Hilfe - Suche - Mitglieder - Kalender
Komplette Version Widerspruchsfrist 1 Monat

Bandscheiben-Forum > Rehabilitation
Seiten: 1, 2
manu3
Hallo,

ich bin grad total durch den Wind...
Mit Datum 14.7. hatte ich die Ablehnung meiner Reha am 19.7. erhalten.

Dann stand da, Widerspruch ist innerhalb eines Monats möglich.
Ich habe mir sehr viel Mühe bei der Formulierung des Widerspruchs gegeben, es aber innerhalb eines Monats geschafft, so dass ich den Widerspruch zusammen mit der Begründung wegschicken konnte.
Ich hab den Brief (datiert 12.8.) am 14.8. (samstags) eingeworfen und war der Meinung sogar noch einige Tage Zeit zu haben bis 19.8.
Nun hab ich heute, am 24.8. ein Schreiben der Rentenversicherung erhalten, datiert 20.8., der Widerspruch sei nicht fristgerecht eingegangen und würde daher geprüft nach §44.

Kann das so richtig sein, ich bin total fertig grad.

Wer kennt sich aus?

Gruß

Manu

Inka
Hallo Manu,

laut Abgabenordnung § 355 hast Du für den Widerspruch 1 Monat nach Bekanntwerden Zeit, (bekanntwerden heisst, dass Du den Bescheid im Briefkasten hattest - Datum des Poststempels!).
Innerhalb Deutschlands geht man davon aus, dass ein Bescheid 3 Tage nach Aufgabe zur Post bei Dir im Briefkasten ist, daher sagt man auch immer "Widerspruchsfrist = 1 Monat + 3 Tage).

Wenn der Bescheid der DRV am 17. 7. in Deinem Briefkasten war, musst Du somit Deinen Widerspruch bis 20.8. gestellt haben (auch da gilt das Datum des Poststempels).

Wenn Du ihn also am 14.8. (Samstag) eingeworfen hast, dann hat ihn die DRV am 16.8. (Montag) oder spätestens am 17.8. normalerweise vorliegen - und Du hast die Frist durchaus eingehalten!

An Deiner Stelle würde ich der DRV einen netten Brief schreiben mit Hinweis auf den § 355 AO (=Abgabenordnung) und den Daten wann der Brief der DRV bei Dir war und wann Du den Widerspruch eingeworfen hast. Du hast hoffentlich den Umschlag der DRV noch, sodass man da das Datum des Poststempels sehen kann. Da könntest Du dann auch eine Kopie davon zu dem Schreiben beilegen.

Alles Gute und toi toi toi

winke.gif Inka




manu3
Hallo Inka,

nein, den Umschlag hab ich nicht mehr. Ich hatte mir nur das Eigangsdatum vemerkt, weil ich das "lustig" fand, wie lange die Post der RV immer dauert. War schon beim Antrag so: Am 10. 6. eingeworfen, Eingangsbescheid bei der RV per 16.6.

Im Schreiben des Widerspruchs hatte ich schon geschrieben "Ihre Ablehnung, datiert 14.7., eingegangen bei mir am 19.9.", also müssten die das doch schon registriert haben?

Gruß

Manu
manu3
...noch ein Nachtrag: Auf dem aktuellen Briefumschlag der RV ist überhaupt kein Poststempel drauf... nein.gif ich glaube, auf dem alten Bescheid war auch keiner, sonst hätte ich mir bestimmt nicht nur handschriftlich das Datum vermerkt.

Vielen Dank Inka, ich setze grad ein Schreiben an die RV auf.

Vielleicht kennst sich noch jemand aus, wäre echt froh, über Unterstützung...mit einem arschtritt.gif von dieser Seite hab ich ja überhaupt nicht gerechnet- ich war doch dr Meinung, alles richtig zu machen heul.gif

Liebe Grüße

Manu wink.gif
Bente
Hallo Manu3,

Also du bist noch in der Frist mit deinem Widerspruch.

Datum Schreiben RV 14.07.. normalerweise Bekanntgabe 3 Tage nach Aufgabe zur Post, somit grundsätzlich 17.07. Beginn, da du den Brief aber erst tatsächlich am 19.07. erhalten hast, gilt der 19.07. als Fristbeginn, da einen Monat rauf,...somit Fristende mit Ablauf des 19.08.2010 24.00 Uhr.

Wenn dein Schreiben nicht fristgerecht bei der Rv eingegangen sein soll, wie können Sie dann bereits am 20.08.10 eine Ablehnung schicken?rock.gif

Das der Brief bei dir erst am 19.07.2010 eingegangen ist, musst nicht du beweisen, sondern die RV ist in der Beweispflicht.


Lg Bente
Bente
Kleiner Nachtrag, rechtliche Grundlage:

§ 122 AO Bekanntgabe des Verwaltungsgakts

Abs. 2 Ein schriftl. Verwaltungsakt, der durch die Post übermittelt wird, gilt als bekannt gegeben

Nr. 1 bei einer Übermittlung im Inland am dritten Tage nach der Aufgabe zur Post

außer wenn er nicht oder zu einem späteren Zetpunkt zugegangen ist; im Zweifel hat die
Behörde den Zugang des Verwaltungsakts und den Zeitpunkt des Zugangs nachzuweisen.
vrori
Hallo,

meine Anwältin hat mir gesagt, wenn ich Post von der DRV erhalte, auf jeden Fall das Eingangsdatum notieren...

die schreiben ihre Briefe mit Datum vom.....und geben die, weil die Postsammelstelle so groß ist....erst 2 - 3 Tage später zur Post, dann ist die Post noch bis zu 2 Tagen untewegs und schon ist da eine Zeitverschiebung von 5 - 6 Tagen zu erkennen.

Zukünftig bitte die Briefumschläge aufbewahren und das Eingangsdatum der Schreiben auf dem Schreiben notieren...
Dann muß die DRV erst einmal beweisen, dass der Brief früher eingegangen ist.

Bei mir hat die DRV die Eingangsbestätigung über den Widerspruch mit dem 12.5. datiert, tatsächlich eingegangen ist das Schreiben am 18.5.2010.

Noch schlimmer der Bescheid über die Rentenablehnung...
da wurde handschriftlich das Datum eingetragen: 22.4.2010 - Eingang am 27.4.2010 bei mir - ich habe den Bescheid auch handschriftlich mit dem Eingangsdatum versehen.
wenn man das mal vergleicht, sind immer ca. 5 Tage vom Erstellen des Briefes bis zum Eingang beim Versicherten....bei mir ist das so und bei dir ebenfalls..
wenn du da mal eine Bestätigung brauchst - die stelle ich dir dann gerne aus..

Ich denke du bist noch in der Frist und die DRV soll erst mal beweisen, dass du außerhalb der Frist bist..

viel Erfolg und alles Gute
LG
Vrori
manu3
Hallo ihr Lieben, wink.gif

ganz vielen herzlichen Dank für euren aufbauenden Worte!

Ich hab den Brief an die RV gestern gleich geschrieben und zur Post gebracht. Ich habe darauf hingewiesen, dass ich den Brief von denen so spät im Briefkasten hatte (und dass mein ganzer Schriftverkehr von bzw. zur RV offensichtlich ungewöhlich lang unterwegs ist) und dass ich darum bitte, die Postlaufzeiten doch zu berücksichtigen und dass ich damit wohl innerhalb der Widerspruchsfrist bin.

Selbst der aktuelle Brief, datiert 20.8., ist mir erst am 24.8. zugestellt worden.

Vielen Dank nochmal, ich bin echt sooo froh, dass es dieses Forum gibt!!! sonne.gif

Ganz liebe Grüße

Manu

@Vroni. Das Eingangsdatum hatte ich mir handschriftlich am 19.7. auch wirklich notiert- als hätte ichs geahnt... schulterzuck.gif
vrori
Hallo Manu,

das Schlimme ist ja, dass die Briefumschläge keinen Poststempel oder Datumstempel mehr haben - die Briefumschläge aufzubewahren nutzt auch nichts mehr - steht ja nüscht mehr drauf...
deswegen ist das so wichtig das Eingangsdatum festzuhalten...

bin gespannt, wie die RV reagiert...

Für die Zukunft:

Einen Widerspruch kann man auch ohne Begründung absenden. Die Begründung reicht man dann nach... dann ist man immer auf der richtigen Seite...frühzeitig den Widerspruch einreichen...

Berichte bitte wieder, wie die Reaktion der DRV ist...

LG
Vrori
murmel
Hallöchen Ihr wink.gif
Als ehemaliger Kämpfer mit der DRV kann ich nur sagen!
Jeglichen Schriftverkehr mit Behörden hab ich mit Einschreiben und Antwortbestätigungskarte gemacht!
Du schreibst §44
Alleine beim SGB sind es 12 § mit dem §44.SGB
Aber DOUMENTATION ist alles!
Noch mal zur Erinnerung!

Dokumentation darauf sollte man achten!
http://www.diebandscheibe.de/ibf/index.php?showtopic=28431

murmel smilie_bank.gif
Seiten: 1, 2
Dies ist eine "Lo-Fi"-Version unseres Inhalts. Zur kompletten Version mit mehr Informationen, Formatierungen und Bildern bitte hier klicken .
Invision Power Board © 2001-2025 Invision Power Services, Inc.
Angepasst von Shaun Harrison
Übersetzt und modifiziert von Fantome et David, Lafter