hier habe ich `mal einen Link zur deutschen Schmerztherapie
entdeckt und stelle fest, dass die BG straffällig ist durch
vorsätzliches oder zumindest grobfahrlässiges Unterlassen.
http://www.dgss.org/fileadmin/pdf/Ethik-Charta.lang_01.pdf
Ich werde nun weiteres Vorgehen mit meinem RA besprechen.
Uns allen einen brutzeligen Sommersonnensonntag!

LG vom
Gibbus