Hallo Bandis,
heute kam der Bescheid für die Arbeitserprobung beim BFW Bad Vilbel.
Im Bescheid wird darauf hingewiesen, dass die Berechnung des Ü-Geldes sich am letzten Arbeitsplatz orientiert.
Ich erhalte seit etwa einem jahr KG und war davor bereits etwa 6Monate arbeitslos.
Ich hatte während der AHB bereits einmal Ü-Geld erhalten etwa in der Höhe des Krankengeldes.
Nun mach ich mir Sorgen, dass wenn sie das Ü-Geld nach dem letzten Job berechnen das viel weniger werden kann als das momentane KG.
Wer weiss wie man das ausrechnen kann?
dug Moerchen