Heute bin ich ein chronischer Schmerzpatient, ich kann vor Schmerzen nicht lange sitzen und schlafen.
Bei der mikrochirurgischen Operation sollte die gedrückte Nervenwurzel über den kleinsten Zugangsweg freigelegt werden. Die Nervenwurzel sollte von jeglichem Druck befreit werden. Einengungen durch Knochen sollten ebenfalls beseitigt werden. Mein Bandscheibenvorfall L5/S1 links wurde operativ nicht behoben und dies lässt sich in der postoperativen Bildgebung unverändert nachweisen. Es ist für mich bis heute nicht nachvollziehbar, weshalb dies nicht erfolgte.
Ganz besonders interessiere ich mich für folgende Frage:
"Ist bei der mikrochirurgischen OP-Methode mit einem interlaminären Zugang/Fensterung unterhalb des lateral gelegenen Bandscheibenvorfalls L5/S1 links, das Ausfühlen des Wirbellochs L5 - rein nach Gefühl und Erfahrung ohne Sicht auf das Wirbelloch L5 - mit einem Nerven- oder Tasthäkchen in Deutschland noch zeitgemäß oder hätte man auf eine andere OP-Methode und/oder Zugang zurückgreifen müssen, da das Ganglion des Nerven L5 im Wurzelkanal liegt und deshalb besonders empfindlich gegenüber Manipulationen ist?“
Ich möchte mich mit den Experten, mit Ihnen, austauschen.
Mir ist sehr wohl bewusst, dass nicht immer, wenn der gewünschte Behandlungserfolg ausbleibt, auch ein ärztlich verschuldeter Behandlungsfehler vorliegt. Da ich mittlerweile ein Missverständnis sehr wohl ausschließen kann, denn der Bandscheibenvorfall lag bereits vor der Operation vor, wurde durch den Operateur operativ nicht behoben und lässt sich daher in der postoperativen Bildgebung unverändert nachweisen. Es hätte zumindest eine knöcherne Dekompression des Wirbellochs L5 links durchgeführt werden müssen, was jedoch nicht erfolgte.
Gerne würde ich Ihre Unterstützung erhalten. Bitte senden Sie mir Ihre Einschätzung zu. Ich bedanke mich im Voraus für die Mühe, die mit der Äußerung verbunden ist.