Hallo Marlies,
Genehmigung durch die Krankenkasse
Frage:
Wann ist eine Genehmigung durch die Krankenkasse erforderlich und wer muss diese Genehmigung einholen.
Antwort:
Alle Verordnungen von Heilmitteln, welche einer Verordnung im sogenannten Regelfall entsprechen, bedürfen keiner Genehmigung durch die Krankenkasse des Versicherten.
Verordnungen ausserhalb des Regelfalls entstehen dann, wenn weitere Folge- oder Langfristverordnungen vorgenommen werden, obwohl der Heilmittelkatalog diese nicht vorsieht.
Diese Verordnungen bedürfen einer besonderen Begründung mit prognostischer Einschätzung durch den Arzt. Auf der Vorderseite von Blatt 1 des Verordnungsvordruckes ist hierfür ein entsprechender Platz vorgesehen.
Diese begründungspflichtigen Verordnungen müssen noch vor der Fortsetzung der Therapie der zuständigen Krankenkasse zur Genehmigung vorgelegt werden. Die Vorlage kann durch den Arzt, den Therapeuten oder den Patienten vorgenommen werden.
So könnte der Patient "auf dem Weg zum Therapeuten" die Verordnung bei seiner Kasse vorlegen. Es ist aber auch möglich, dass der Arzt oder der Therapeut dem Patienten diesen Weg abnehmen. Möglich ist natürlich auch die Vorlage auf dem Postwege.
Auf der Rückseite von Blatt 1 des Verordnungsvordruckes besteht ein entsprechender Bereich für den Vermerk der Krankenkasse.
Anmerkung:
In der Vergangenheit hatten einzelne Kassen gefordert, jede Heilmittelverordnung vorab zur Genehmigung vorgelegt zu bekommen. Die Rechtswidrigkeit dieser Praxis wurde inzwischen richterlich bestätigt. Insbesondere mit dem Inkrafttreten der Heilmittelrichtlinien besteht Klarheit darüber, dass nur Verordnungen ausserhalb des Regelfalls einer Genehmigung bedürfen.
Ich hoffe ich konnte Dir jetzt ein wenig weiterhelfen!
Birgit