Ich bin seit Nov. 2010 AU wegen HWS-Syndrom und Schwindel. Dann habe ich Ende Dezember mit meinem HA eine stationäre Reha beantragt. Ende Januar wurde mir von der DRV eine ambulante Reha bewilligt. Habe sofort Widerspruch eingelegt und mein HA schrieb noch dazu ich solle unbedingt stationär behandelt werden, da wegen chronischen Schwindel ambuland nicht ausreichen behandelt werden kann, es soll unbedingt auch neurologisch/psyschologisch mitbehandelt werden.
DRV lehnte erneut ab, mit der Bergründung die ausgewählte Einrichtung zur Durchführung der Reha besonders geeignet.(Einrichtung ist nur für orthopädiche Maßnahmen).
Kann die DRV sich einfach so der Empfehlung meines Arztes widersetzen?

LG KAI