Habe ich beim Stöbern durchs Internet gefunden und vielleicht interessiert´s ja!

aus der StK-Zeitschrift für angewandte Schmerztherapie.

Mehr Schmerzchronifizierung durch DRGs ?
Ab dem 01.01.2004 wird mittels Kodierung von Diagnosen für die stationäre und teilstationäre Versorgung ein pauschaliertes Vergütungssystem eingeführt. Ziel ist die Vergütung mittlerer Behandlungskosten für die Fallgruppen ohne Rücksicht auf individuelle oder regionale Unterschiede. Ökonomisch entscheidend ist die Hauptgruppe (-diagnose). Die Hauptgruppe hat eine festgelegte Vergütung, die durch Nebendiagnosen eine Aufwertung erfahren kann. Eine weitere Aufwertung ist durch Verschlüsselung von Prozeduren mittels des OPS 301 (Operationsschlüssel §301) möglich. Dieser Prozedurenschlüssel wurde bereits mehrfach geändert und liegt zur Zeit mit einem Erweiterungskatalog vor. Es ist zu erwarten, dass aufgrund der Daten von Krankenhäusern, die bereits optiert haben 2003 mittels DRGs abzurechnen, eine weitere Änderung bis zum Jahr 2004 erfolgt.
Kurze Liegezeit ist Trumpf
Die Kliniken, die am vollständigsten und geschicktesten verschlüsseln bei möglichst kurzer Behandlungsdauer mit möglichst wenig Aufwand, werden wirtschaftlich gut da stehen.
Verschlüsselungen schmerztherapeutischer Prozeduren finden sich im OPS 301 unter Anästhesie und Schmerztherapie. Auch diese Zusammenfassung ist bezeichnend für den Stellenwert der Schmerztherapie. Jeder Kode kann nur einmalig pro Krankenhausaufenthalt eingesetzt werden. Für die multimodale Schmerztherapie (8–918) wird ein mindestens siebentägiger Krankenhausaufenthalt sowie Einbeziehung von mindestens zwei Fachdisziplinen, davon eine psychiatrische, psychosomatische oder psychologische Disziplin, vorausgesetzt.
Chronisch Kranke unwirtschaftlich
Es ist zu befürchten, dass der Patient mit chronischen Schmerzen, dessen individuelles und multidimensionales Krankheitsbild sich nicht genügend kodieren lässt, zu einem unwirtschaftlichen Faktor wird. Erhöhter Betreuungsaufwand, interdisziplinärer Personaleinsatz und längere Liegezeit werden aller Voraussicht nach ungenügend vergütet werden.
In der Praxis kann dies dazu führen, dass Patienten mit dem Risikofaktor chronischer Schmerz auf elektive operative Eingriffe länger warten und dass sie überhaupt Kliniken finden müssen, die sie auf eine Warteliste setzen. In Krankenhäusern wurde schon immer Schmerz verursacht, aber auch bekämpft, häufig genug nur ungenügend. Der Erkenntnis, dass problematischer akuter Schmerz zu einem verzögerten Heilungsverlauf, zu kardiopulmonalen Komplikationen und zu einer längeren Krankenhausverweildauer führen kann, ist es zu verdanken, dass Akut- Schmerzdienste eingerichtet wurden.
Eine komplexe Akutschmerzbehandlung kann nur über die Erweiterung des OPS 301 (8–919) kodiert werden. Inwieweit sie sich in der Vergütung niederschlägt, ist unklar. Der ökonomische Druck wird zu einer Reduktion der Krankenhausverweildauer führen.

Auf Patienten mit Schmerzproblemen kann dabei keine Rücksicht genommen werden. Sie werden in nicht oder ungenügend vorhandene Versorgungsstrukturen entlassen und müssen mit ihrer Problematik allein zurecht kommen. Eine qualifizierte ambulante schmerztherapeutische Versorgung wird die Ausnahme sein. Einer Schmerzchronifizierung ist damit der Weg geebnet. Die Kliniken werden mehr Schmerzkranke produzieren. Der volkswirtschaftliche Schaden wird erst in einigen Jahren deutlich werden.
THOMAS CEGLA, Duisburg

Thomas.Cegla@ejk.de