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Komplette Version Rehaantrag

Bandscheiben-Forum > Rehabilitation
Kai.B
Hallo,

Ich bin seit Nov. 2010 AU wegen HWS-Syndrom und Schwindel. Dann habe ich Ende Dezember mit meinem HA eine stationäre Reha beantragt. Ende Januar wurde mir von der DRV eine ambulante Reha bewilligt. Habe sofort Widerspruch eingelegt und mein HA schrieb noch dazu ich solle unbedingt stationär behandelt werden, da wegen chronischen Schwindel ambuland nicht ausreichen behandelt werden kann, es soll unbedingt auch neurologisch/psyschologisch mitbehandelt werden.
DRV lehnte erneut ab, mit der Bergründung die ausgewählte Einrichtung zur Durchführung der Reha besonders geeignet.(Einrichtung ist nur für orthopädiche Maßnahmen).
Kann die DRV sich einfach so der Empfehlung meines Arztes widersetzen? smhair2.gif

LG KAI
k.rumsch
Die DRV erbringt nur dann Leistungen zur med. Reha, wenn die Erwerbsfähigkeit hierdurch wesentlich gebessert oder wiederhergestellt werden kann oder wenn bei einer bereits geminderten Erwerbsfähigkeit deren wesentliche Verschlechterung abgewendet werden kann.
Unter Berücksichtigung der von Ihnen vorgetragenen Einwände sowie der vorliegenden med. Unterlagen wurde festgestellt, dass diese Voraussetzungen nicht erfüllt sind. Für die bei Ihnen festgestellten Einschränkungen ist eine ambulante Behandlung angezeigt. "

Dan ist das bestimmt der Spruch der deneben stand!?

Widerspruch einlegen und begründen- bei Dir bereits ducht den HA geschehen.
Ergebnis abwarten, oder der Sache Nachdruck verleihen- Gutachten des MDK einreichen.

wink.gif
falco
Hallo Kai,

ja leider kann die DRV anders entscheiden als es Dein Arzt und Du für notwendig halten. Mal so gesagt, wenn das nicht möglich wäre, dürfte ja kein ärztlich befürworteter Antrag abgelehnt werden?!

Auf dem Widerspruchsbescheid müsste eine Rechtsmittelbelehrung stehen, räumt man Dir die Möglichkeit eines erneuten Widerspruchs ein? Dann kannst Du einen Widerspruch versuchen.
Normalerweise kann man aber gegen einen Widerspruchsbescheid keinen erneuten Widerspruch einlegen, dann hast Du nicht mehr allzu viele Möglichkeiten. Du könntest es auf dem Klageweg versuchen, diese Form der Reha ablehnen oder eben die ambulante Reha zumindest zu versuchen.

Schau nach der Rechtsmittelbelehrung und besprich Dich nochmals mit Deinem Arzt.



Hallo rumsch,

Kai hatte schon Widerspruch eingelegt, dieser wurde abgelehnt. Einem Widerspruchsbescheid kann man - soweit mir bekannt - nicht erneut widersprechen. Steht aber konkret in der Rechtsmittelbelehrung, nur die dort angegeben Rechtsmittel (Widerspruch/Klage) sind zulässig.


Alles Gute und viel Erfolg!
k.rumsch
@Falco
wer lesen kann.... stirnklopf.gif wink.gif
falco
Hihi, wem sagst Du das?!

zwinker.gif wink.gif
Kai.B
Hallo,
habe noch mal bei der DRV nachgefragt und die sagten mir ich kann noch mal Widerspruch einlegen. Der kommplette Antrag wird aber dann an die Widerspruchstelle abgegeben und die Bearbeitung könnte 3 bis 4 Monate dauern. (Mein Antrag wurde als Eilantrag bearbeitet)
Da ich aber diese Zeit nicht warten möchte werde ich es mit der amb. Reha versuchen.

Danke für Eure Antworten.

Viele Grüsse

Kai winke.gif
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