß
auf jeden Fall meine Leistungsfähigkeit im Erwerbsleben in Gefahr ist und somit ein zwingender Grund für eine zeitnahe Reha besteht.
Ist das okay so oder soll ich etwas umformulieren?
Ich denke daß die sich rausreden wollen weil ich vor zweieinhalb Jahren schon einmal eine Reha hatte.
Ich wäre dankbar für Eure Hilfe.
Liebe Grüße, Gaby