Frostie
15 Jun 2013, 10:39
Hallo liebe Bandis,
ich habe noch ne Frage. Weiß jemand, wie das ist, wenn man in Altersteilzeit ist? Ich habe ein Teilzeitmodell - arbeite bis zum Renteneintrittsalter halbtags.
Wenn ich jetzt eine Reha bekomme, muss ich dann den Zuzahlungsbetrag leisten? Ich bekomme ja "nur" ein Halbtagsgehalt, der Rest sind steuerfreie Aufstockungen.
Liebe Grüße
Frostie
mohrel
16 Jun 2013, 00:01

Hallo Frostie!
Ich brauchte als TZ-Kraft nichts zur Reha zuzahlen. Bei einem Nettokommen
von unter 1079 Euro ist am befreit.
lg
Mohrel
Hallo Bandis
Wie läuft es denn ab wenn man nur ne Minirente hat und man ist verheiratet.Der Mann hat ein Gutes Einkommen sind aber über verschiedene Krankenkassen versichert.
Gibt es ab 50% Schwerbehinderung einen größeren Freibetrag sollte es zusammen veranlagt werden ?
Bei der Zuzahlung wird unser Einkommen brutto zusammen gezählt und dann wird erst die Zuzahlung bei chronisch Kranken von den 1% befreit.
LG SONJA
Moin Sonja,
Zitat
Hinweis: Sie müssen mit Ihrer Ehefrau, Ihrem Ehemann, Ihrer eingetragenen Lebenspartnerin oder Ihrem eingetragenen Lebenspartner in häuslicher Gemeinschaft leben.
In den genannten Fällen kann der tägliche Zuzahlungsbetrag je nach Höhe Ihres jeweiligen Einkommens folgendermaßen ermäßigt werden:
monatliches Nettoeinkommen tägliche Zuzahlung
unter 1.051 Euro keine
ab 1.051 Euro 8,50 Euro
ab 1.080 Euro 9 Euro
ab 1.140 Euro 9,50 Euro
ab 1.200 Euro 10 Euro
es zählt nur das
gemeinsame Einkommen, punktum, keine Schwerbehinderung, da ist mit der Steuererleichterung alles abgegolten.
LG Harro
PS. Quelle:
http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbvi/32.html