ganz frisch aus der Presse beziehungsweise aus dem Gerichtssaal

und ich muss sagen ich bin froh über dieses Urteil das uns als Forenbetreiber ein starkes Stück Rechtssicherheit gibt.
Es ist gar nicht so leicht, die eigenen Spuren im Internet zu tilgen. Das Amtsgericht Ratingen wies die Klage eines Anwenders ab,
der über tausend seiner eigenen Beiträge aus einem öffentlichen Internet-Forum entfernt haben wollte.
Rechtsanwalt Christian Solmecke kommentiert den Entscheid und erklärt die aktuelle Rechtsprechung passend zum Thema.
Wie das AG Ratingen (Urt. v. 29.06.2011, Az. 8 C 486/10) feststellte, hat ein Forenmitglied grundsätzlich keinen Anspruch darauf, dass alle von ihm verfassten Beiträge gelöscht werden. Der Kläger hatte in einem Internetforum ca. 1.000 Beiträge verfasst. Die von der beklagten Betreiberin des Forums aufgestellten “Board-Regeln” bestimmten, dass ein Anspruch auf Löschung der Beiträge nicht besteht.
Kläger will Löschung: Das Gericht wies die Klage ab. Der Kläger habe die Beiträge in Kenntnis der “Board-Regeln” gepostet.
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Quelle: www.seewolfpk.de
In diesem Sinne, Harro
