LaatzenMummy
30 Sep 2011, 11:08
Hallo,
Eine sache hab ich noch nicht verstanden, wenn man von der krankenkasse eine zuzahlungsbefreiunghat, muss man dann trotzdem die Zuzahlung für die AHB zahlen???
Gruß LaatzenMummy
Moin moin Mummy,
es kommt wohl darauf an wer der Träger der AHB ist, KK oder DRV.
Lies doch auch mal diesen Beitrag
hier klicken.veillicht findest du dort die korrekte Antwort.
Ansonsten hilft nur den Träger der AHB anzurufen/schreiben, da die individuellen Vorraussetzungen
bei jedem anders sind.
Einkommen usw.
Du musst dan eventuell noch einen Zusatzantrag zur Befreiung beim Träger stellen.
LG Harro
Hallo,
du hast doch jede Menge "Info-Blätter" für die AHB erhalten.
Wenn die DRV der Kostenträger ist, dann zahlst du keinen Anteil
a.) wenn du bereits im Krankengeldbezug bist
b.) wenn bestimmte Einkommengrenzen nicht überschritten werden
c.) und wenn Kinder zu versorgen sind
sollte die KK der Kostenträger sein, dann entfällt die Zuzahlung, wenn du bereits von der Zuzahlung befreit bist...ansonsten Quittungen vorlegen und Befreiungsantrag stellen.
LG
Vrori
LaatzenMummy
30 Sep 2011, 15:52
Das ist ja das wunderbare...seit gestern, nachdem ich telefonisch bei der BfA Bund in Berlin angerufen habe, erfuhr ich das ich ab 5.10 AHB in Bad Pyrmont habe, aber ich habe nicht ein Wort schriftlich. Die Unterlagen sollen vorgestern rausgeschickt worden sein, aber bisher ist nix hier bei mir. Kann nur hoffen das die Unterlagen morgen kommen und nicht erst Dienstag, denn dann lauf ich echt quer.
Danke erstmal für eure ANTWORTEN ggf. muss ich Dienstag dann noch den Antrag auf Befreiung per fax stellen
Hallo.
Wenn es eine AHB innerhalb 14 Tage nach Entlassung ist bekommst du von der LVA Übergangsgeld und wenn das bezahlt wird brauchst du keine Zuzahlung leisten .Die Zuzahlungs Befreiung hab ich auch hatte aber angenommen das die LVA nicht mit der KK zusammen gerechnet wird. Hab das Schreiben bei der KK vorbei gebracht und gemeinsam ausgefühlt da vorher keiner wußte wer bei mir zahlt.ERhalte Verletztengeld das wurde mir gegengerechnet,Übergangsgeld und aufgestockt zum Verletztengeld und Trotzdem keine Zuzahlung.
Es richtit sich auch nach den Einkommen wenn du unter 1000 Euro hast brauchst eh nichts zuzahlen.
LG SONJA
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