ich habe am Montag eine ambulante Reha begonnen.
Dort wurde mitgeteilt, dass der Rehabericht 3-fach ist und die Rentenversicherung hier sagt, dass der Patient keine Ausfertigung bzw. Kopie bekommt.
1. § 810 BGB soll hier auch nicht greifen. Ist das so richitg? Ich kann max. einen Termin vereinbaren wo ich Einsicht nehmen darf, aber keine Kopien erhalte und machen darf

2. Weiter sagte mir eine Frau, dass ich das mit dem Rehabericht für die Krankenkasse nicht unterschreiben soll. Die würde das nichts angehen.
Was mache ich da nun richtig und wie? Ich habe jetzt keinen Plan was der richtige Weg ist.
Noch zwei kleine Frage am Rande:
1. Wenn ich Medikamente brauche, wer verschreibt diese (behandelnder Arzt oder der Rehaarzt)?
2. Wie oft habt Ihr den Rehaarzt gesehen? (Bei mir ist 3x vorgesehen- Eingangsuntersuchung, ein Termin nach ca.7 Tagen, dann Abschlussuntersuchung)
Viele Grüße
Tiko