Hallo
ich habe da mal eine Frage
Es wird hier auf der Cd geschrieben das mann wenn mann 500 m am Stück gehen kann in 30 Minuten und mann muß sich 15 bis 20 Minuten ausruhen.
Sind diese 15 bis 20 Minuten mit in den 30 Minuten gesamt mit drin , oder muß ich
für die 500 m 30 Minuten gebrauchen plus die 15 bis 20 Minuten
Wer kann mir da mal helfen
mfg
lui
UteSch.
01 Okt 2010, 20:04
Hallo Lui,
tut mir leid, aber ich versteh nur Bahnhof. Was meinst du denn eigentlich?
LG Ute
Auch das beliebte Spazierengehen lässt Rückschlüsse auf die Restleistungsfähigkeit zu, ebenso Auto und Fahrrad fahren. Wenn Sie jeden Tag zwei Stunden spazieren gehen, sich aber alle 15 Minuten irgendwo hinsetzen müssen für 20 Minuten zum Ausruhen, dann muss dies auch so gesagt werden. Falsch ist in diesem Fall: "Ich gehe jeden Tag zwei Stunden spazieren." Richtig ist z.B.: "Wenn ich für höchstens 2 Stunden spazieren gehen kann, dann muss ich mich alle Viertelstunde hinsetzen und für 20 Minuten ausruhen. Auch kann ich nur noch langsam laufen und schaffe höchstens noch 500 Meter am Stück." Wenn Sie viermal am Tag eine Wegstrecke von 500 Metern auch mit Gehstützen in akzeptabler Zeit (ca. 20 Min.) am Stück zurücklegen können, geht die andere Seite davon aus, dass Sie eine Arbeitsstätte ohne größere Probleme erreichen können. Können Sie dies nicht mehr, dann sind Sie auch dann rentenberechtigt, wenn Sie eigentlich noch vollschichtig leichten Tätigkeiten ausüben könnten
Zitat (lui50 @ )
Hallo
ich habe da mal eine Frage
Es wird hier auf der Cd geschrieben das mann wenn mann 500 m am Stück gehen kann in 30 Minuten und mann muß sich 15 bis 20 Minuten ausruhen.
Sind diese 15 bis 20 Minuten mit in den 30 Minuten gesamt mit drin , oder muß ich
für die 500 m 30 Minuten gebrauchen plus die 15 bis 20 Minuten
Wer kann mir da mal helfen
mfg
lui
Zitat (lui50 @ )
Ich meine dieses hier mit die 500m
Auch kann ich nur noch langsam laufen und schaffe höchstens noch 500 Meter am Stück." Wenn Sie viermal am Tag eine Wegstrecke von 500 Metern auch mit Gehstützen in akzeptabler Zeit (ca. 20 Min.) am Stück zurücklegen können, geht die andere Seite davon aus, dass Sie eine Arbeitsstätte ohne größere Probleme erreichen können. Können Sie dies nicht mehr, dann sind Sie auch dann rentenberechtigt, wenn Sie eigentlich noch vollschichtig leichten Tätigkeiten ausüben könnten