Hallo Angie,
in der Regel bekommt man ein KG-Rezept mit 6-10 Einheiten verordnet. Danach noch evtl ein Folgerezept und dann ist erst einmal Pause. Im nächsten Quartal das Gleiche, da der Arzt eigentlich nicht mehr verordnen darf. Außer Du hast, wie meine Tochter zur Zeit, traumatisch bedingt eine Verletzung, die eine längere Behandlung bedarf und breits schon abzusehen ist. Dann kann der Arzt auch, wie bei meiner Tochter, bereits 15 x KG am Stück auf einem Rezept verordnen.
Langfristverordnung, wie bei mir, muss bei der KK beantragt werden. Also, da ich immer wieder zur KG muss und Pausen eine Verschlechterung mit sich ziehen, hat mein HA bei der KK eine "Langfristverordnung außerhalb des Regelfalles" beantragt. Dies wird dann geprüft und wenn die KK grünes Licht gibt, so kann der Arzt Dir KG-Rezepte nahtlos ausstellen. Dann bekommt er auch keine Probleme mit der KK. Und ich habe nicht immer wieder nach zwei Rezepten Pause und fange die Behandlung 6 Wochen später wieder von vorne an. Macht ja nun keinen Sinn!
Daher ist es natürlich für mich sehr wichtig gewesen, was Du mir geschrieben hast. Denn ich möchte die Behandlung bei meinem Thera nicht aufs Spiel setzen.
Ich habe bereits aber auch die Praxis gewechselt, da meine Thera schwanger wurde und ich näher am Wohnort eine Praxis gefunden habe, die mich neurophysiologisch auch behandeln kann. Aus Anstand habe ich die KK informiert, aber das hat sie nicht verlangt. Also von Rezept zu Rezept konnte ich auch wechseln. Natürlich würde ich dies nicht grundlos tun, macht ja keinen Sinn.
Langfristverordnung wird, so wie ich gehört habe aber nicht von jeder KK ausgestellt. Ich bin bei der AOK und seeeehr zufrieden.
Nochmals danke für Deine Info!
Viele Grüße

parvus