Moin moin,
endlich wird mal recht gesprochen

Abofallen sind gewerbsmäßiger Betrug

Frankfurt. Ein aktueller Richterspruch stärkt die Verbraucherrechte im Internet: Online-Abofallen erfüllen den Tatbestand des gewerbsmäßigen Betrugs und können entsprechend geahndet werden.

Dieser Richterspruch könnte die Rechtsprechung zur Online-Abzocke verändern: Das Oberlandesgericht Frankfurt erklärte jetzt, dass Abofallen im Internet den Tatbestand des gewerbsmäßigen Betrugs erfüllen, auch wenn sich Preisangaben im Kleingedruckten verstecken. Bislang wurden Anbieter im günstigsten Fall nur mit Unterlassungserklärungen überzogen, wenn sie nicht ganz offen auf Preise hinwiesen. Jetzt könnte ihnen eine Mindeststrafe von sechs Monaten Haft drohen.


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Quelle: http://www.derwesten.de

Allerdings finde ich 6 Monate lächerlich, 6 Jahre wären besser. tongue.gif

Grüssle Harro winke.gif