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Komplette Version Reha- Abschußbericht

Bandscheiben-Forum > Rehabilitation
Peja
Hallo zusammen , ich habe eine Frage , war im März in der Reha .
Bei der Entlassung hab ich einen kurz Bericht mitbekommen .
Seit Freitag - hab ich nun dann Abschlußbericht 8 Seiten in der Hand - es sind 2 Punkte dabei - die sich widersprechen , die ich nie gesagt habe...

unter Sozialmedizinische Epikrise

"Frau ... sieht sich in der Lage , die letzte Tätigkeit uneingeschränkt fortzuführen.
Eine berufliche Reha- Beratung über Leistungen zur förderung der Teilhabe am Arbeitsleben war nicht notwendig . "

Diese ist falsch !!!!!!!!!!!

es folgt - folgendes

" Frau ... sieht sich nicht mehr in allen Belangen der Anforderungen ihres zuletzt ausgeübten Tätigkeit gewachsen, die deswegen hier geplante Reha- Beratung konnte der vorzeitigen Abreise leider jedoch nicht durchgeführt werden."

Was mach ich nun ..... das erste ist total falsch - es kommt aber sofort der zweite Absatz .

kann man Widerspruch einlegen ....ich hab nie gesagt , das ich in meinem Beruf weiterarbeiten kann - genau das Gegenteil hab ich gesagt - auf der Verordung zur Reha Beratung stand vom Arzt " Arbeitsplatz wechsel "..

danke für eure Hilfe .............

Lg Petra
vrori
Hallo,

du solltest zuerst über die Reha-Klinik eine Berichtigung verlangen (mit Kopie des Anschreibens an die DRV) - wenn die klinik sich weigert - dann den Vorgang erneut an die DRV, damit dieser Vorgang, mit der schriftlichen Weigerung der Klinik, auf jeden fall in deinen Akten erscheint.
In einem DRV-Chat hatte mir mal eine Beraterin gesagt, man könne innerhalb von 4 Wochen die Änderung bei der Klinik verlangen - ansonsten eben über die DRV...

schau auch bitte mal auf das 1. Blatt des Entlassungsberichtes...
dort sind die REHA-Diagnosen aufgeführt...

zuerst also z.B. LWS-Syndrom dann folgt der Diagnoseschlüssel h.B. M54.4, dann folgt li. oder re. dann folgte Diagnose-Sicherheit "G" und Behandlungsergebnis....
wenn es sich nicht verbesser hat, dann steht dort eine 2
wenn es sich verbessert hat, dann steht dort eine 1
wenn es sich sogar verschlechtert hat, dann steht dort eine 3....

bitte schau mal, was dort eingetragen wurde und ggf. mußt du auch hier um eine Berichtigung bitten.!!!

Alles Gute
Lg
Vrori
Peja
Danke Vroni ,

ich werde dann mal einen Brief aufsetzen , die Diagnose , die ich hatte ist abgeschwächt worden (eine ) ist nun mit einem V versehen (Verdacht ) auch eine 1 dahinter - was nicht stimmt .

nun hab ich ja einiges zu schreiben.

lg petra
vrori
Hallo Petra,


das ist richtig so, denn wenn es sich nicht verbessert hat, dann können die das in dem "Gutachten" - denn nichts anderes ist ein REHA-Entlassungsbericht- auch nicht als verbessert bezeichnen...

mit diesen Kennzeichen ist die DRV bei mir schon zweimal auf die Nase gefallen - jedesmal habe ich das berichtigen lassen und ebenso das ein oder andere Krankenhaus...was nicht stimmt, stimmt einfach nicht...

in der letzten REHA war der Bogen dann von vornherein richtig ausgefüllt....so wie es tatsächlich war...

und wenn bei dir die eine Diagnose noch mit "V" steht, wie soll es denn dann weiter gehen in der Diagnostik?

Ich drücke dir alle Daumen

LG
Vrori
Peja
Hallo Vroni , ich weiß nichts mehr ,

hatte gesicherte Diagnose aus einem Krankenhaus - die Reha stellt alles in Frage - aber nicht nur bei mir - anderen Patienten ging es genau so.

mal sehen was nun alles so kommt .

lg petra
vrori
Hallo Petra,

was sagen denn deine behandelnden Ärzte? Lassen die das so auf sich sitzen? Oder haben die "nen Ar.ch in der Hose" und ihre eigene Meinung?

LG
Vrori
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