ich war von Ende April bis Mitte Mai 2011 nach einer OP BSV L5/S1 in einer stationären Anschlussheilbehandlung (AHB). Im Abschlussgespräch mit der Stationsärztin sagte mir diese, dass ich schon nach einem Jahr Wartezeit eine Reha beantragen könne, da die übliche Wartezeit von vier Jahren in diesem Fall, also nach eine AHB, nicht gelten würde. Da ich seit Herbst wieder unter zunehmenden Schmerzen leide, habe ich nach medikamentöser Schmerztherapie, KG und PRT nun eine Reha beantragt. In dem Antrag habe ich gebeten, die Reha nach Ablauf eines Jahres (also ab Ende Mai 2012) zu bewilligen. Der Antrag wurde nun mit der (üblichen?) Begründung, dass die Reha erst nach Ablauf von vier Jahren bewilligt werden könne, ablehnt.

Hat jemand Erfahrungen hinsichtlich der Wartezeit nach einer AHB?
Viele Grüße,
Holli