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Komplette Version Kur aufgrund meiner WS und Nervenfreilegung

Bandscheiben-Forum > Rehabilitation
Myo

Hallo Folgendes,

wie heir in dem thread unter anderem beschreiben

http://www.diebandscheibe.de/ibf/index.php...2&#entry3839062

Steht mir nächste Woche ne Op ins haus nun wollte ich mal fragen da meine komplette Wirbelsäule geschädigt ist wie es aussieht wenn ich ne Kur Beantrage hier in niederösterreich?

Ein Freund von mir hat mich auf die idee gebracht.

Er meint das dort sicher eine bessere Behandlung wäre und es mir einmal im jahr zustehen würde und bei meinem Befunden kein Problem darstellen sollte?

Jetzt habe ich mir gleich mal gedacht wie ich das zur Sprache bringen kann, soll ich das während meiner Stationären behandlung mal erwähnen oder Direkt in der Krankenkasse mal nachfragen ?

Sry für die blöden Fragen aber ich kenne mich da absolut nicht aus.


mfg

Myo
sonni



Hallo.

Meistens wird im KH nach ner OP ne AHB beantragt sonst hat man allgemein nur alle 4 Jahre Ansruch auf ne Reha und nicht jedes Jahr. Evtl. früher wenn es sich extrem verschlechtert hat wird aber meist vom Gutachter geprüft.

LG SONJA
Myo
Hatte noch ne ne Kur von dem her wärs sicher kein Problem.
Harro
Moin moin Sonja,
ich bitte zu bedenken das für Myo nicht das deutsche SGB gilt, sondern das österreichische Gesetz
Allgemeines Sozialversicherungsgesetz (ASVG)

§ 154a. Medizinische Maßnahmen der Rehabilitation in der Krankenversicherung
hier klicken.
da müsst sich schon ein Österreicher erbarmen um hier die richtigen Tips abzugeben. biggrin.gif

Wenns allerdings eineigermassen analog ist einfach den Sozialdienst im KH ansprechen, der wird schon Auskunft geben können.

Grüssle Harro winke.gif
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Angepasst von Shaun Harrison
Übersetzt und modifiziert von Fantome et David, Lafter