Hallo,

es wird ja oft von Kostenträgern/VA/Versicherungen gern mitgeteilt,
dass Schmerzen relativ/subjektiv/nicht objektivierbar/... seien.

Dass dem nicht so ist und z.B. im Versorgungsrecht ein Schmerzsyndrom
zu höherem GdB führen kann, wird im folgenden AWMF-Link schön
verständlich dargebracht.

Möge es der/dem Einen oder Anderen bei der Durchsetzung der Ansprüche
behilflich sein:

https://www.awmf.org/uploads/tx_szleitlinie...ung_2018-01.pdf

"Schmerz, lass`nach!"
LG,
Gibbus