fungirl
15 Aug 2013, 10:12
Hallo liebe Bandis,
ich eröffne hier einen neuen Thread, damit diese Info übersichtlich erscheint und nicht im Wust der Beitrage meiner vorherigen Frage untergeht.
es geht hier um die Kassenleistung einer CT-gesteuerten schmerztherapeutischen Intervention ( PRT-Spritze)
Hier im Forum war jemand so nett und hat mir einen tollen Link zur bundeskassenärztlichen Vereinigung geschickt.
Leistungs Nr. 34504
Zitat
34504 CT-gesteuerte-schmerztherapeutische Intervention(en)
CT-gesteuerte schmerztherapeutische Intervention(en) bei akutem und/oder chronischem Schmerz nach vorausgegangener interdisziplinärer Diagnostik
Obligater Leistungsinhalt
CT-gesteuerte Intervention bei Punktionen und/oder pharmakotherapeutischen Applikationen,
Intervention in bzw. an Nerven, Ganglien, Malignomen, Gelenkkörper(n) und/oder Gelenkfacette(n),
Überwachung über mindestens 30Minuten,
Kassenärztliche Bundesvereinigung Berlin, Stand 3/2013, erstellt am 11.08.2013 (V. 7.1)
Ich habe mich wahnsinnig über diesen Link gefreut und dachte toll, da kein Schmerztherapeut mir die PRT-Spritzen verschreiben konnte oder wollte kann ich die PRT jetzt so bekommen, eine Überweisung vom Orthopäden hab`ich ja und muss sie endlich nicht mehr selbst bezahlen.
Aber Pustekuchen!!!
Ich habe mir heute morgen die Finger wund telefoniert und bin zum Schluss bei einer sehr kompetent Ärztin der kassenärztlichen Bundesvereinigung in Berlin gelandet und die hat mir folgendes erklärt.
Generell sind die CT-gesteuerten Spritzen bei BVS eine Kassenleistung und müssen nicht selbst getragen werden.
Aber der Knackpunkt an der Geschichte ist:
Die PRT unter CT darf nur mit Schmerzmitteln gesetzt werden. Die Gabe von Kortison ist unter dieser Behandlungsmethode umstritten,und daher keine Kassenleistung.
Was wir aber gebrauchen , ist die Cortison-Zugabe, damit der Entzündungsherd umspielt wird.
So jetzt könnte man ja clever sein und sagen Überweisung für die PRT holen und die Kortisonzugabe selber bezahlen. Würde dann für
uns Patienten viel günstiger. Denn der teure Faktor ist ja letztendlich das CT was eingesetzt und bezahlt werden muss.
Also haben die Patienten (so die Ärztin) kurz nach dem 01.04.2013 es genauso versucht.
Aber da haben dann die Radiologen und Neurochirurgen nicht mehr mitgespielt.
Denn über die Kasse konnte sie ja nur eine geringere Leistungsvergütung für das teure CT Gerät erhalten, also hat man sich kurzerhand
darauf geeinigt, die Behandlung nur noch als private oder selberbezahler Leistung zu behandeln.
Da man nicht allen Kassenpatienten zumuten kann, die Behandlung selbst zu bezahlen, denn viele sind auf die Barrikaden gegangen,
mußte man sich was einfallen lassen und hat die Schmerztherapeuten mit ins Boot geholt.
Ab dem 01.04.2013 heißt es dann:eine schmerztherapeutische Intervention mit Vergabe von Kortison ist nur durch
einen zugelassenen Schmerztherapeuten zu verschreiben.
Und das Resultat ( so die Ärztin)
es werden immer weniger PRT`s ambulant durchgeführt
zum einen, weil es sich nicht jeder leisten kann die Behandlung selbst zu bezahlen
zum anderen, weil die wenigsten Schmerztherapeuten bereit sind eine Überweisung zu schreiben.
Das heißt im Klartext:
Will ich eine PRT Spritze:
1. bezahle ich selber, Preise zwischen 120 und 300 Euro pro Spritze
2. ich lasse mich stationär einweisen- dauert aber meisten Wochen bis man dran ist.
3. ich versuche es mit anderen Maßnahmen bis zum Schluß vielleicht nur die OP übrig bleibt.
Schlußwort der ÄrztinDieses Verordnung des Sozialgesetzes wird garantiert bald überarbeitet werden müssen, weil Klagen und Beschwerden vorliegen
Nur das hilft uns Akutbetroffene im Augenblick wenig, da es mindestens 1 bis 2 Jahre dauert, bis dieses durch sein wird.
@ die Ärztin sagte noch: sie versteht es auch nicht. Denn es ist nicht das Kortison ( das wird nur in einer minimalen Dosis verabreicht) sondern es ist die starke Strahlenbelastung - um ca. ein 2000faches höher wie beim normalen Röntgen, was anzuzweifeln wäre.
und das gänze könnte man nachlesen im Sozialgesetzbuch
§ 87 Absatz 1, Satz 1- SGB 5
( habe ich noch nicht nachgelesen)
Ich hoffe ich kann mit dieser Info weiterhelfen.
Ich wünsche meine Leidgenossen alles Gute und nur nicht unterkriegen lassen.
Und immer daran denken, ein Arzt ist kein Herrgott in weiß, sondern genauso ein Dienstleister wie jeder andere, der für seine Behandlung und sein Fachwissen bezahlt wird, und den kann ich mir immer noch aussuchen kann, es geht um meinen Körper und da bestimme ich, was ich zulasse oder nicht.
fungirl ( Ingrid)