Wilhelm42
26 Jan 2013, 18:55
Hallo,
wie ich von einem Arzt hörte, sollen ab 1. April 2013 die Kosten für eine PRT (z. B. an der LWS) nur noch von der gesetztlichen Krankenkassen übernommen werden, wenn der Patient eine Überweisung von einem Schmerztherapeuten bzw. von einem Arzt mit der Zusatzbezeichnung "Schmerztherapie" vorliegen. Andersfalls müssen diese Kosten vom Patienten als Privatpatient übernommen werden.
Ist ist Neuregelung ab 1. April 2013 bereits bekannt? Auf welcher Rechtsgrundlage erfolgt diese Neuregelung? Bisher konnte ich im Internet nichts konkretes finden.
Wer weiß Rat?
Viele Grüße
Wilhelm42
Hallo Wilhelm,
davon habe ich bis jetzt noch nichts gehört. Ich kann mir auch nicht vorstellen, wenn es extra verordnet werden muß, dass das ausgerechnet ein "Schmerzarzt" verordnen soll.
Erst einmal gibt es viel zu wenig schmerzärztliche Praxen und außerdem muß man wohl einem Neurochirurgen oder Orthopäden die Freiheit lassen, dass er eine PRT-Behandlung durchführen kann.
Das ist ja nicht nur schmerztechnisch eine Behandlung, sondern es werden durch eine PRT-Behandlung auch angeschwollene, entzündete Nerven bzw. -wurzeln behandelt.
Vielleicht ist das nur eine Finte, um die Patienten zu Selbstzahlern zu machen, da es wohl von den Kassen nicht so viel Diridari gibt.
Hallo zusammen,
ich war am Montag bei meinem Neurochirurgen und habe eine ähnliche Information bekommen. So hat die GKV die Krankheit "Facettensyndrom" zum 1. April aus dem Krankheitskatalog einfach mal so gestrichen und damit werden alle Behandlungen, die damit zusammen hängen nicht mehr bezahlt. Bei mir betrifft es die Facettendenervierung unter ct-Kontrolle. Auch PRT-Spritzen unter ct-Kontrolle werden nicht mehr bezahlt. Spritzen ohne ct-Kontrolle werden aber weiter bezahlt. Mein Neurochrirurg hat schon schriftlich Beschwerde dagegen eingereicht. Ich habe darufhin meine KK per mail angeschrieben, mir doch genaue Informationen zukommen zu lassen, aber noch keine Antwort erhalten. Vielleicht kennt jemand einen Ansprechpartner bei der GKV und kann hier genauere Informationen bekommen.
Viele Grüße
Jea
Wilhelm42
27 Jan 2013, 11:08
Hallo alle zusammen,
meine Kenntnis, dass die Vornahme von PRT durch die GKV eingeschränkt wird, beruht nicht nur auf eine Äußerung eines mir behandelnen Arztes.
Auf der Homepage von "www.radiologie-limburg.de" findet sich auch ein entsprechender Hinweis, ohne dass die Rechtsgrundlage erwähnt wird.
Also die Preisfrage: Wer hat die - für einige doch dramatische Veränderung (Mehrkosten trotz Wegfall der Praxiskosten) - veranlasst und wo ist sie überhaupt veröffentlicht worden?
Nur wenn man die Rechtsgrundlage kennt, kann man sich auch beschweren ...
Viele Grüße
Wilhelm42
Moin moin zusammen,
die komplette Neuregelung ist hier aufgeführt
Zitat
Mit Wirkung zum 1. April 2013
Neuaufnahme der GOP 34504 und 34505 unter Streichung
der GOP 34502 Aufgrund der Beschlussfassung des G-BA zur Richtlinie für die spezialfachärztliche Versorgung nach § 116 b SGB V für CT/MRT -gesteuerte schmerztherapeutische
Behandlung musste der EBM hinsichtlich der CT-gesteuerten schmerztherapeutischen Intervention angepasst werden.
Demzufolge wird die GOP 34502 gestrichen und die GOP 34504 und 34505 eingeführt.
Die neue GOP 34505 ist für die CT-gesteuerte Intervention nur bei besonderen Erkrankungen berechnungsfähig:
bei Neubildungen mit gesicherten Diagnosen C00 bis D48, Krankheiten des Blutes und der blutbildenden Organe sowie bestimmten Störungen mit Beteiligung des Immunsystems mit gesicherten Diagnosen D50 bis D90.
Die neue GOP 34504 steht für alle übrigen minimalinvasiven Eingriffe als CT-gesteuerte schmerztherapeutische
Intervention bei akutem und/oder chronischem Schmerz nach vorausgegangener interdisziplinärer Diagnostik.
Entsprechend den neuen Bestimmungen wurde in der Präambel im Abschnitt 34.5 aufgenommen, dass
die GOP 34504 nur berechnungsfähig ist, wenn sie von Ärzten erbracht wird, die entweder
• eine Genehmigung zur schmerztherapeutischen Versorgung
chronisch schmerzkranker Patienten nach Schmerztherapievereinbarung vorweisen können
oder
• wenn die Behandlung auf Überweisung eines Arztes
erfolgt, der an der Schmerztherapievereinbarung teilnimmt oder der die Zusatzweiterbildung
Schmerztherapie gemäß der Weiterbildungsordnung besitzt.
Damit können ab 1. April 2013 Radiologen oder Neurochirurgen, die nicht an der Schmerztherapievereinbarung teilnehmen, Patienten nur auf Überweisung von Ärzten mit unter 2. genannten Qualifikationen zur Durchführung
und Abrechnung der GOP 34504 annehmen.
Die neue GOP 34504 darf nicht solitär erbracht werden, sondern ausschließlich im Rahmen eines multimordalen Schmerztherapiekonzeptes.
Quelle: www.kvmv.info/aerzte/
LG Harro
Danke Harro;
ganz große Klasse: es geht also wieder mal zu Lasten der beroffenen Kranken!
Aber wie wir Deutsche mental so gestrickt sind, werden wir uns nach anfänglichem Murren auch hier wieder krumm machen.
Schließlich haben wir doch eines der best ausbauten Gesundheitssysteme der Welt.
Ich glaub', mir wird übel.......
Wilhelm42
27 Jan 2013, 15:13
Hallo Harro,
vielen Dank für Deine promte Information.
Bedauerlich ist es, dass es alles zu Lasten der Patienten geht, die es besonders nötig haben.
Werden derartige Beschlüsse immer ganz heimlich getroffen? Wird der Beschluss offengelegt für einen größeren Kreis.
Was sagen die Orthopäden und Neurochirurgen, sofern Sie keine PRT mehr vornehmen dürfen dazu? Alles geht ja letztlich auch zu ihren Lasten.
Kann das Bandscheiben-Forum gegen die neuen Beschlüsse protestieren?
Noch ein schönes Rest-Wochenende wünscht
Wilhelm42
@all:
wie zu erwarten, hält sich die Empörung über die neue Verordnungspraxis sehr in Grenzen.
Und das, obwohl die Suchfunktion hier 17 ganze Seiten für den Begriff "PRT" ausspuckt.
Aber wahrscheinlich ist Jammern eher unser Ding, als Kämpfen.
„Wenn dich einer auf die linke Backe schlägt, dann halt ihm auch die andere hin“ (Mt 5,39)
Hallo Bandis
Da hab ich grad noch Glück gehabt das ich mich beim Spezialisten für Schmertherapie anmelden konnte und der macht seine PRT in der Praxis selbst ist super aus gestattet.Er baut auch die Nervebsimulatoren und Schmerpumpen ein da hoffe ich endlich mal richtige Therapien zu bekommen.Muß natürlich mein Termin bei der Orthopädin mit Schmerzärztin absagen da wurde ausser Medis kaum was gemacht und ich mußte selber dran erinnern das mal ein Neues MRT nötig war.
Habe bisher da nur Spritzen ins ISG ohne CT Konntrolle erhalten nachdem mich ein Kollege rüberschickte weil ich vor Schmerzen Heulen mußte und da ging es grad mal 3 mal.
Jetzt brauche ich mir darüber nicht noch Gedanken machen.
LG SONJA
STU8FE
01 Feb 2013, 09:37
Hallo,
das war das Thema was mir mein NC im Dez schon gesagt hat - hier aber keiner glauben wollte.
http://www.diebandscheibe.de/ibf/index.php?showtopic=52893alledings war damals noch nicht klar - das der NC es auch auf Überweisung vom Schmerzi machen darf - er sagte mir - er müsste dann diese Zusatzausbildung haben.
Ich bin ja in schmerztherapeutischer Behandlung und somit bekomme ich auch eine Überweisung.
Blöd ist es für leute die keinen Schmerztherapeuten haben - wenn man hier die Wartezeiten anschaut - bis man einen Termin bekommt - dann gute Nacht.
Schade... dabei sagt man immer - es wird zuviel operiert - somit werden bestimmt noch mehr leute zu schnell in eine OP einwilligen