kann mir einer von euch Auskunft geben?
Nach langer Zeit wurde nun nach Widerspruch meine REHA (BSV HWS, LWS Probleme, Schulterprobleme) genehmigt. Normale Dauer ist 3 Wochen, aber es können auch 4 Wochen werden (so denke ich).
Nun stehen wir dann aber hier in Baden-Würrtemberg vor den Sommerferien. Bin verheiratet und habe 2 Kinder und meine Frau ist Lehrerin. Da schon letztes Jahr alles an gemeinsamen Urlaub wegen Hand-OP storniert werden musste, wollen wir diesen Sommer wirklich gemeinsam Urlaub machen.
Normal sollte nach einer REHA ja direkt mit Wiedereingliederung angefangen werden, schätze min. 4 Wochen. Dann wird es aber fast unmöglich noch 3 gemeinsame Wochen in den Ferien zu bekommen, da meine Frau als Lehrerin ja schon ne Woche vor Ferienende wieder in der Schule Stundenpläne ausarbeiten muss.
Ist es möglich direkt nach der REHA in Urlaub zu gehen und erst dann mit der Wiedereingliederung zu beginnen? Ich habe in Erinnerung, dass eine Wiedereingliederung innerhalb 2 Wo nach der REHA angefangen werden muss, somit bezahlt die Wiedereingliederung die DRV, über die auch die REHA läuft. Findet die Wiedereingliederung später statt, müssen die Kosten von der Krankenkasse getragen werden.
Ist das so richtig?
Ist das so einfach machbar?
Sind dann die Zahlungen von DRV und KK unterschiedlich?
Danke schon vorab für eure Rückmeldungen,
Flatline (Uwe)
Flatline deshalb, weil ich auch noch mehrere Tinnitus habe
