
bisher konnten die Beiträge in diesem Forum alle meine Fragen beantworten.
Nun hab ich eine Frage bezgl. des Übergangsgeldes bei Teilhabe am Arbeitsleben.
Ich habe heute die Berechnungen für das kalendertägliche Übergangsgeld erhalten.
Ist der dort angegebene Übergangsgeldbetrag nun netto oder brutto?
Werden von diesem Betrag so wie beim Krankengeld Beiträge zur Pflegeversicherung , Arbeitslosenversicherung etc abgezogen?
Konnte leider trotz intensiver Internetrecherche keine adäquate Antwort finden - leider konnte ich heute weder meinen Rehaberater noch jmd bei der DRV in Berlin telefonisch errreichen (...wie immer halt, wenn man eine Frage hat ... leider).
Vllt kann mir ja hier im Forum jmd weiterhelfen.Ich danke Euch :-)
Viele Grüße
powermoon