Hallole
vor Ablauf der Krankengeldzahlung (Aussteuerung) wird man in der Regel vier Wochen vorher von seiner KK ein Schreiben erhalten mit dem man sich bei der Agentur für Arbeit meldet.
Dort sollte man sich umgehend melden und das nach § 125 SGB III zustehende ALG I beantragen.
Bitte achte darauf, dass Du Dich rechtzeitig, also mindestens vier Wochen vor Aussteuerung, dort meldest damit Du auch nahtlos (bei Nochbeschäftigte regelt das die Nahtlosigkeit) ein Einkommen hast, denn nur ab rechtzeitiger Meldung wird nahtlos auch gezahlt.
Der SB wird Dir ganz sicher mitteilen, dass Deine Befundberichte/Vorgutachten etc. zur Arbeitsunfähigkeit einzureichen sind, welche dem med. Dienst vorgelegt werden. Diese kannst Du in einem separatem Umschlag an den med. Dienst leiten lassen. Der med. Dienst wird dann entweder nach Aktenlage entscheiden oder Dich persönlich zu einem Untersuchungstermin einbestellen.
Dabei wird dann erhoben, wie Du nun bei der AA zu führen bist. Er wird auch Prognosen über den Krankheits-/Gesundheitszustand erheben und ggf. auch Vorschläge bezügl. einer Wiedereingliederungsnaßnahme stellen oder die Feststellung treffen, dass eine EU-Rente zu beantragen sei.
Im Klartext, es wird ein Gutachten verfasst und eine sozialmedizinische Beurteilung dabei abgegeben.
Bei Bewilligung kann längstens das ALG I nach §125 für ein Jahr gezahlt werden, danach käme evtl. (je nach Familieneinkommen) ALG II noch zur Beantragung.
Ich hoffe Du siehst nun etwas klarer für die Zukunft
Alles Gute wünscht

parvus