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Bandscheiben-Forum > Rehabilitation
lokfuehrer83
Hallo zusammen,

ich bin neu hier und habe nun folgendes problem womit ich mich erst jetzt traue darüber zu reden.
Folgendes :

Ich wurde am 14.09.2012 an der LWS operiert mir wurde das Segment L5/S1 versteift, nun hatte mein Neurochirug die Reha beantragt beim Rententräger, darauf hin wurde ich zum Med. Gutachter eingeladen, nachdem das Gutachten nun vorlag wurde mir am 10.12.2012 die Einladung für die Reha geschickt, das ganze Problem an der Sache ist das ich nach Bad Homburg in die Paul-Ehrlich- Klinik eingeladen, leider habe ich mit dieser Klinik sehr viel negatives erlebt ich war 2010 schon einmal dort und will für kein Geld der Welt dort hin. Zudem hatte ich beim Antrag stellen besonders darauf geachtet das ich eine Ambulante Reha bekomme der Gutachter sagte zu mir das es kein problem wäre, aber in dem Gutachten das ja schriftlich beim Rententräger vorliegt hat er rein geschrieben das eine stationäre Reha erforderlich ist. Weil ich so aufgeregt war habe ich nun ein Wiederspruch gegen das Gutachten gemacht, worüber ihc mich im nachhinein sehr ärgern tu.

Was soll ich nun machen was meint Ihr habe ich nun alles kaputt gemacht kann die bewilligung für eine Reha zurück gezogen werden, ich habe seit dem 11.12.2012 nichts mehr vom Rententräger gehört. Ich habe mir persönlich große sorgen das es für mich Folgen haben könnte ich bin ja noch jung gerade mal 29 Jahre für die Zukunft.

Und seit 2 wochen habe ich starke schmerzen auf der linken seite genau wo der vorfall war das bein ist schwächer kann kaum gehen und auch beim auto fahren die kupplung trten fällt sehr schwer, bin nicht zum arzt gegangen weil ich angst habe das ich als Simulant da gestellt werde.

Ich brauche mal hilfe von euch !!!!


hifiheini
Hallo Lokführer,

wann solltest Du denn zur Reha antreten?
Normalerweise tritt eine Reha bei versteifung gerade in diesem etwas kritischen Bereich erstmal zeitlich weit in die Ferne, ein halbes Jahr sollte wenigstens
seit der OP vergangen sein, jedenfalls sollte möglichst schon eine Verknöcherung der Fusion erkennbar sein.
Angesagt ist vielmehr keine Belastung, für längere Zeit mögl. nicht sitzen, kurze Gänge, also Ruhe und Geduld wären für die nächste Zeit am besten.
Vielfach wird auch gar keine stat. Reha gemacht, Du kannst Dir von Deinem Hausarzt oder NChirurgen zu gegebener Zeit ambulante Behandlungen (Physiotherapie etc.)
verordnen lassen.

LG
Henning
lokfuehrer83
Hallo Henning,

danke für die schnelle antwort, ich sollte am 13.12.2012 in die Reha was meinst du werde ich auf grund des Wiederspruches schwierigkeiten bekommen rock.gif?
Harro
Moin moin Lokführer,
erstmal schieben wir deinen Thread dahin wohin er gehört, ins Rehaforum. biggrin.gif

Zitat
Und seit 2 wochen habe ich starke schmerzen auf der linken seite genau wo der vorfall war
das bein ist schwächer kann kaum gehen ......bin nicht zum arzt gegangen weil ich angst habe das ich als Simulant da gestellt werde.


könnte zb. bedeuten du bist nicht Rehafähig, das ist das Eine, das Andere du hast ein du hast ein Wahlrecht für die Klinik,
das darf nur durch besonder Umstände beschnitten werden.

Code
Klinik nach Wunsch? Sie haben die Wahl!

Patienten verfügen seit  Inkrafttreten des SGB IX mit dem § 9 über weitreichende Wunsch- und Wahlrechte - so die freie Wählbarkeit einer Rehabilitationsklinik oder das Recht auf Persönliches Budget. Der Gesetzgeber will damit die Eigenverantwortung der Betroffenen stärken und ihnen bei der Ausführung von Leistungen zur medizinischen Rehabilitation oder sonstigen Teilhabeleistungen möglichst weitgehenden Raum zu eigenverantwortlicher Gestaltung ihrer Lebensumstände belassen.

Patienten, die aufgrund ihrer gesundheitlichen Situation einer medizinischen Rehabilitation bedürfen, haben grundsätzlich das Recht eine geeignete Rehabilitationsklinik selbst auszusuchen. Die Beurteilung, ob dieser Wunsch berechtigt und angemessen sind, obliegt den Rehabilitationsträgern. Diese Beurteilung ist allerdings unabhängig von der Kostenfrage vorzunehmen.


Quelle: http://www.degemed.de/patientenservice/patientenrechte.html

Wegen der Verschlechterung deines Zusatndes geh bitte umgehend zum Doc, es könnte harmlos sein oder auch ein Re.Prolaps.

LG Harro winke.gif
hifiheini
Hallo Lokführer,

Harro hat Dir schon die wesentlichen Hinweise gegeben, ich kenne mich solchen Gesetzeslagen auch nicht aus.

Ich weiß nun nicht, wie im Einzelnen Du den Widerspruch formuliert hast, aber "Schwierigkeiten" solltest Du dadurch gewiß nicht bekommen (siehe Harro).
Falls nicht schon beim Widerspruch geschehen, würde ich nochmals darauf abheben, daß mit dem Gutachter eine ambulante Reha (zu gegebener Zeit)
besprochen wurde und Du diese gern in Anspruch nehmen würdest, wenn es Deine Verfassung zuläßt.

Ein neuerlicher BS-Vorfall an der Fusionsstelle ist schon deshalb nicht denkbar, weil in Verbindung mit Fusionen die gesamte BS ausgeräumt und statt bdessen ein cage
bzw. Knochenspan eingesetzt wird - natürlich könnte sich bei dem eigesetzten Material etwas verschoben haben, zu denken wäre auch an Schraubenbruch, weshalb Harros Empfehlung absolut richtig ist.
Begib Dich baldmöglich zu Deinem Operateur, durch ein Kontroll-CT/MRT läßt sich das abklären.

Ich bin sowieso etwas verwundert, daß Dir Dein NC schon so relativ kurze Zeit nach der OP so viele "Freiheiten" (Autofahren,...) erlaubt.

LG
Henning

lokfuehrer83
hallo Henning,

also mein Operateur hat gesagt ich darf alles machen außer sport habe 2 mal nachgefragt er meinte das da nichts passieren kann mir ist das linke bein staub so wie beim zahnarzt eine beträubung die nicht extrem sstark ist und der fuß ist ständig kalt kann soviele socken anziehen wie ich will, habe das dem doc gesagt der hat keine reaktion daraauf gegeben habe echt das gefühl das ich als simulant bezeichnet werde und davor habe ich angst.

nochmals vielen dank für die infos zum thema reha wiederspruch
antonia
Hallo lockfuehrer83,

mein NC hatte nach meiner Spondy einen Antrag auf amb.-Reha gestellt, genehmigt wurde mir eine Stationäre in einer Rehaklinik wo ich absolut nicht hin wollte.
Nach einem Telefonat mit der RV, sollte ich schriftlich einen begründeten Wiederspruch einlegen und siehe da,
nach ca. einer Woche wurde die von mir gewünschte amb.-Reha genau in der Klinik genehmigt in die ich wollte.
Das sich die RV nach Deinen Wiederspruch solang nicht meldet, versteh ich nicht ganz.
Schau mal auf dem Bewilligungsschreiben nach ob da eine E- Mailadresse für evtl. Rückfragen steht, oder ruf einfach dort an. ( hab ich damals auch gemacht)

LG antonia
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